Zwei junge Polizeianwärter hatten Nachrichten mit antisemitischem und rassistischem Inhalt verschickt. Das VG Düsseldorf bestätigte nun ihre Entlassung. Erst letzte Woche hatte das VG Berlin einen ähnlichen Fall zu entscheiden. Das Verrwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschied, dass die Polizei zwei Beamte auf Widerruf wegen rechtsextremer Chatnachrichten entlassen durfte (Urt. v. 25.07.2023, Az.: 2 K 8330/22 und Urt. v. 25.07.2023, 2 K 2957/23). Durch das Verschicken von Hitler-Bildern mit entsprechenden Text-Zusätzen habe ein 26-jähriger Kommissaranwärter den Nationalsozialismus verharmlost, befand das Gericht. Damit sei er für den Polizeidienst charakterlich nicht geeignet. Vergeblich argumentierte der Mann am Dienstag, er habe sich doch während seiner dreijährigen Ausbildung ansonsten unauffällig verhalten. “Das ist eine Selbstverständlichkeit”, sagte der Richter. Nachdem das Polizeipräsidium Düsseldorf ihm mitgeteilt hatte, dass er nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werde, beantragte der Kläger im August 2022, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Gegen den ablehnenden Bescheid des Polizeipräsidiums richtete sich die vorliegende Klage. Auch ein 21-jähriger Polizeianwärter aus Duisburg darf sich vom Polizeiberuf verabschieden, wenn das Urteil Bestand hat: Seine antisemitischen und rassistischen Chat-Beiträge seien stark menschenverachtend gewesen, attestierte ihm das Gericht. So hatte der Kläger vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten in Chats mit anderen Polizeischülern unter anderem ein Ortsschild mit dem Zusatz: “Juden werden hier nicht bedient” gepostet. Das Verhalten wecke Zweifel an seiner persönlichen Eignung und so dürfe er aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, so das VG.
BETROFFENE UND STAATSANWALTSCHAFT FECHTEN URTEIL AN Polizei-Affäre in BW: Wird das Verfahren neu aufgerollt? – #MeToo #polizeiproblem
Nach der Anklage wegen sexueller Nötigung wurde der Inspekteur der Polizei in BW aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Nun könnte der Fall aber in die nächste Runde gehen. Am Freitagabend hat der Anwalt der Nebenklägerin in der Polizei-Affäre dem SWR mitgeteilt, dass er Revision eingereicht hat. Die Polizistin ficht das Urteil des Stuttgarter Landgerichts an. Das Gericht hatte Andreas R. vor einer Woche aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dem freigestellten Inspekteur der Polizei wurde vorgeworfen, eine jüngere Hauptkommissarin sexuell genötigt zu haben. Nebenklägerin legt Revision ein 1 Min Polizei-Affäre in BW: Auch Staatsanwaltschaft legt Revision ein Die Staatsanwaltschaft hatte dem SWR gegenüber schon wenige Stunden nach dem Urteil angekündigt, dass sie Revision einlegen werde. Diese Ankündigung hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ebenfalls umgesetzt, wie sie am Samstag bestätigte. #METOO-VERFAHREN BW Staatsanwaltschaft will Freispruch für Polizei-Inspekteur anfechten Revision eingelegt: Verfahren könnte neu aufgerollt werden Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob er der Revision stattgibt. In diesem Fall müsste das Verfahren noch einmal auf Rechtsfehler abgeklopft werden – von einer anderen Kammer des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert, ausgesetzt zur Bewährung. Der Anwalt der Nebenklage hatte ebenfalls eine Verurteilung gefordert, allerdings ohne ein Strafmaß zu nennen. Das Gericht sagte in seiner Urteilsbegründung, die Nebenklägerin sei als Zeugin nicht glaubwürdig genug gewesen, um bei der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation eine Verurteilung des Inspekteurs der Polizei zu rechtfertigen.
#Urteil: #Polizeibeamter äußert sich #frauenfeindlich und #rassistisch – #AGHameln #polizeiproblem
Das Amtsgericht Hameln hat einen Polizeibeamten der örtlichen Inspektion wegen Beleidigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Zudem muss er seiner ehemaligen Vorgesetzten Schadenersatz von 1.500 Euro zahlen. Es sind mehrere erniedrigende Kommentare, die der Polizeioberkommissar seinen Kollegen aus der Fahndungsgruppe in einem Whatsapp-Chat schickte. Mehrmals äußert er sich herablassend über seine Vorgesetzte – eine Frau mit türkischen Wurzeln. Doch das bösartige Lästern mit den Kollegen hat einen Preis: Die Strafrichterin des Amtsgerichts verurteilte den Polizeioberkommissar wegen vier Taten zu 90 Tagessätzen. Laut einer Sprecherin muss er 8.550 Euro an die Landeskasse zahlen. Mit 91 Tagessätzen hätte der Beamte als vorbestraft gegolten, wäre er noch in der Ausbildung, würde er aus dem Dienst entlassen. Das Urteil fiel in öffentlicher Verhandlung bereits am 20. Juni, wurde bisher jedoch nicht öffentlich. Es ist rechtskräftig. (…) Irritierend ist, dass in diesem Fall die Dienststelle selbst nicht nur keinen Strafantrag stellte, sondern sich nach NDR Informationen explizit dagegen entschied.
