Rassistische Tatmotivation: Afghanen beleidigt und geschlagen – #Gericht bestätigt #Urteil gegen #Berliner #Polizisten – #Polizeipoblem

Knapp sechs Jahre nach einer Attacke auf einen damaligen Asylbewerber bleibt es bei einem Schuldspruch für einen Polizisten. Die Geldstrafe von 9600 Euro wurde bestätigt Knapp sechs Jahre nach einer Attacke auf einen damaligen Asylbewerber auf einem Berliner S-Bahnhof bleibt es bei einem Schuldspruch für einen Polizeibeamten. Das Berliner Landgericht hat am Dienstag die Berufung des 42-Jährigen verworfen und damit eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro bestätigt. Das Gericht gehe von einer rassistischen Tatmotivation aus, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Beamte und zwei weitere Männer waren in der ersten Instanz im Mai 2022 der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte Geldstrafen. Gegen den Beamten, der bei dem Geschehen nicht im Dienst und erheblich alkoholisiert war, ergingen 120 Tagessätzen zu je 80 Euro (9600 Euro). Zudem wurde ihm die Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld auferlegt.(…) Nach Angaben von Zeugen ist der 26-Jährige von allen drei Männern geschlagen worden. Als alarmierte Polizisten eintrafen, habe der 42-jährige Beamte erklärt, dass „keine deutschen Interessen betroffen seien“, hieß es weiter im Urteil. Diese Äußerung belegt eine fremdenfeindliche Gesinnung des Angeklagten. Der 26-Jährige habe unter anderem einen Nasenbeinbruch erlitten. Der Angriff habe ihn zudem psychisch stark beeinträchtigt. Der Afghane ist 2020 nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben worden

via tagesspiegel: Rassistische Tatmotivation: Afghanen beleidigt und geschlagen – Gericht bestätigt Urteil gegen Berliner Polizisten

„#Judenpresse, #Judenpack“ – #Staatsanwaltschaft #Braunschweig nach eingestelltem Verfahren in der Kritik

Die Empörung über die Einstellung von Ermittlungen gegen einen Braunschweiger Neonazi wächst – und damit auch der Druck auf die niedersächsische Landesregierung, in dem Fall einzuschreiten. Im Fall der Einstellung von Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen einen Braunschweiger Neonazi erhöhen jüdische Organisationen den Druck auf die Landesregierung. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) möge intervenieren, fordert der Landesverband der Jüdischen Gemeinden. „Ich habe den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit diesem Vorgang überfordert ist, und darf Sie bitten, die entsprechenden Schlüsse daraus zu ziehen“, schreibt Präsident Michael Fürst an die SPD-Politikerin. Fürst ist Jurist. Die Einstellungsverfügung hält er „nicht nur für falsch, sondern auch für skandalös“. Wie berichtet, hält die Staatsanwaltschaft Braunschweig Pöbeleien wie „Judenpresse“, „Judenpack“ und „Feuer und Benzin für euch“ am Rand einer rechtsextremen Versammlung nicht für einen Fall von Volksverhetzung. Mittlerweile liegen mindestens drei Beschwerden dagegen bei der Generalstaatsanwaltschaft: Fürst hat einen Berliner Anwalt beauftragt, Rechtsmittel einzulegen. Eine weitere Beschwerde stammt vom Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Niedersachsen. Eine dritte hat das jüdische Ehepaar Gottschalk aus Laatzen verfasst. Es ist bereits die zweite Beschwerde der Gottschalks in dem Fall. Bereits 2021 hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den Braunschweiger Neonazi Martin Kiese eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft ordnete auf die Beschwerde hin eine erneute Prüfung an – jetzt die erneute Einstellung: Kiese habe mit „Judenpresse“ und „Judenpack“ nicht die in Deutschland lebenden Juden gemeint, sondern die anwesenden Medienvertreter. Journalisten könnten aber nicht Ziel einer Volksverhetzung sein. Das lässt der pensionierte Jurist Joachim Gottschalk nicht gelten: Bei einer öffentlichen Verbreitung von Judenhassausrufen sei es es nicht erforderlich, dass Juden diese Äußerungen unmittelbar hören. Es reiche, dass sie öffentlich zugänglich sind.

via haz: „Judenpresse, Judenpack“ – Staatsanwaltschaft Braunschweig nach eingestelltem Verfahren in der Kritik

Bundesverfassungsgericht: TuS Appen durfte NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach ausschließen

Lennart Schwarzbach war vom TuS Appen wegen seiner NPD-Mitgliedschaft ausgeschlossen worden. Der rechtsextremistische Funktionär zog bis vor das Bundesverfassungsgericht – und scheiterte auch dort.

