Satanist neo-Nazi spared jail as a teen admits string of horrific new sex crimes

Harry Vaughan was 18 when he admitted 14 terror offences and two charges of possessing indecent images of children – he was spared jail but has now appeared in court again for new offences (…) Harry Vaughan was 18 when he admitted 14 terror offences and two charges of possessing indecent images of children. The Old Bailey had heard the teen from Twickenham, south west London developed an interest in right wing extremism, Satanism, the occult and violence after disappearing “down a rabbit hole of the internet” from the age of 14. (…) oday Vaughan, now 21 and going by the name of Harry Blake, returned to the Old Bailey and pleaded guilty to making an indecent photograph of a child in September 2022. He had also admitted three charges of possessing extreme pornographic videos, three counts of failing to comply with a Serious Crime Prevention Order and three breaches of his notification order. (…) In a March 2018 application to join the System Resistance Network – an alias of the banned neo-Nazi group National Action – he wrote: “I could handle myself in a fight. There is nothing I wouldn’t do to further the cause. Police found 4,200 images and 302 files, including an extreme, right-wing terrorist book and documents relating to Satanism, neo-Nazism and antisemitism, on his computer and other devices. Files included graphics encouraging acts of terrorism in the name of the banned terror organisation Sonnenkrieg Division, a guide to killing people, and bomb-making manuals.

via mirror: Satanist neo-Nazi spared jail as a teen admits string of horrific new sex crimes

Referendariat in Sachsen Ein sicherer Hafen für Rechts­ex­t­re­misten?

Einem Mitglied der rechtsextremen Partei “Der Dritte Weg” darf die Zulassung zum Rechtsreferendariat nicht versagt werden, so der sächsische Verfassungsgerichtshof. Ist das mit Bundesrecht vereinbar? Mit seiner Entscheidung, einen rechtsextremen Bewerber zum Referendariat zuzulassen, hat der VerfGH Sachsen gegen Bundesrecht verstoßen, meint Klaus F. Gärditz. Die schludrige Begründung schade den Landesverfassungsgerichten insgesamt. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht (VG) Dresden den Freistaat Sachsen verpflichtet, einen erwiesenen Rechtsextremisten als Rechtsreferendar einzustellen (Urt. v. 04.04.2023, Az. 11 K 1918/21). LTO hatte eingehend über Hintergrund und Prozessgeschichte berichtet. Der Bewerber ist in einer offen rechtsextremistischen Kleinstpartei tätig und war mit seinen Anträgen, als Rechtsreferendar eingestellt zu werden, zuvor in Bayern und Thüringen gescheitert. Die angerufenen Gerichte hatten jeweils Rechtsschutz versagt. Nachdem der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VerfGH, Beschl. v. 21.10.2022,  Az. Vf. 95-IV-21 [HS]) in entsprechenden Entscheidungen sächsischer Verwaltungsgerichte eine Verletzung der landesverfassungsrechtlichen Berufsfreiheit erblickt hatte, lenkte nun das VG notgedrungen ein. “Verfassungskonforme Auslegung” mit der Brechstange  Auf den ersten Blick erscheint die Argumentation des Sächsischen VerfGH schlüssig: Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach § 7 Satz 1 Nr. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu versagen, wenn die antragstellende Person die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Verfassungsfeindliche Betätigung wird daher erst dann zum Zulassungshindernis, wenn die zur Zielerreichung eingesetzten Mittel strafbar sind. Der VerfGH argumentiert nun, dass es unverhältnismäßig wäre, den Zugang zum Referendariat als notwendige Zwischenstation auf dem Weg zur Berufsqualifikation enger zu fassen als den zur Rechtsanwaltschaft. Er meint, die Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen in § 8 Abs. 3, 4 Sächsisches Juristenausbildungsgesetz (SächsJAG) verfassungskonform dahingehend auslegen zu können, dass diese keine weitergehenden Anforderungen an die Verfassungstreue stellten als § 7 Satz 1 Nr. 6 BRAO. Das VG setzt – mit Recht – den Begriff der verfassungskonformen Auslegung ironisierend in Anführungszeichen. Der VerfGH entschärft die Regelung hier in einer Weise, die der gesetzlichen Intention diametral zuwiderläuft, den Zugang für Extremisten gerade zu erschweren. Pflicht zur Verfassungstreue kraft Bundesrechts Der Kern des Problems besteht letztlich in der bundesrechtlich vorgegebenen Einheitsausbildung für die juristischen Kernberufe. Auch der Zugang zur Rechtsanwaltschaft setzt die Befähigung zum Richteramt voraus (§ 4 Nr. 1 BRAO, §§ 5 ff. DRiG). Im obligatorischen Referendardienst gilt aber die in der Rechtsprechung allgemein anerkannte Pflicht zur Verfassungstreue nach Art. 33 Abs. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte diese in seiner Leitentscheidung aus dem Jahr 1975, die die Folgen des Extremistenbeschlusses von 1972 (“Radikalenerlass”) betraf, erstmals genauer begründet (BVerfGE 39, 334). Im damaligen Verfahren wehrte sich ebenfalls ein Bewerber erfolglos gegen die Nichtzulassung zum Referendariat mangels Verfassungstreue.  Fehldeutung durch Oberflächlichkeit Die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG stehe dem nicht entgegen. Das Bundesverfassungsgericht führte aus, dass Bewerbenden, die einen juristischen Beruf außerhalb des Staatsdienstes anstrebten, ein Referendardienst auch außerhalb eines Beamtenverhältnisses möglich sein müsse; die konkrete Ausgestaltung obliege dem Landesgesetzgeber. Jedoch stellte das Gericht umgehend klar: “Wie immer der Vorbereitungsdienst für Anwärter auf einen Beruf außerhalb des Staatsdienstes ausgestaltet wird, in jedem Falle bleibt unberührt, daß der in den Vorbereitungsdienst übernommene Referendar fristlos aus diesem Vorbereitungsdienst entfernt werden kann, wenn er sich verfassungsfeindlich betätigt.” Wenn nach Aktenlage eine Prognose gerechtfertigt ist, dass sich der Referendar im Ausgangsfall absehbar weiter verfassungsfeindlich betätigen wird (was nach den Entscheidungsgründe naheliegt), bleibt es dann auch verfassungskonform möglich, bereits den Zugang zum Referendardienst zu versagen. Das VG Dresden bemängelt mit Recht den oberflächlichen Umgang mit der Entscheidung zum Radikalenerlass, die ein anderes Ergebnis nahegelegt hätte, mit der sich der VerfGH nicht qualifiziert auseinandersetzt. Dass das BVerfG (Beschl. v. 23.09.2020, Az. 2 BvR 829/20) eine Verfassungsbeschwerde des Betroffenen gegen die Versagung des Zugangs zum Referendardienst ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat, deutet (bei aller Vorsicht) jedenfalls an, dass auch dort keine besonderen Grundrechtsprobleme gesehen werden.