via ndr: Urteil: Polizeibeamter äußert sich frauenfeindlich und rassistisch
siehe auch: Mehrere Fälle vor Gericht Polizist beleidigt Chefin rassistisch: Urteil. Mehrfach hat sich ein Beamter frauenfeindlich und rassistisch gegenüber seiner Vorgesetzten geäußert. Jetzt hat ein Gericht ein Urteil gesprochen. Wegen Beleidigung seiner Vorgesetzten hat das Amtsgericht Hameln einen Beamten der örtlichen Polizeiinspektion zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte seine Chefin in einem Chat einer Fahndungsgruppe im Januar viermal rassistisch und sexistisch beleidigt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. (…) Dass das Gericht eine “eindeutige Entscheidung” zugunsten der Frau getroffen hatte, begrüße die Gleichstellungsbeauftragte im Landespolizeipräsidium, Britta Jordan, “sehr”, sagte sie dem Bericht nach. Sie könne zwar nicht den Einzelfall bewerten, erwarte jedoch, “dass Führungskräfte als Vorbilder deutliche Zeichen gegen dieses Verhalten setzen und alles in ihrer Macht Stehende zur Sanktionierung der Täter und zum Schutz der Betroffenen tun”.
#Volksverhetzung und #übleNachrede – Rechtsextremist #Liebich muss erstmals ins #Gefängnis – #lockhimup
Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall Sven Liebich. Vor dem Amtsgericht in Halle ist der Rechtsextremist nun erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Rechtsextremist Sven Liebich ist erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede sprach die Richterin des Amtsgerichts (AG) Halle Liebich am Donnerstag schuldig und verhängte unter Einbeziehung vorheriger Urteile eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Prozess gegen den 1970 im Saalekreis geborenen Liebich war Mitte Mai eröffnet worden. In insgesamt sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen ihn erhoben, darunter üble Nachrede und Hausfriedensbruch. Zu verschiedenen Vorfällen soll es unter anderem auf Demonstrationen in Halle gekommen sein, die zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre in der Vergangenheit lagen. Vermeintlich einfach gelagerte Sachverhalte seien manchmal “gar nicht so einfach”, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Liebich wolle durch seine Taten Aufmerksamkeit erlangen, sei aber zugleich wenig von Strafverhandlungen gegen ihn beeindruckt. Dass er einen Baseballschläger mit einer sich gegen Linksextreme richtenden Aufschrift über einen Onlineshop verkauft hatte, sei “nicht witzig, sondern widerlich” und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung. Während des Prozesses waren verschiedene Zeugen, unter anderem Sicherheitskräfte und Anhänger Liebichs, geladen. Zudem wurden Videos und Texte als Beweismittel eingeführt, die unter anderem über den Messengerdienst Telegram und die Internetplattform YouTube auf Kanälen von Liebich veröffentlicht wurden. Nach Beendigung der Beweismittelaufnahme hatte sich die Staatsanwaltschaft für zwei Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage bekräftigte dies. Die Verteidigerin Liebichs hatte für einen Freispruch ihres Mandanten plädiert.
via lto: Volksverhetzung und üble Nachrede Rechtsextremist Liebich muss erstmals ins Gefängnis
siehe auch: Prozess wegen rechtsextremer Hetze :Haftstrafe für Neonazi Sven Liebich Hunderte Ermittlungsverfahren, Geld- und Bewährungsstrafen hat Liebich schon hinter sich. Nun verurteilte in ein Gericht erstmals zu Gefängnis. Der überregional bekannte Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle an der Saale ist erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden – unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede. Das Amtsgericht Halle verhängte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen Liebich lagen insgesamt sechs Anklagen vor, etwa wegen seiner Äußerungen bei Demonstrationen. In vorangegangenen Prozessen hatten die Gerichte ihn lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Die Richterin bezeichnete Liebich als „Gratwanderer“, der in manchen Fällen die Grenzen des Rechts überschreite. Er sei das beste Beispiel dafür, dass man in Deutschland bis zur Grenze der Unerträglichkeit seine Meinung äußern dürfe. „Aber nicht, wenn man beleidigt“, stellte die Richterin klar. Darüber, dass der Rechtsstaat manchmal langsam und träge sei, müsse und dürfe diskutiert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft für Liebich gefordert. Der Angeklagte habe über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert, zeige „überhaupt kein Unrechtsbewusstsein“ und nehme den Prozess nicht ernst, so der Staatsanwalt am Dienstag in seinem Plädoyer.