via shz: Bundesverfassungsgericht: TuS Appen durfte NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach ausschließen

siehe auch: BVerfG weist Verfassunsgbeschwerde ab Sport­ve­rein durfte NPD-Funk­tionär aus­sch­ließen. Nach erfolgloser Klage gegen den Ausschluss aus seinem Sportverein, hat sich ein NPD-Mitglied an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Ausschluss sei nicht zu beanstanden, so das BVerfG. Ein NPD-Funktionär aus Schleswig-Holstein, der von seinem Sportverein ausgeschlossen wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gebe einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen, teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag mit. Trete ein privater Amateur-Breitensportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden (nun veröffentlichter Beschl. v. 02.02.2023, Az. 1 BvR 187/21). Der Kläger ist laut Gericht langjähriges NPD-Mitglied und war Landesvorsitzender seiner Partei. Der Verein hatte mehrfach erfolglos versucht, ihn auszuschließen. Schließlich wurde 2018 in die Satzung eine neue Regelung (§ 2) eingefügt, wonach nur Mitglied sein könne, wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Und weiter: “Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen, wie z.B. der NPD und ihre Landesverbände, können nicht Mitglied des Vereins werden.” Nach § 7 der Satzung können Mitglieder, die gegen die Satzung verstoßen oder sich vereinsschädigend verhalten, aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein solches Verhalten liegt dann vor, wenn ein Vereinsmitglied Mitglied einer in § 2 der Satzung genannten oder vergleichbaren Organisation ist. 2019 folgte der Ausschluss des NPD-Funktionärs.

#Hakenkreuz gepostet: #AfD-Aktivist #JohannesNormann verurteilt

Schuldig gesprochen, aber keine Strafe. Der AfD-Ak­ti­vist Jo­han­nes Nor­mann hat am 23. Ju­ni 2022 über Twit­ter ei­nen Post wei­ter­ge­lei­tet, auf dem ein Ha­ken­k­reuz zu se­hen ist. In ei­ner Ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Al­zenau sprach Rich­ter Tors­ten Kem­me­rer den nicht vor­be­straf­ten 54-jäh­ri­gen Möm­b­ri­ser schul­dig, dass er ein Sym­bol ver­fas­sungs­feind­li­cher Or­ga­ni­sa­tio­nen ver­b­rei­tet hat­te. Den­noch kam der Mann oh­ne Stra­fe da­von. Mit seinem Urteil blieb Kemmerer zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung: Normanns Anwalt Thomas Filler hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Jürgen Bundschuh forderte, den gegen Normann erlassenen Strafbefehl aufrechtzuerhalten und den Mömbriser zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro zu verurteilen (…) Seinen Ursprung hatte der jetzt vor Gericht gelandete Tweet in Niedersachsen und war wohl als gezielte Provokation gedacht. Enthält er doch den Zusatz »Bin mal auf den Shitstorm gespannt?«. Die Reaktion kam prompt: Ein Leser machte einen Screenshot von dieser Seite und erstattete Anzeige. Das Original war da aber schon nicht mehr online: Nachdem Normann die Nachricht weitergeleitet hatte, war sie wieder aus dem Netz verschwunden. Normann selbst kann sich seiner Darstellung nach auch nicht mehr an sie erinnern. »Höchstens neutral« und ohne Likes oder Kommentar habe er die Nachricht retweeted. (…) Die Urteilsbegründung von Amtsrichter Kemmerer kommentiert Normann mit einem Lachen. Ernst wird er erst wieder, als ihm für sein respektloses Verhalten ein Ordnungsgeld angedroht wird. Kemmerer wehrt sich darin auch gegen die Unterstellung, ein Amtsrichter könne politisch gesteuert werden. Dem Angeklagten hält er zugute, dass er ohne nachzudenken aus einer Dummheit heraus gehandelt habe. Eine Strafe sei in einem solchen Fall nicht zwingend erforderlich. Nicht zu erkennen sei allerdings, dass Normann aus der Sache gelernt habe.

