Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die unbegrenzte Unterbringung eines so genannten Reichsbürgers aus Niedersachsen in der Psychiatrie bestätigt. Das oberste deutsche Strafgericht in Karlsruhe verwarf in diesem Punkt die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom September 2022. Der Mann hatte die wahnhafte Vorstellung entwickelt, er sei «Commander» der angeblichen Regierungsinstitution SHAEF. Das Kürzel SHAEF steht für das frühere Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa. Gegen vermeintliche Gegner schrieb er Todesurteile, die er im Nachrichtenkanal Telegram mit Tausenden Followern teilte. Er habe auch dazu aufgerufen, den Bürgermeister einer norddeutschen Kleinstadt zu töten, teilte der BGH am Montag mit. Das Landgericht Oldenburg hatte ihn wegen dieser Wahnvorstellungen als schuldunfähig freigesprochen. Der Angeklagte müsse aber in eine psychiatrische Klinik, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, urteilten die Oldenburger Richter.
via zeit: Reichsbürger aus Niedersachsen muss in Psychiatrie
siehe auch: Schuldunfähig und Freispruch: “Commander” kommt in Psychiatrie. Das Landgericht Oldenburg hat einen sogenannten Reichsbürger freigesprochen. Der 55-Jährige hatte “Todesurteile” über Dienste wie Telegram verbreitet. Er sei schuldunfähig, so die Kammer. Der selbst ernannte “Commander” soll im Wahn gehandelt haben, entschieden die Richter am Donnerstag. Da sie den Mann als gefährlich für die Allgemeinheit einstufen, soll er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Sonst sei erwartbar, dass der Mann Straftaten begehe, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit ihrem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte sich neben der Unterbringung in einer Psychiatrie auch dafür ausgesprochen, dass der 55-jährige Deutsche sein Mobiltelefon, sein Tablet, eine Schreckschusspistole und ein Küchenmesser abgeben soll. Der Verteidiger hatte einen Freispruch ohne psychiatrische Unterbringung gefordert.