#Körperverletzung und #Beleidigung – “#Reichsbürger” #Fitzek zu #Haftstrafe verurteilt
Gegen den sogenannten Reichsbürger Peter Fitzek ist am Donnerstag ein Urteil gefallen. Das Amtsgericht Wittenberg hat Fitzek wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Peter Fitzek wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er soll eine Frau gestoßen und getreten haben und zwei Personen der Bundeswehr beleidigt haben. 2012 gründete Fitzek den Fantasiestaat “Königreich Deutschland”. Das Amtsgericht Wittenberg hat den Reichsbürger Peter Fitzek am Donnerstag zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Laut eines Sprechers des Landgerichts Dessau-Roßlau wurde der gebürtige Hallenser wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fitzek hat dem Gericht zufolge im vergangenen Jahr im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer verbalen Auseinandersetzung gegen eine Tür gestoßen und mit dem Fuß nach ihr getreten. Zwei Personen der Bundeswehr, die Hilfe leisten wollten, hat der 57-Jährige demnach beleidigt.
via tagesschau: Körperverletzung und Beleidigung “Reichsbürger” Fitzek zu Haftstrafe verurteilt
siehe auch: Reichsbürger Peter Fitzek: Selbsternannter „König von Deutschland“ muss ins Gefängnis Im März vergangenen Jahres hat Fitzek nach einer Frau getreten und Bundeswehrsoldaten beleidigt. Dafür hat ihn das Amtsgericht Wittenberg nun verurteilt. (…) Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der der Reichsbürgerszene nahestehende Angeklagte im März vergangenen Jahres in einem Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten hat, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau am Donnerstag mitteilte.
#Amtsgericht #Dachau : Rassistische Attacke bleibt ohne strafrechtliche Folgen – #justizversagen #RECHTSstaat
In der Dachauer Altstadt beleidigen zwei Männer einen 39-jährigen gebürtigen Senegalesen und schlagen ihn. Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage eingestellt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Gesinnung der beiden Angeklagten “in Schieflage” geraten sei, so der Richter. “Scheißausländer”, “Scheißflüchtling”, sogar das N-Wort sollen die Angeklagten verwendet haben, um einen 39-jährigen Dachauer, der im Senegal geboren wurde, rassistisch zu beleidigen, auch geschlagen haben sie ihn. Mit der Begründung, dass nicht zu erkennen sei, dass die Gesinnung der beiden nachhaltig “in Schieflage” geraten sei, wird das Verfahren gegen einen 33-jährigen Dachauer und einen 25-jährigen Münchner am Dachauer Amtsgericht trotzdem eingestellt – ohne weitere Zeugen zu vernehmen. Dann hätte man einen weiteren Verhandlungstag ansetzen müssen, daran haben ganz offensichtlich weder Staatsanwalt, noch Richter, noch die beiden Verteidiger ein gesteigertes Interesse. Mit der Auflage an die beiden Männer, jeweils 1250 Euro an den Münchner Verein Flüchtlingshilfe zu überweisen, geht der Fall damit zu den Akten. (…) Nach einem kurzen Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschuldigen sich die beiden Angeklagten sodann mit Handschlag bei dem 39-Jährigen. Was sie gemacht hätten, sei “nicht in Ordnung” gewesen und “kommt nicht mehr vor”. Richter Lorenz erklärt noch, dass die beiden Männer eingesehen hätten, dass sie sich falsch verhalten haben, es habe sich wohl um einen “einmaligen Ausrutscher” gehandelt. Das Geld, das der Richter dem Geschädigten als Entschädigung zukommen lassen will, will dieser nicht annehmen. “Ich brauche das nicht”, sagt er mit fester Stimme, während Tränen über seine Wangen laufen. Für den 39-Jährigen ist es nicht das erste Mal, dass er Rassismus erfahren hat, der in körperlicher Gewalt gemündet ist.
via sz: Amtsgericht Dachau : Rassistische Attacke bleibt ohne strafrechtliche Folgen
‘Coward’ White Supremacist Who Killed 23 in #Walmart #Shooting Gets 90 Life Sentences – #terror
A self-proclaimed white supremacist who killed 23 people at a Texas Walmart in 2019 received 90 consecutive life sentences on Friday in federal court. Patrick Crusius, 24, pleaded guilty earlier this year to committing the mass shooting in El Paso that also left dozens injured. Though 23 of the convictions were hate crime charges, the El Paso Times reported that the U.S. Attorney’s Office opted against pursuing the death penalty. Crusius first opened fire in Walmart’s parking lot before entering the store, where he killed customers in aisles. He fled the scene in a car but, minutes later, he pulled over and surrendered to a trooper who was responding to the shooting, according to the El Paso Times. Crusius confessed that he targeted Hispanics because he wanted to discourage them from immigrating to the United States. Minutes before carrying out the shooting, he posted a manifesto online that detailed his motive and his racist beliefs against Hispanics. According to The Dallas Morning News, Crusius drove 10 hours from Allen to commit the shooting.
via crimeonline: ‘Coward’ White Supremacist Who Killed 23 in Walmart Shooting Gets 90 Life Sentences