ENTSCHEIDUNG AM LANDESVERFASSUNGSGERICHT – Ordnungsruf gegen AfD-Abgeordneten Tillschneider rechtens

Das Landesverfassungsgericht stuft einen Ordnungsruf gegen den AfD-Abgeordneten Hans-Thomas Tillschneider als rechtens eins. Das entschied das Gericht am Montag. Im Landtag von Sachsen-Anhalt nutzte Tillschneider eine umstrittene Formulierung, die Hannah Arendt in der Berichterstattung über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann geprägt hatte. Er erhielt einen Ordnungsruf dafür, gegen den er gerichtlich vorging. (…) Zum Hintergrund: Im Februar 2022 hatte der Landtag über eine Aktion des Bildungsministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter dem Slogan “Wir ham ‘nen Stich” diskutiert. Tillschneider hatte dazu gesagt: “Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?” Letzteres ist eine Formulierung, die für Empörung sorgte. “Die Banalität des Bösen” geht als Begriff auf die Publizistin Hannah Arendt zurück. Sie hatte über den Prozess gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann berichtet.

via mdr: ENTSCHEIDUNG AM LANDESVERFASSUNGSGERICHT Ordnungsruf gegen AfD-Abgeordneten Tillschneider rechtens

#Gericht urteilt gegen #Bundeswehr – Kritischer Soldat wurde zu #Unrecht abgestraft

Ex-Soldat Patrick J. hat über viele Jahre rechtsextreme Verdachtsfälle unter seinen Kameraden gemeldet. Die Bundeswehr stellte ihn als Querulanten dar. Ein Gericht gibt ihm jetzt recht. Am Telefon klingt Patrick J. erleichtert, als er von dem neuesten Gerichtsurteil rund um seine Auseinandersetzung mit der Bundeswehr erzählt. Und kämpferisch. “Das ist jetzt der Anfang der Klärung”, sagt er. “Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Bundeswehr zukünftig mit Meldungen angemessen umgeht und Meldende nicht willkürlich Repressionen ausgesetzt werden.” Vor wenigen Tagen hat er die Nachricht bekommen, dass das Verwaltungsgericht in Berlin der Bundeswehr untersagt, ehrverletzend über ihn zu sprechen. Es ist ein erster Sieg in einer jahrelangen Auseinandersetzung des früheren Soldaten Patrick J. mit der Bundeswehr. In diesem Streit geht es um die Frage: Wie ernst nimmt die Bundeswehr Hinweise auf Rechtsextreme in den eigenen Reihen? Wie konsequent werden sie verfolgt? Und: Wie gehen sie mit Hinweisgebern um? Weg nach oben Patrick J. war ein Soldat, der Karriere bei der Bundeswehr machen wollte. Sein erklärtes Ziel war das KSK, das Kommando Spezialkräfte, eine Truppe von Elitesoldaten. Er schlug den vorgeschriebenen Weg ein und tat alles dafür, seinem Traum vom Spezialsoldaten näherzukommen. Und die Bundeswehr unterstützte ihn in diesem Vorhaben. Bis Patrick J. als Kommandofeldwebelanwärter in Pfullendorf unbequem wurde. Zumindest in den Augen mancher Vorgesetzter. So erzählt er es. Rechtsextreme in der Truppe Denn Patrick J. will schnell erkannt haben, dass einige seiner Kameraden nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung standen. Er meldete zunächst einige wenige Verdachtsfälle von Rechtsextremen in Pfullendorf, später immer mehr. “Das Wort Jude wurde als Schimpfwort genutzt”, sagt Patrick J. Bücher des Schriftstellers Ernst Jünger kursierten. Jünger gilt als ein intellektueller Wegbereiter der Nationalsozialisten, obwohl er der NSDAP nie beitrat. Aussagen, die auch von den Pegida-Demonstranten in Dresden hätten stammen können, seien an der Tagesordnung gewesen, sagt J. Zudem fand er in sozialen Netzwerken zahlreiche Soldaten, die mit Rechtsextremen vernetzt waren, die selbst rechtsextreme Inhalte teilten oder rechte Inhalte mit “gefällt mir” markierten. Doch die Bundeswehr tat mit diesen Hinweisen nicht das, was J. erwartete. Statt die Betreffenden genau zu überprüfen und gegebenenfalls zu suspendieren, erlitt er nach eigenen Angaben Repressalien. Die Bundeswehr machte seine vertraulichen Hinweise innerhalb der Kaserne öffentlich, andere Kameraden erhoben plötzlich schwere Vorwürfe gegen ihn. Patrick J. galt fortan als Nestbeschmutzer. Der Höhepunkt der Auseinandersetzung war 2018 erreicht. Die Bundeswehr leitete ein Entlassungsverfahren gegen Patrick J. ein, in dem sie die von ihm gemeldeten Verdachtsfälle als “haltlos und unbegründet” darstellte. (…) Die Entscheidung des Gerichts liest sich wie eine Ohrfeige für die Bundeswehr. Denn aus der Begründung geht hervor, dass der Militärische Abschirmdienst (BAMAD), der Nachrichtendienst der Bundeswehr, die gut 100 Meldungen von Patrick J. gar nicht überprüft hatte. J. hatte ein detailliertes Dossier erstellt, mit Belegen von Soldaten, die rechtsextreme Inhalte bei Instagram oder X geliked hatten – und vieles mehr. Offenbar ignorierte die Bundeswehr all dies.

