Elf Stunden Ruhe täglich stehen Arbeitnehmern zu – dies gilt auch vor oder nach freien Tagen. Der Europäische Gerichtshof stellte außerdem klar, dass die tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist, sondern es sich um zwei autonome Rechte handelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union haben auch vor oder nach freien Tagen ein Recht auf die tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Darüberhinaus stellte er fest, dass die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechte sind.Es ging um einen Fall aus Ungarn. Dort hatte ein Lokführer geklagt, weil er vor oder nach freien Tagen oder Urlaubstagen keine Pause von elf Stunden bekam.Laut europäischer Arbeitszeitrichtlinie haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf eine Phase von elf Stunden Ruhe innerhalb von 24 Stunden und außerdem auf mindestens 24 Stunden ununterbrochene Freizeit innerhalb einer Woche.

via tagesschau: EuGH-Urteil Tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen hinzu

Palais de la Cour de Justice CJEU July 2021 Sign and Towers B and C.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Luxofluxo&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Luxofluxo (page does not exist)”>Luxofluxo</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

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