via lto: Referendariat in Sachsen Ein sicherer Hafen für Rechts­ex­t­re­misten?

#Prozess gegen Lina E. : #Antifa, weil #Staatsversagen – #freeLina

Die Urteile im Antifa-Ost-Prozess sollen Linke abschrecken. Dabei geht die größere Gefahr von Rechtsextremen aus. Warum Antifaschismus nötiger ist denn je. Mit den Urteilen im Antifa-Ost-Prozess gegen Lina E. und drei weitere Antifaschisten hat der Staat ein Exempel statuiert. Verurteilt wurden die Angeklagten nicht allein für sechs Körperverletzungen, die sie laut einer Indizienkette begangen haben sollen. Das Urteil gilt darüber hinaus dem antifaschistischen Selbstverständnis, Nazis notfalls, etwa wenn der Staat versagt, militant in ihrem Handlungsspielraum zu begrenzen. Mit dem Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ wird dieser Anspruch als potentiell staatsgefährdend eingestuft. Mögliche Nachahmer sollen abgeschreckt werden. Doch die Sicherheitsbehörden, von der sächsischen Soko Linx bis hin zu Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), unterliegen dabei einem entscheidenden Irrtum: Der Staat ist, vor allem im Osten, längst selbst gefährdet. Und zwar von rechts. Faeser mahnte am Tag der Urteilsverkündung an: Die Radikalisierungs- und Gewaltspirale dürfe sich nicht weiterdrehen. Es ist das Narrativ, das im Zuge des Prozesses wiederholt zu vernehmen war: Rechte und linke Extremisten schaukeln sich auf – „Bis einer stirbt“. So stand es in der Welt – in völliger Negation dessen, dass Menschen die ganze Zeit sterben: 219 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990. Der Eisenacher Leon Ringl wurde nicht durch die beiden Überfälle, die vermeintlich die Gruppe um Lina E. auf ihn verübte, zum gefährlichen Nazischläger und Rechtsterroristen. Bis es dazu kam, hat Ringl über Jahre hinweg in der thüringischen Kleinstadt daran gearbeitet, eine „national befreite Zone“ aufzubauen. Mit der militanten Gruppe Knockout 51 ging er auf Menschenjagd und verübte Anschläge, mit seiner Kneipe Bull’s Eye bot er der gewaltbereiten Szene einen Rückzugs- und Vernetzungsort und mit seinem Versuch, einen deutschen Ableger der den Rassenkrieg propagierenden „Atomwaffen Division“ aufzubauen, wollte er den Schritt zum Terrorismus weitergehen. Der Staat hat all das lange geschehen lassen und zeigte sich außerstande, Menschen anderer Herkunft oder nicht rechter Gesinnung zu schützen. Erst dieses Staatsversagen reißt die Lücke, in der sich An­ti­fa­schis­t:in­nen legitimiert sehen, selbst tätig zu werden. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen: Ein menschenwürdiges Leben für alle, also auch für Nicht-Deutsche und Nicht-Weiße, für LGBTQ oder Linke ist nur da möglich, wo das rechte Gewaltmonopol gebrochen ist. (…) Zwar werden anders als in den 1990er Jahren inzwischen auch Nazis mitunter hart bestraft, so etwa die Gruppe Freital, doch die Beispiele der Nachlässigkeit – nicht nur in Sachsen – sind zahlreich. Die Aufarbeitung des Nazi-Angriffs auf den linksalternativen Leipziger Stadtteil Connewitz wurde ewig verschleppt, die Angreifer kamen glimpflich davon. NSU-Helfer André Eminger, Helfer für 10 Morde also, erhielt mit 2,5 Jahren Haft eine geringere Strafe als der Lina E.-Helfer Jonathan M. Rechte Hegemonie Und zwei Neonazis, die im thüringischen Fretterode zwei Journalisten lebensgefährlich attackierten, kamen mit einem Jahr auf Bewährung und 200 Sozialstunden davon. Das milde Urteil begründete der Richter damit, dass sie ihre Opfer nicht als Journalisten erkannt, sondern für Linke gehalten hatten. Während viele wegschauen, ist die AfD im Osten zur mittlerweile flächendeckend stärksten Kraft aufgestiegen, der Faschist Björn Höcke könnte in Thüringen im nächsten Jahr die Wahl gewinnen. In diesem Klima breitet sich unter den Kindern der Baseballschlägereltern vielerorts wieder eine rechte Hegemonie aus, in der halbe Klassenverbünde zum Hitlergruß ansetzen, wie jüngst der Brandbrief Brandenburger Leh­re­r:in­nen zeigte. Das rechte Gewaltmonopol auf den Straßen vieler vor allem ländlicher Regionen geht, anders als in den Nachwendejahren, mit einer realen Machtperspektive der extremen Rechten einher, denen von der vermeintlich konservativen Mitte der braune Teppich ausgerollt wird.

via taz: Prozess gegen Lina E. :Antifa, weil Staatsversagen

https://twitter.com/Liese_Mueller/status/1664689442458685443

Federal judge rules Tennessee restrictions on drag shows unconstitutional

A federal judge ruled on Friday that a Tennessee law banning drag shows in public or in places where children could view them is unconstitutional, finding that it violates freedom of speech protections. U.S. District Judge Thomas Parker said in his ruling that the law, which Gov. Bill Lee (R) signed in March, is both “unconstitutionally vague and substantially overbroad.”  The law says an “adult cabaret performance” is unlawful if it happens on public property or in a location where the performance “could be viewed by a person who is not an adult.” It defines such a performance as one that is harmful to minors and includes topless dancers, “exotic” dancers, strippers and male or female impersonators.  Parker had issued a preliminary injunction at the end of March to block the law from taking effect. He agreed with Friends of George’s, a Memphis-based theater group that produces drag performances, comedy sketches and plays, that the state’s Adult Entertainment Act (AEA) could apply “just about anywhere.” Friends of George’s argued that the law would violate its free speech and put its members at risk of felony charges over the shows that it has held for years. The group argued that the law is overly broad because it applies to minors of all ages and anywhere that a minor could be.  Parker agreed with the argument, ruling that the AEA was passed “for the impermissible purpose of chilling constitutionally-protected speech.”

via thehill: Federal judge rules Tennessee restrictions on drag shows unconstitutional

#Rotenburg: AfD-Kreistagsmitglied #MarieThérèseKaiser der #Volksverhetzung schuldig gesprochen – #LockHerUp