via t-online: Gericht urteilt gegen Bundeswehr Kritischer Soldat wurde zu Unrecht abgestraft

#Polizist angeklagt: #Bodycam filmt #Schläge gegen #Obdachlosen – #polizeiproblem #polizeigewalt

Als „übermäßige Reaktion des Beamten nach übermäßigen Beleidigungen“ wertete René Bungardt, Richter am Landgericht Bochum, die Tat eines Hattinger Bundespolizisten. Der 45-Jährige musste sich wegen die Körperverletzung im Amt vor Gericht verantworten. Als Beweis dienten Aufnahmen der Bodycam. Bei einer ersten Verhandlung vor gut einem Jahr wollte der Richter das Verfahren gegen eine Auflage einstellen. Damit war aber die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, die eine Verurteilung forderte. Außerdem sollte der Geschädigte selbst gehört werden, der aber zunächst nicht aufgefunden werden konnte – bis jetzt. Jetzt wurden noch einmal die beiden Videos gezeigt, die während des Einsatzes von einer Bodycam der Polizisten aufgenommen worden waren: Am 4. Dezember 2021 hatte der Bundespolizist zu Beginn der Nachtschicht um kurz nach 19 Uhr einem betrunkenen Obdachlosen im Bochumer Hauptbahnhof einen Platzverweis erteilt, weil er rumgepöbelt haben soll. Zur Vermeidung weiterer Straftaten wurde er auf die Wache mitgenommen. (…) Aus den beiden Videosequenzen geht hervor, dass sich der Obdachlose weiter deutlich renitent verhielt. Zunächst stieß der Angeklagte ihn daraufhin mit beiden Händen zurück, so dass er auf eine Bank fiel. Als er dann aber wiederum aufstand, versetzte ihm der Hattinger Bundespolizist einen Tritt, schlug zweimal in Richtung Gesicht. Ob er getroffen hat, konnte man auf den Aufnahmen nicht feststellen. (…) Aus den beiden Videosequenzen geht hervor, dass sich der Obdachlose weiter deutlich renitent verhielt. Zunächst stieß der Angeklagte ihn daraufhin mit beiden Händen zurück, so dass er auf eine Bank fiel. Als er dann aber wiederum aufstand, versetzte ihm der Hattinger Bundespolizist einen Tritt, schlug zweimal in Richtung Gesicht. Ob er getroffen hat, konnte man auf den Aufnahmen nicht feststellen.

