Ein Polizist aus Niedersachsen und ein Berufssoldat aus Nordrhein-Westfalen sollen im Oktober 2020 bei einer Demonstration in Dresden den Hitlergruß gezeigt haben. Gegen ihre Strafen hatten sich die beiden zunächst gewehrt. Das Landgericht Dresden stellte die Verfahren gegen die beiden Männer am Montag in einem Berufungsprozess aber letztlich aus unterschiedlichen Gründen ein. Der Berufssoldat stimmte nun zu, eine Geldauflage von 800 Euro zu zahlen, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Bei dem 60 Jahre alten Kriminalbeamten aus dem niedersächsischen Alfeld befanden die Richter, dass mit Blick auf seine drohende Verurteilung wegen einer Verschwörung sogenannter Reichsbürger eine Strafe nicht besonders ins Gewicht fallen würde. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Der Polizist befindet sich seit Dezember 2022 unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geht davon aus, dass er zum nahen Umfeld der mutmaßlichen «Reichsbürger»-Terrorzelle rund um Heinrich Prinz Reuß gehört, die einen Umsturz in Deutschland geplant und vorbereitet haben soll. Am 31. Oktober 2020 sollen er und der 58-Jährige aus der Nähe von Dortmund gemeinsam auf der Bühne einer Querdenker-Demo in Sachsens Landeshauptstadt gesprochen und dabei den Hitlergruß gezeigt haben. Der Niedersachse war deswegen Ende 2021 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden und in Widerspruch gegangen.
Beruf als „Kanaken klatschen“ bezeichnet: Ermittlungen gegen acht #Polizisten wegen rechtsextremer Äußerungen in #Chatgruppen – #polizeiproblem #polizeigewalt #bundespolizei
Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen acht Beamte. Sie sollen unter anderem Bilder von Adolf Hitler und Darstellungen von Hakenkreuzen ausgetauscht haben. Wegen rechtsextremer Beiträge in mehreren Chatgruppen ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen acht Beamte der Polizeibehörden Recklinghausen, Kleve und Borken. Die Zahl der Beschuldigten ist seit Bekanntwerden der Fälle Anfang August somit um drei gestiegen, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete. Am 2. August waren die Wohnungen der Polizeibeamten durchsucht worden. Jetzt konnte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ Ermittlungsunterlagen einsehen, die ein menschenverachtendes Weltbild der beschuldigten Polizisten im Alter zwischen 22 und 25 Jahren nahelegen. Einer der Männer beschrieb demnach seine berufliche Tätigkeit mit „Kanacken klatschen“. Auch verherrlichende Bilder von Adolf Hitler und Darstellungen von Hakenkreuzen wurden den Angaben zufolge in mehreren Gruppen ausgetauscht. Zudem wurde in Nachrichten der Mord an Millionen Juden in den deutschen Gaskammern während des Dritten Reichs verhöhnt.
via tagesspiegel: Beruf als „Kanaken klatschen“ bezeichnet: Ermittlungen gegen acht Polizisten wegen rechtsextremer Äußerungen in Chatgruppen
siehe auch: Rechtsextreme Äußerungen: Bundespolizist aus Dienst entfernt Der Beamte verliert wegen rechtsextemer und antisemitischer Äußerungen seine Stelle. (…) Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde dem Polizeihauptmeister außerdem vorgeworfen, in Norwegen Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen gestohlen zu haben. Durch seine rechtsextremen Ansichten sei der Beamte nicht mehr tragbar im Polizeidienst, so das Gericht. Sein Verhalten zeige eine charakterliche Schwäche, die mit dem Amt nicht vereinbar sei; Verwaltungsgericht Hannover Bundespolizist wegen rechtsextremer Haltung aus Dienst entfernt Er soll in antisemitischen WhatsApp-Chats aktiv gewesen sein und sich widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen angeeignet haben: Ein 34-Jähriger darf nicht länger als Beamter tätig sein. (…) Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bestätigt. Er war in rechtsextremen Chatgruppen aktiv. Schon die Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch die rechtsextreme Haltung reiche aus, um den 34-Jährigen zu entfernen, entschied das Gericht am Donnerstag. Beamte sind in Deutschland per Grundgesetz zur Verfassungstreue verpflichtet. Außerdem habe es weitere Pflichtverstöße im In- und Ausland gegeben – darunter ein waffenrechtliches Fehlverhalten. Der Mann habe eine mit dem Polizistenberuf unvereinbare charakterliche Schwäche gezeigt; Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Dienst Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Urteil vom heutigen Tage einer Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst stattgegeben. Der 34-jährige Polizeihauptmeister war zuletzt bei der Bundespolizeidirektion Hannover eingesetzt. Gegen ihn wurde im Jahr 2020 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Noch im Vorfeld der Erhebung der Disziplinarklage wurde ihm zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten, Anfang 2022 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben und seine Dienstbezüge wurden um die Hälfte gekürzt. In der Disziplinarklageschrift wurden dem Beklagten sechs Sachverhaltskomplexe vorgehalten. Schwerpunktmäßig wurde ihm vorgeworfen, in seiner Freizeit Mitglied einer WhatsApp-Chatgruppe mit rechtsextremen und antisemitischen Beiträgen gewesen zu sein und sich mit den Mitgliedern der Chatgruppe auf eine Norwegenreise zu Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs begeben zu haben, wo man das gemeinsame Ziel, sich widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen zuzueignen, umsetzte. Außerdem wurden ihm weitere außerdienstliche Pflichtverstöße angelastet.