Die Kreistagsabgeordnete Marie-Thérèse Kaiser (AfD) ist vom Rotenburger Amtsgericht der Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. In einem Online-Posting hat die Sottrumerin Afghanen pauschal als Gruppenvergewaltiger bezeichnet. Die Sottrumer AfD-Kreistagsabgeordnete und -Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Nach der Überzeugung des Rotenburger Amtsgerichts hat die 26-Jährige während ihres Wahlkampfes zur Bundestagswahl 2021 Afghanen pauschal als Gruppenvergewaltiger bezeichnet. Das ist laut dem Vorsitzenden Richter Cordes nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und stört den öffentlichen Frieden. Kaiser wurde am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro verurteilt. Damit blieb das Gericht unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 120 Tagessätzen zu 120 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (…) Die niedersächsische Landesregierung hat Kaiser erst kürzlich eine Nähe zum Rechtsextremismus attestiert, sie tritt des Öfteren bei extremistischen Medien auf. Unter anderem moderiert sie seit Anfang 2021 Videos für den Verein „Ein Prozent“, der seit einigen Wochen als „gesichert rechtsextreme“ Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Kaiser bekennt sich nach wie vor zum nun verhandelten Beitrag, und zumindest auf Facebook ist er zum Zeitpunkt des Prozesses noch öffentlich.

via kreiszeitung: Rotenburg: AfD-Kreistagsmitglied Marie-Thérèse Kaiser der Volksverhetzung schuldig gesprochen

screenshot website; archive is XtMbT

Mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt – #FreeLina

Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts gehörte sie einer Gruppe an, die Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen hat.Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei weitere Angeklagte hat das sächsische Oberlandesgericht in Dresden mehrjährige Haftstrafen verhängt. Es verurteilte die 28-Jährige unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.Die mitangeklagten Männer erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Einer wurde wegen Mitgliedschaft, die beiden anderen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Den Angeklagten im Alter zwischen 28 und 37 Jahren waren tätliche Angriffe auf Rechtsextreme in Wurzen, Leipzig und im thüringischen Eisenach mit Schwerverletzten zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden. Zudem sollen sie eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. E. sitzt seit November 2020 in Untersuchungshaft. Die drei anderen Beschuldigten sind auf freiem Fuß.Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für E. acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Sie hatte der Studentin aus Leipzig “massive Gewalt” vorgeworfen. Lina E. und ihr untergetauchter Freund Johann G. gelten demnach als Rädelsführer. Die Verteidiger der aus Hessen stammenden Studentin hatten in fast allen Punkten Freispruch gefordert.