via der westen: Polizist angeklagt: Bodycam filmt Schläge gegen Obdachlosen

#Seehausen (#Altmark) : Urteil im “Ku-Klux-Klan”-Prozess – #terror

Es ist nur ein kurzes Handyvideo, das den Vorfall vom Juni 2021 zeigt. Eine Person mit weißer Kutte und spitzem Hut, die an den rassistischen Ku-Klux-Clan aus den USA erinnern, geht die Stufen zum Bahnhof Seehausen in der Altmark hinauf. Schüsse sind zu hören, wie aus einem Maschinengewehr. Über die Gleise hinweg schießt die Person auf eine Gruppe junger Menschen, die sich an dem verlassenen Bahnhof aufhält: Klima-Aktivisten, die gegen den Weiterbau der A14 protestieren. Mindestens 20 Schüsse sind es, sie stellen sich als Schüsse einer Paintball-Waffe heraus. Drei Personen werden leicht verletzt. Am Freitag wurden drei Angeklagte am Landgericht Stendal verurteilt. Der Hauptangeklagte, der die Schüsse abgegeben hatte, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die beiden Mitangeklagten, die nach Ansicht des Gerichts die Tat filmten und das Fluchtauto fuhren, bekamen eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro, sowie wegen Vorstrafen eine Haftstrafe von elf Monaten. Den Angeklagten sei es darum gegangen, die Aktivisten aus der Region zu vertreiben, begründete die Richterin das Urteil, “wenn nötig auch mit Gewalt”. (…) Der 33-jährige Video-Filmer, der ein äußerst langes Vorstrafenregister mit zahlreichen Haftstrafen vorzuweisen hat, hatte das Video unmittelbar nach der Tat an einen Freund geschickt. Dieser verbreitete es weiter. Es wurde tausendfach in den sozialen Medien geklickt. Täter-Trio via WhatsApp aufgespürt Nur über diesen Freund des Täter-Trios war die Polizei später überhaupt auf die Angreifer gekommen. Über ein anderes Strafverfahren bekam die Polizei Einblick in dessen WhatsApp-Chats. Dort tauchten die drei Angeklagten auf, allerdings immer nur mit den Spitznamen “Watzi”, “Ratzi” und “Ekli”. Die Polizei hatte dagegen vom Angeklagten-Trio keine Handys beschlagnahmt, dies wurde im Prozess von einem Nebenklage-Vertreter bemängelt. (…) Im Übrigen spielte die Ku-Klux-Klan-Kutte des Paintball-Schützen im Prozess keine wesentliche Rolle. Die Kutte konnte ohnehin auch bei Hausdurchsuchungen des Angeklagten-Trios nicht aufgefunden werden. Ein rechtsextremer Hintergrund der Angeklagten konnte nicht festgestellt werden, obgleich der Nebenklage-Vertreter, Rechtsanwalt Peer Stolle, die politische Dimension des Angriffes vom Gericht gewürdigt haben wollte. (…) In den Chatnachrichten geht es um “Zecken”, um Munition mit Stahlkern, um Gewaltfantasien. Bei einem der Angeklagten wird eine “Bombenwerkstatt” gefunden, wie ein Polizist während des Prozesses darstellt. Es soll nach Informationen der Ermittlungsbehörden auch eine “Verbindungsperson zwischen AfD-Funktionären und den gewaltbereiten Rechtsextremen” geben. Die Nebenklage sprach daher explizit von einer “rechtsextremen Gruppierung”, die Tat wird auch vom Innenministerium als rechte politische Straftat bewertet. Verhandelt wurden jetzt nur die Schüsse mit der Paintball-Waffe. Um eine Bombenexplosion, bei der niemand verletzt wurde, geht es demnächst noch in einem weiteren Verfahren.

via mdr: Kriminalität – Seehausen (Altmark) : Urteil im “Ku-Klux-Klan”-Prozess

Hassmail verschickt – Antisemitische Hetze gegen Intendantin – Frau soll 1200 Euro zahlen

Die Intendantin der Staatsoper Hannover erhielt eine menschenverachtende Nachricht – für die Absenderin hat das nun Konsequenzen. Nach einer antisemitischen Hassmail an Hannovers Staatsopernintendantin Laura Berman hat eine Frau ihren Strafbefehl akzeptiert und muss nun 1200 Euro zahlen. Ein für Donnerstag geplanter Verhandlungstermin sei daher aufgehoben worden, teilte das Amtsgericht Hannover mit . Die Angeklagte habe den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Die Hassmail erhielt Berman laut Gericht  per Kontaktformular. Darin habe die Angeklagte die Intendantin »aufgrund ihres jüdischen Glaubens in ihrer Ehre herabgewürdigt und in ihrer Menschenwürde angegriffen«. Die Frau habe sich abfällig über das Programm der Oper und die angeblich schlechte Qualität der Aufführungen geäußert und eine Verbindung zum jüdischen Glauben der Intendantin hergestellt. Auch hatte sie sich insgesamt abwertend über jüdische Menschen geäußert. Sie habe unter anderem geschrieben, Hitler sei »zu human zu Leuten dieser Sorte« gewesen und weitere menschenverachtende Sätze.

via spiegel: Hassmail verschickt Antisemitische Hetze gegen Intendantin – Frau soll 1200 Euro zahlen

Volksverhetzung: Gericht verurteilt einschlägig vorbestraften Neonazi zu weiteren fünf Monaten Freiheitsstrafe – #terror