#Verwaltungsgerichtshof #Bayern – #Landesverfassungsschutz darf die #AfD beobachten
Gut drei Wochen vor der Wahl kassiert Bayerns AfD eine juristische Niederlage. Erneut stellt ein Gericht fest, dass die Rechtspopulisten aus guten Gründen im Fokus des Verfassungsschutz stehen. Der Landesverfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Maßnahme auch informieren. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Beschl. v. 14.09.2023, Az. 10 CE 23.796). Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl mittels Informationen aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle. “Ein mit dem Grundgesetz nicht vereinbarer völkischer Volksbegriff”
via lto: Verwaltungsgerichtshof Bayern Landesverfassungsschutz darf die AfD beobachten
Verdachtsberichterstattung über #sexuelleÜbergriffe – #Lindemann mit Niederlage gegen Süddeutsche Zeitung
Das LG Frankfurt hat einen Unterlassungsantrag des Rammstein-Sängers gegen die SZ zurückgewiesen. Eine Begründung steht noch aus. Vermutlich sieht das Gericht für den Verdacht sexueller Übergriffe durch Lindemann genügend Beweistatsachen. Im Mai 2023 behauptete die Irin Shelby Lynn auf Instagram, man habe sie auf einem Rammstein-Konzert zu Till Lindemann geführt, damit sie mit ihm Sex habe, was sie verweigerte. Sie spekulierte zudem darüber, im Anschluss an ihr “Nein” unter Drogen gesetzt worden zu sein, nicht aber darüber, von wem. Nach ihren Posts begannen vor allem der Rechercheverbund von Süddeutscher Zeitung (SZ), Westdeutschem (WDR) und Norddeutschem Rundfunk (NDR) damit, den möglichen Lindemann-Skandal näher aufzudecken. Am 2. Juni veröffentlichte die SZ einen großen Bericht über die Recherche unter dem Titel “Am Ende der Show”. Eine gekürzte Version der Recherche veröffentlichte der NDR auf tagesschau.de unter der Überschrift “Neue Vorwürfe gegen Till Lindemann”. In den Berichten wird nicht nur das Casting-System beschrieben, wonach dem Rammstein-Sänger Frauen für Sex zugeführt wurden, sondern es ging auch um Vorwürfe von sexuellen Übergriffen. Nachdem Till Lindemann zunächst gegen Spiegel-Berichterstattung zum Verdacht des Einsatzes von K.O.-Tropfen erfolgreich vorgegangen war, erließ das Landgericht Hamburg auch gegen den NDR wegen des Tagesschau-Berichts eine einstweilige Verfügung. Es verbot dem Sender, durch die Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe an zwei Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt haben. Für eine solche Verdachtserweckung fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen. LG Frankfurt verneint im Gegensatz zu LG Hamburg Unterlassungsanspruch
Former San Diego neo-Nazi extradited to Amsterdam after Anne Frank House incident
A neo-Nazi who once lived in San Diego County has been extradited to the Netherlands to face hate speech charges in connection with an antisemitic incident that took place at the Anne Frank House in Amsterdam earlier this year. Forty-one-year-old Robert Wilson, a former Chula Vista resident, is accused of projecting an antisemitic message on the exterior of the Anne Frank House on Feb. 6 and publishing a video of the incident on social media. On Aug. 28, the Netherlands Public Prosecution Service issued a press release explaining the suspect had been surrendered to the country for prosecution and will face his first court date in early October. The statement doesn’t explicitly name Wilson, but the description of the suspect matches Wilson’s background and follows his arrest in Poland, which he recorded and posted online. The text displayed on the Anne Frank House claimed that the Holocaust victim was the “inventor of the ballpoint.” The message refers to an antisemitic conspiracy theory suggesting Anne Frank’s diary is a hoax and could not have been written by her, because it was crafted with a ballpoint pen, which was not used widely until after World War II. This claim has been disproven, as researchers and scholars have shown the diary was not written in ballpoint pen.