via tagesschau: Mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

siehe auch: „Quatsch“ und „völlig übertrieben“: Grüne-Jugend-Chef kritisiert Prozess gegen Lina E. scharf Timon Dzienus spricht außerdem von „fragwürdigen Indizien“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries nennt den Bundessprecher der Grünen Jugend daraufhin „untragbar“. Der Bundessprecher der Grünen Jugend, Timon Dzienus, hat das Dresdner Urteil gegen die Studentin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme infrage gestellt. „Mit einem völlig übertriebenem und auf fragwürdigen Indizien beruhenden Prozess wird mit aller Härte gegen LinaE und andere Linke vorgegangen“, schrieb Dzienus am Mittwoch auf Twitter. „Was für ein Quatsch – deshalb FreeLina!“ In weiteren Tweets nannte Dzienus das Urteil „skandalös“ und eine „Farce“. Er verwies auf ein deutlich geringeres Strafmaß für zwei Angeklagte aus der rechtsextremistischen Szene, denen ein Gericht zur Last legte, zwei Journalisten attackiert und schwer verletzt zu haben. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die gebürtig aus Kassel stammende E. am Mittwochvormittag schuldig gesprochen und sie wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt; Deutsche Lina E. nach Angriffen auf Rechtsextreme zu Haft verurteilt Eine linksextreme Studentin wurde zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt. Nun sorgen sich deutsche Sicherheitsbehörden wegen “Vergeltung” der linken Szene. “Jetzt erst recht” – so lautete am Mittwoch der Aufruf der “Antifaschistischen Aktion” auf der Plattform Indymedia. Und weiter: “Samstag trotz Verbot (sic) alle auf die Straßen.” Unterlegt war der Appell mit einem Bild, auf dem eine Straßenschlacht zu erahnen ist. Eine solche könnte der sächsischen Stadt Leipzig am Wochenende bevorstehen – als Protest gegen ein Urteil, das das Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch gesprochen hatte. Mit diesem wurde die 28-jährige Studentin Lina E. aus Leipzig zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Drei mitangeklagte Männer erhielten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer linksextremen kriminellen Vereinigung Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Kopf der Bande Lina E. gilt als Kopf der Bande. Dieser warf die Bundesanwaltschaft vor, zwischen 2018 und 2020 Leute aus der rechten Szene in Leipzig, Wurzen (Sachsen) und Eisenach (Thüringen) brutal zusammengeschlagen haben. Die Bundesanwaltschaft hatte für die Frau, die seit zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzt, acht Jahre Haft gefordert. Dem ist das Gericht nicht gefolgt, etwas mehr als fünf Jahre wurden es dennoch. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon lebensbedrohlich. Die Beschuldigten hätten den Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol, lautete eine weitere Anschuldigung; Wende nach Urteil gegen Neonazijägerin: Lina E. kommt nun doch vorerst frei – gegen Auflagen. Überraschung im Prozess gegen Lina E. Die Neonazijägerin kommt nun doch vorerst frei. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen ausgesetzt. Update vom 31. Mai, 20.19 Uhr: Die als linke Gewalttäterin zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Lina E. kommt nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, am Mittwochabend zum Abschluss der Urteilsbegründung. