Vor Mahnmal für Opfer des politischen Terrors – AfD-Politiker vergleicht sich öffentlich mit Verfolgten des NS-Regimes

In einem Video zieht Kay Rohmann, Direktkandidat der AfD für die Bundestagswahl, Parallelen zwischen seiner Partei und den Opfern der politischen Verfolgung der Nationalsozialisten. Auch Politiker der AfD würden zunehmend verfolgt, behauptet er. Das sorgt für heftige Kritik. Der stellvertretende Sprecher des Düsseldorfer Kreisverbandes der AfD, Kay Rohmann, hat sich und seine Partei in einem Video auf der Plattform Facebook mit den politischen Verfolgten des NS-Regimes verglichen. Anlässlich des bundesweiten Volkstrauertages am vergangenen Sonntag sprach Rohmann am Mahnmal der Drei Nornen im Nordfriedhof über die Opfer des Zweiten Weltkriegs, die dort gewürdigt werden. „Gefallen an der Front, gefallen in der Heimat. Und vor allem auch die Opfer politischer Verfolgung“, so Rohmann in dem Video. Dies sei für seine Partei der Ansatzpunkt gewesen, am Volkstrauertag das Mahnmal zu besuchen und einen Vergleich zur Gegenwart zu ziehen. „Wir werden auch politisch diskriminiert, einseitig abgestempelt und zunehmend verfolgt.“ Weiterhin behauptete Rohmann, der auch als einer der beiden Direktkandidaten der AfD in Düsseldorf für die anstehende Bundestagswahl im kommenden Februar kandidiert, man habe als „einzige politische Partei“ einen Kranz am Mahnmal niedergelegt.

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Beobachtung der AFD Bayern: Drei Landtagsabgeordnete im Fokus

Nach einer längeren Wartezeit hat das Verwaltungsgericht München die Gründe veröffentlicht, aus denen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen darf. Dazu wurde auch Martin Sellners „Remigrations“-Buch analysiert. Die Personalpolitik im Landesverband und Fraktion konterkariert geradezu die gerichtlichen Feststellungen. Bekannt war die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in der Hauptsache bereits seit dem 1. Juli, nachdem im Juni die mündliche Verhandlung stattgefunden hatte. Die Vertreter des AfD-Landesverbandes hatten diese mit der entsprechenden Propaganda begleitet. Selbst wenn man nicht in allen Punkten gewinnen werde, habe man doch die gravierendsten Vorwürfe wie den ethnischen Volksbegriff ausgeräumt, so der mit Smiley versehene Begleittext zu einem Video mit den Landtagsabgeordneten Ferdinand Mang, Rene Dierkes und Franz Schmid. Mang war im alten Landesvorstand Schriftführer und Justiziar des Landesverbandes. Rene Dierkes hat die Funktion seit der letzten Neuwahl übernommen, ist Datenschutzbeauftragter, Teil der Rechtsabteilung und zudem rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.  Nach den schriftlichen Urteilsgründen ist klar, dass der AfD-Landesverband den Status als Verdachtsfall besonders zwei der drei Abgeordneten verdankt, die damals das Video veröffentlicht hatten: Franz Schmid und Rene Dierkes. Gerade auf dem letztgenannten, den in München ansässigen Juristen mit einer zentralen Funktion in Landesverband und Fraktion, liegt der Fokus der Ausführungen.  Die dritte Person aus der Landtagsfraktion, die erwähnt wird, ist der frühere Ansprechpartner des Flügels in Bayern und Alte Herr der Burschenschaft Danubia, Benjamin Nolte. Überraschend kommen die Verweise auf die drei AfD-Parlamentarier derweil nicht. Der im Fokus der Schlagzeilen stehende unterfränkische Abgeordnete Daniel Halemba spielt dagegen nur eine sehr kleine Nebenrolle.