via kpbs: Former San Diego neo-Nazi extradited to Amsterdam after Anne Frank House incident
#AfD-#Gastredner soll 36.000 Euro für #Söder-#Beleidigung zahlen
Beim politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen im Februar soll der österreichische Rechtspopulist Gerald Grosz Ministerpräsident Söder unter anderem als “Södolf” beschimpft haben. Jetzt erging ein Strafbefehl. Grosz soll 36.000 Euro bezahlen. Das Amtsgericht Deggendorf hat gegen den österreichischen Politiker Gerald Grosz einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erlassen. Grosz soll eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36.000 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage bestätigte. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, teilte mit, er habe Einspruch eingelegt. Die Grosz zur Last gelegten Taten seien “evident nicht strafbar”. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als “Corona-Autokrat”, “Landesverräter” und “Södolf” bezeichnet zu haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er unter anderem “Horrorclown” genannt. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Grosz soll bei der Veranstaltung unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben. Anwalt Stevens betonte, es gebe keinen Beweis, dass Grosz tatsächlich ein Messer bei sich gehabt habe. Die Äußerungen wiederum seien im Zusammenhang mit dem politischen Wirken der Betroffenen und “somit als fortgesetzte Sachmeinung in künstlerischer Einkleidung einzustufen”.
via br: AfD-Gastredner soll 36.000 Euro für Söder-Beleidigung zahlen

Klage gegen Schultheater-Stück :„Danke dafür, AfD!“
Die AfD zog gegen ein Theaterstück einer Osnabrücker Gesamtschule vors Verwaltungsgericht Hannover. Das Stück ist aber von der Kunstfreiheit gedeckt. Hätten die Lehrer einschreiten müssen, als ihre Schüler an der Osnabrücker Gesamtschule Schinkel ein Stück mit dem Titel „Danke dafür, AfD!“ schrieben, probten und aufführten? Das ist die Kernfrage im Prozess, den die AfD Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen das niedersächsische Kultusministerium angestrengt hat. Das Stück kam 2019 zur Aufführung, schulintern. Drei Termine gab es, zu denen rund 70 Leute kamen. Ein vierter Termin wurde abgesagt. Das von den Schülern selbst verfasste Stück basiert auf Tweets von AfD-Funktionären, aus denen die Teilnehmer des Kurses „Darstellendes Spiel“ im 11. Jahrgang kleine Szenen entwickelten – mit den Mitteln des dokumentarischen Theaters wurden interaktiv verschiedene Orte des Schulgebäudes bespielt, durch das sich die Zuschauer bewegen mussten. Die AfD sieht sich von verschiedenen Szenen verunglimpft. Das Theaterstück unterstelle ihr unter anderem, für ein „arisches“ Familien- und völkisches Weltbild einzutreten, pauschale Ausländerfeindlichkeit zu propagieren, für einen Schießbefehl gegen Geflüchtete einzutreten, Gewalt zu befürworten, Antisemitismus zu relativieren und eine „Machtergreifung“ anzustreben. Das entspreche so nicht den Positionen der Partei, erläuterte ihr Anwalt vor Gericht. Andauernd würden außerdem Bezüge zum NS-System hergestellt und derbe persönliche Beleidigungen ausgesprochen. (…) Unbestreitbar geht das Stück mit der AfD hart und polemisch ins Gericht. Die Frage ist aber: Dürfen Schüler das? Die AfD macht geltend, hier habe die Schule ihre Neutralitätspflicht verletzt, die Lehrer hätten mäßigend einwirken müssen. „Wenn die Schüler beschlossen hätten, einen Porno aufzuführen, hätte man das doch auch nicht zugelassen“, argumentiert der AfD-Anwalt. Dem gegenüber steht die Kunstfreiheit der Schüler und Schülerinnen und das erklärte pädagogische und didaktische Ziel, sie sich selbst eine Meinung bilden und diese mit künstlerischen Mitteln ausdrücken zu lassen. Eine Indoktrination seitens der Lehrer vermochte das Gericht jedenfalls nicht zu erkennen – die Schüler hatten nämlich zuvor alle Stückvorschläge der Lehrkräfte abgelehnt. Und auch die detaillierte Darstellung der Entstehung des Stückes legte nahe, das es eben tatsächlich auf dem Mist der Schülerinnen und Schüler gewachsen war. Die Förderung dieser Art von Eigeninitiative findet sich auch ausdrücklich im Kerncurriculum Darstellendes Spiel wieder, das das Gericht ebenfalls heranzog.
via taz: Klage gegen Schultheater-Stück :„Danke dafür, AfD!“