Er ist vielfach vorbestraft und begeht „mit einer gewissen Hartnäckigkeit“ Straftaten, urteilte das Amtsgericht Northeim. Unter anderem deswegen muss ein 29-jähriger Neonazi aus Einbeck nun noch länger in Haft. Ein bereits mehrfach vorbestrafter Neonazi aus Einbeck (Kreis Northeim) hat eine weitere Freiheitsstrafe erhalten. Das Amtsgericht Northeim verurteilte den 29-Jährigen wegen einer provokanten Aktion an der KZ-Gedenkstätte Moringen (Kreis Northeim) zu fünf Monaten Haft. Das Gericht habe den Angeklagten der gemeinschaftlich begangenen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener für schuldig befunden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Weil sich das Verfahren über eine unverhältnismäßig lange Zeit hingezogen habe, gelte ein Monat der ausgeurteilten Strafe bereits als vollstreckt. Das Urteil sei rechtskräftig geworden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung sei für das Gericht unter anderem deshalb nicht infrage gekommen, weil der einschlägig vorbestrafte Angeklagte keine günstige Sozialprognose habe. (…) Der 29-jährige Neonazi hatte einige Monate nach dem Vorfall in Moringen noch mit einer anderen Tat in Einbeck erhebliches Aufsehen erregt. Im Juni 2020 warf er einen Polenböller in den Briefkasten einer Frau, die sich in der Flüchtlingshilfe und gegen rechtsextremistische Aktivitäten engagiert. Der 29-Jährige hatte sich damals selbst erhebliche Verletzungen zugezogen, als er einen zweiten Böller zündete, der in seiner Hand explodierte. In einem ersten Prozess verurteilte ihn das Amtsgericht Einbeck wegen des „Briefkasten-Anschlags“ und mehrerer weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Unter anderem hatte er eine Polizistin als „Fotze“ beschimpft und auf ihre Stiefel gespuckt, einen Polizisten bezeichnete er als „Judensau“.

viacgöttinger tageblatt: Volksverhetzung: Gericht verurteilt einschlägig vorbestraften Neonazi zu weiteren fünf Monaten Freiheitsstrafe

Holocaust in Steuererklärung geleugnet: Freispruch für Neonazi-Juristin

Auf der Anklagebank: Neonazi-Juristin Sylvia Stolz aus Ebersberg vorm Landgericht – diesmal wegen mutmaßlicher Volksverhetzung per Steuererklärung. Die Ebersbergerin ist einschlägig vorbestraft Freispruch-Grund: Volksverhetzung braucht Publikum. Die Ebersbergerin Sylvia Stolz ist bereits zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Nach eigenen Angaben saß sie fast fünf Jahre im Gefängnis. Auch ihre Zulassung als Rechtsanwältin ist ihr entzogen worden. Dennoch hat sie vor zwei Jahren ein Schreiben an das Münchner Finanzamt geschickt, in dem sie abermals den Holocaust geleugnet hat. Das „Pamphlet“ sei „unsäglich“ und „schwer zu ertragen“, wetterte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz. Dennoch hat das Münchner Landgericht die 60-Jährige am Donnerstag freigesprochen. Anlass war ein Bescheid des Finanzamts. Offenbar ging es um die steuerliche Bewertung eines Grundstücks. Dass ein Einspruch dagegen ein paar Seiten lang sei, sei üblich, erklärte die Leiterin des zuständigen Sachgebiets. Unüblich sei hingegen, dass er – wie im Fall Stolz – 339 Seiten umfasse. Mit dem Steuerbescheid habe das Schreiben der Angeklagten „wenig bis gar nichts“ zu tun gehabt. Vielmehr seien ihr Passagen aufgefallen, die auf Volksverhetzung hindeuteten, erinnerte sich die Finanzbeamtin. Deshalb habe sie das Schreiben an eine hausinterne Prüfstelle weitergeleitet – in einer verschlossenen Mappe, wie sie betonte. (…) Stolz habe in ihrem Schreiben „in unerträglicher Weise die Judenvernichtung verharmlost“. Sie stelle „die eigene Denke über das Leid von Menschen“. Der steuerrechtliche Vorgang sei nur der Aufhänger gewesen. Tatsächlich gehe es der Angeklagten darum, „sperrig sein zu müssen“ und „die Gesellschaft zu spalten“. Stolz vertrete nicht eine kritische Meinung, sondern stelle den Staat in Frage. Freispruch-Grund: Volksverhetzung braucht Publikum Allerdings habe die Strafkammer aus formalen Gründen freisprechen müssen: Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung setze ein Verbreiten der Thesen voraus. Mit dem Vorgang seien aber nur „ein paar Personen“ befasst gewesen, betonte Lenz. Dass eine bayerische Behörde mit dem Schreiben der Angeklagten intern oder extern „hausieren geht“, sei ausgeschlossen. Dies gelte erst recht für das Finanzamt als „datensensible Behörde“.

via merkur: Holocaust in Steuererklärung geleugnet: Freispruch für Neonazi-Juristin