via main-echo: Hakenkreuz gepostet: AfD-Aktivist Johannes Normann verurteilt

screenshot Nitter

#Hakenkreuz gepostet: #AfD-Aktivist #JohannesNormann verurteilt

Schuldig gesprochen, aber keine Strafe. Der AfD-Ak­ti­vist Jo­han­nes Nor­mann hat am 23. Ju­ni 2022 über Twit­ter ei­nen Post wei­ter­ge­lei­tet, auf dem ein Ha­ken­k­reuz zu se­hen ist. In ei­ner Ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Al­zenau sprach Rich­ter Tors­ten Kem­me­rer den nicht vor­be­straf­ten 54-jäh­ri­gen Möm­b­ri­ser schul­dig, dass er ein Sym­bol ver­fas­sungs­feind­li­cher Or­ga­ni­sa­tio­nen ver­b­rei­tet hat­te. Den­noch kam der Mann oh­ne Stra­fe da­von. Mit seinem Urteil blieb Kemmerer zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung: Normanns Anwalt Thomas Filler hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Jürgen Bundschuh forderte, den gegen Normann erlassenen Strafbefehl aufrechtzuerhalten und den Mömbriser zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro zu verurteilen (…) Seinen Ursprung hatte der jetzt vor Gericht gelandete Tweet in Niedersachsen und war wohl als gezielte Provokation gedacht. Enthält er doch den Zusatz »Bin mal auf den Shitstorm gespannt?«. Die Reaktion kam prompt: Ein Leser machte einen Screenshot von dieser Seite und erstattete Anzeige. Das Original war da aber schon nicht mehr online: Nachdem Normann die Nachricht weitergeleitet hatte, war sie wieder aus dem Netz verschwunden. Normann selbst kann sich seiner Darstellung nach auch nicht mehr an sie erinnern. »Höchstens neutral« und ohne Likes oder Kommentar habe er die Nachricht retweeted. (…) Die Urteilsbegründung von Amtsrichter Kemmerer kommentiert Normann mit einem Lachen. Ernst wird er erst wieder, als ihm für sein respektloses Verhalten ein Ordnungsgeld angedroht wird. Kemmerer wehrt sich darin auch gegen die Unterstellung, ein Amtsrichter könne politisch gesteuert werden. Dem Angeklagten hält er zugute, dass er ohne nachzudenken aus einer Dummheit heraus gehandelt habe. Eine Strafe sei in einem solchen Fall nicht zwingend erforderlich. Nicht zu erkennen sei allerdings, dass Normann aus der Sache gelernt habe.

via main-echo: Hakenkreuz gepostet: AfD-Aktivist Johannes Normann verurteilt

screenshot Nitter

HARTE DROHUNG VORM CHEMNITZER FRAUENKNAST: NEONAZI MUSS GELDAUFLAGE ZAHLEN

Linksextremistin Lina E. (28), aktuell wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Dresden, polarisiert bei Linken und Rechten zugleich. Die rechte Szenegröße Sven L. fuhr im Mai 2021 mit Bekannten zum Chemnitzer Frauenknast, wo E. in U-Haft sitzt, und stiftete Mitinsassen zu Gewalttaten gegen die Leipzigerin an. Der Fall landete am Amtsgericht Chemnitz. “Gebt Lina E. eine Abreibung. Sie darf nie wieder dieses Gefängnis als lebende Person verlassen”, schrie Sven E. durch einen Leitkegel in Richtung JVA. Drei Begleiter waren ebenfalls vor Ort, filmten die Aktion. (…) Auf dem Video zu hören ist, wie Insassen zurückrufen, den Wortlaut wohl aber nicht verstehen konnten. Lina E.s Anwälte wandten sich besorgt ans Gericht und werteten den Aufruf als “Morddrohung”. Das Quartett kam mit einem blauen Auge davon. Sven L. muss 1200 Euro Geldauflage zahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

via tag24: HARTE DROHUNG VORM CHEMNITZER FRAUENKNAST: NEONAZI MUSS GELDAUFLAGE ZAHLEN

HARTE DROHUNG VORM CHEMNITZER FRAUENKNAST: NEONAZI MUSS GELDAUFLAGE ZAHLEN

Linksextremistin Lina E. (28), aktuell wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Dresden, polarisiert bei Linken und Rechten zugleich. Die rechte Szenegröße Sven L. fuhr im Mai 2021 mit Bekannten zum Chemnitzer Frauenknast, wo E. in U-Haft sitzt, und stiftete Mitinsassen zu Gewalttaten gegen die Leipzigerin an. Der Fall landete am Amtsgericht Chemnitz. “Gebt Lina E. eine Abreibung. Sie darf nie wieder dieses Gefängnis als lebende Person verlassen”, schrie Sven E. durch einen Leitkegel in Richtung JVA. Drei Begleiter waren ebenfalls vor Ort, filmten die Aktion. (…) Auf dem Video zu hören ist, wie Insassen zurückrufen, den Wortlaut wohl aber nicht verstehen konnten. Lina E.s Anwälte wandten sich besorgt ans Gericht und werteten den Aufruf als “Morddrohung”. Das Quartett kam mit einem blauen Auge davon. Sven L. muss 1200 Euro Geldauflage zahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

via tag24: HARTE DROHUNG VORM CHEMNITZER FRAUENKNAST: NEONAZI MUSS GELDAUFLAGE ZAHLEN