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Sachsen : Bewegung an der Querfront

Im sächsischen Landtag machen AfD und BSW nicht zum ersten Mal gemeinsame Sache. Nun schüren sie im Parlament die Angst vor einem Atomkrieg. Im sächsischen Landtag hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) am Dienstag erneut gemeinsam mit der als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD abgestimmt. Das BSW schloss sich einem außenpolitischen Antrag der AfD an, der die sächsische Staatsregierung dazu auffordern wollte, „sich für eine aktive Friedenspolitik zu verwenden“. Darunter versteht die AfD vor allem ein Nein zur Stationierung von ballistischen Raketen und US-Marschflugkörpern in der Bundesrepublik. Inhaltlich ist mit dieser Aussage auch ein Großteil der Programmatik des BSW umrissen, das zur Landtagswahl aus dem Stand auf 11,8 Prozent kam. Ein Großteil der BSW-Fraktion hatte bereits vor mehreren Wochen einem AfD-Antrag zur Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses im Landtag zugestimmt und damit Diskussionen über fehlende Abgrenzung nach rechts außen entfacht. Die AfD hätte den Untersuchungsausschuss damals auch aus eigener Kraft einsetzen können. „Von unserem Wahlprogramm abgeschrieben“ Am Dienstag fand ihr Antrag mit dem Titel „Frieden statt Raketen“ zwar keine Mehrheit, weil ihn CDU, SPD, Grüne und Linke ablehnten, doch die erneute Allianz aus AfD und BSW war auch im Auftreten bemerkenswert. AfD-Partei- und Fraktionschef Jörg Urban hatte zur Begründung gesagt, die AfD halte genau wie die Mehrheit der sächsischen Wähler „absolut gar nichts“ von der Stationierung von US-Raketen in Deutschland. Auch das BSW beruft sich in dieser Frage immer wieder auf die Ablehnung in der Bevölkerung.

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#Oberlandesgericht #Celle – Ex-AfD-Politiker legt Einspruch im „#Kriegskasse“-#Prozess ein

Das OLG Celle hatte entschieden, dass der frühere AfD-Politiker Emden seine Vorwürfe gegen AfD-Landeschef Schledde unterlassen muss. Dagegen legte er jetzt Einspruch ein. Der juristische Streit um den Vorwurf, die AfD Niedersachsen habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte „Kriegskasse“ verlangt, könnte in eine nächste Runde gehen. Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden legte Einspruch ein gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Das Gericht hatte entschieden, dass Emden seine „Kriegskassen“-Behauptung über AfD-Landeschef Ansgar Schledde künftig unterlassen muss. Am Montag ging Emdens Einspruch ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. „Das Gericht muss nun zunächst die Zulässigkeit des Einspruchs prüfen.“ Im Fall eines zulässigen Einspruchs müsse dann erneut ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden. Das OLG hatte ein Versäumnisurteil gesprochen, weil zu dem Berufungsprozess weder Emden noch seine Anwältin erschienen waren. Das Gericht legte für seine Entscheidung daher nur den Vortrag der Schledde-Seite zugrunde – die Aussagen der vom Oberlandesgericht vernommenen Zeugen, die Schledde belastet hatten, wurden nicht berücksichtigt.

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Treffen in Gasthof – Reichsbürger werben bei nordhessischem Unternehmer um Mitglieder

Bei einem Vortrag stellt der Autor des Buchs “Die BRD-GmbH” seine kruden Theorien vor. Eingeladen hat ihn ein Geschäftsmann aus Niestetal, der wiederholt öffentliche Aufträge erhielt. Und der auch sonst aktiv in der Reichsbürger-Szene ist. Etwa 60 Menschen sitzen an einem Samstag Mitte November im alten Saal des Gasthofs Fuldagarten in Staufenberg-Spiekershausen gleich hinter der hessisch-niedersächsischen Grenze. Ihre Stimmen schwirren durcheinander. Am Eingang steht eine Spendenbox. Es werden Beitrittsformulare für den “Verband Deutscher Wahlkommissionen” verteilt, der der Reichsbürgerbewegung zugeordnet wird. “Erklärung zur Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung des Deutschen Volkes” steht darauf (…) Wer hier spricht, ist der szenebekannte Psychiater Klaus Maurer. Er hält einen Vortrag über sein Buch “Die BRD-GmbH”. Er ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei und das Grundgesetz keine Verfassung. (…) Der “Verband Deutscher Wahlkommissionen” versuche aber immer wieder, gezielt Menschen für Wahllisten zu gewinnen, um so eigene Wahlen durchzuführen. Letztlich gehe es den Mitgliedern darum, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland zu überwinden, warnt das hessische Landesamt für Verfassungsschutz in einem Schreiben an den hr.