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Sie muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben: Urteil im Fall Lina E. :Weit ausgeholt Selbstjustiz ist nicht zu rechtfertigen. Und doch ist das Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis für die Linksextremistin Lina E. heftig. (…) Die Anklage erfolgte vor einem Oberlandesgericht, der höchsten Instanz. Zweieinhalb Jahre saß Lina E. bereits in U-Haft – nun sollen weitere folgen. Klar ist: Die Angriffe auf die Rechtsextremen waren massive Gewalt, die zu schweren Verletzungen führte. Gewalt, die natürlich Strafverfolger auf den Plan ruft. Gewalt, die nichts gebracht hat – die meisten angegriffenen Rechtsextremen machten auch nach den Angriffen weiter – und die durchaus auch in der autonomen Szene kritisch diskutiert wird. Im Zweifel gegen die Angeklagte Und das Urteil gegen Lina E. ist auch nicht nur ein Exempel: Sie wurde direkt nach einem Angriff in Eisenach festgenommen, selbst die Verteidigung rechnete in diesem Punkt nicht mit Freispruch. Bei dieser Strafverfolgung aber muss der Rechtsstaat Maß wahren – und hier nährte dieser Prozess Zweifel. Bis zum Schluss konnte kein Opfer oder Zeuge die vermummten Angreifer erkennen, gab es bis auf den Eisenacher Angriff nur mehrdeutige Indizien und viele Fragezeichen. Die Bundesanwaltschaft aber kannte nur eine Richtung: Wann immer eine Frau am Tatort war, soll es Lina E. gewesen sein. Wann immer ein Indiz vorlag, wurde es gegen die Angeklagten ausgelegt. Selbst ein Alibi eines Angeklagten, das in den Akten der Bundesanwaltschaft schlummerte, behielt die Behörde für sich, versehentlich oder gezielt. Es war jedenfalls die Verteidigung, die es ausbuddeln musste. So funktioniert Rechtsstaat nicht. Bei allem öffentlichen Druck: Wo Zweifel sind, müssen diese für die Angeklagten sprechen – und nicht umgekehrt. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft unterstreicht aber, wie unbedingt der Wille war, endlich eine spürbare Verurteilung gegen die militante autonome Szene hinzubekommen.

Neo Nazi boy, 15, sprayed girls in terrifying random attacks

A teenage neo-Nazi obsessed with death filmed himself assaulting three teenage girls by spraying them with liquid in terrifying random attacks, a court has heard. The boy was just 14 when he threw a mystery liquid at two girls as they sat enjoying the sunshine in a south-west London park on May 18 last year. He carried out a similar attack eight days later, targeting a girl as she walked to a study session for her GCSE exams. The Old Bailey heard the attacks were inspired the boy’s rapid descent into far right extremist ideology, and a dark trend with a group called the “Maniac Murder Club” for random violent attacks on strangers. Police found videos of the attacks on the boy’s phone and computer, including edited versions with a Swastika added, Russian language commentary, and a death metal soundtrack. Officers also found a vast amount of far right extremist material, including videos of executions, torture, rape, mutilation, and extreme violence. He wrote about wanting a race war and the eradication of 60 per cent of the world’s population to leave only white people. The boy had also collected BB gun parts, Nazi fridge magnets and badges, and a rubber gas mask, and used an alias online which included the Nazi code 1488 – a reference to Adolf Hitler. Mr Justice Jeremy Baker sentenced the boy, now 15, on Friday to a three-year youth rehabilitation order, putting him under “intense” surveillance and supervision for the rest of his childhood. The court heard the boy was wearing a blue surgical face mask when he carried out the first random attack on two girls as they sat together on the grass in a park. He is heard breathing heavily in the 24-second clip he made himself, running up to the victims and spraying a liquid at one of the girls in an attempt to hit her face.

via evening standard: Neo Nazi boy, 15, sprayed girls in terrifying random attacks