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#Revisionsurteil gegen ehemaligen #Familienrichter – #BGH bestä­tigt Ver­ur­tei­lung wegen #Rechts­beu­gung

Es bleibt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe: Ein Familienrichter am AG Weimar beging auch laut BGH eine Rechtsbeugung. Der Jurist hatte in der Corona-Pandemie für alle Kinder an zwei Schulen die Maskenpflicht aussetzen wollen. Der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht (AG) in Weimar hat Rechtsbeugung begangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch das Urteil des Landgerichts (LG) Erfurt vom August 2023 und verwarf die Revision sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft (Urt. v. 20.11.2024, Az. 2 StR 54/24). Christian D. habe als Richter elementare Rechtsverstöße begangen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt, § 339 Strafgesetzbuch (StGB). Das LG hatte D. seinerzeit wegen Rechtsbeugung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Fall des Richters hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil der Mann die Corona-Schutzmaßnahmen für alle Schüler:innen an zwei Schulen für beendet erklärt hatte. So hatte D. im April 2021 mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass alle Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen, keine Abstände einhalten und nicht an Schnelltests teilnehmen sollten. (…) D. ist bereits seit Januar vorläufig vom Dienst suspendiert, seine Bezüge sind um 25 Prozent gekürzt. Auch das Dienstgericht für Richter und Staatsanwälte am LG Meiningen war davon überzeugt, dass der Richter “bewusst und schwerwiegend” gegen die Rechtspflege verstoßen habe.

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FAKE NEWS – Russland verbreitet weiter nahezu ungehindert Lügen auf Facebook und X

Gefälschte Nachrichtenseiten sollen extreme Parteien pushen und Zukunftsängste schüren, wie aus geleakten Dokumenten aus der Propaganda-Maschinerie des Kreml hervorgeht. Im Hintergrund der Kampagne steht eine PR-Firma namens Social Design Agency. Diese wurde direkt von der russischen Präsidialverwaltung mit der Umsetzung der Doppelgänger-Kampagne beauftragt. Geleakte Daten legen die Kommunikationsziele und die Strategie des Kremls offen. Sie offenbaren, dass die innere Destabilisierung westlicher Demokratien eines der Hauptziele der russischen Desinformations- und Manipulationskampagne ist. Die Netzanalyseorganisation Cemas untersuchte die Aktivitäten der Doppelgänger-Kampagne und konnte die internen Daten des Unternehmens auswerten. Dabei zeigt sich ein wiederkehrendes Muster im Vorgehen: Die russische Desinformationskampagne “Doppelgänger” ist auch 2024 weiterhin im deutschsprachigen Raum aktiv, auch wenn ihre Existenz mittlerweile seit Jahren bekannt ist. Nach wie vor werden irreführende prorussische Inhalte über kopierte oder eigene digitale Medienportale veröffentlicht und diese wiederum über Facebook und X (vormals Twitter) verbreitet. X reagiert nicht Zuletzt sperrten einige technische Dienstleister dank zivilgesellschaftlichen Engagements die gefälschten Nachrichten-Websites, weshalb die Links nicht mehr abrufbar waren. Trotzdem beobachteten die Studienautorinnen weiterhin Doppelgänger-Beiträge auf Social-Media-Plattformen wie Facebook und X. Diese sind für die Verbreitung von Doppelgänger-Inhalten weiterhin relevant. Für die Verbreitung auf X werden viele unterschiedliche Accounts eingesetzt. Hier herrscht eine Art strategischer Arbeitsteilung, um die Inhalte an die Nutzerschaft zu bringen. Das geht so: Eine Gruppe von Accounts veröffentlicht typischerweise neue Beiträge im Sinne Moskaus, diese werden dann von einer anderen Gruppe amplifiziert, also verstärkt geteilt und weiterverbreitet. Die Plattform reagiert trotz der an X gemeldeten Kampagnen und bereits eröffneten Prüfverfahrens nach dem Digital Services Act (DSA) der EU-Kommission bis heute nicht ausreichend konsequent, sodass Inhalte dieser Art bis Redaktionsschluss der Studie verfügbar waren, wie Cemas berichtet. Propaganda über Facebook-Werbung Ein wenig differenzierter läuft die Verbreitung der Beiträge auf Facebook. Hier setzt das Kreml-nahe Unternehmen nach wie vor auf bezahlte Werbeanzeigen. Pikant: Deren typische Erscheinungsform ist mehrfach dokumentiert worden, auch von der Plattform selbst. Dennoch konnten irreführende politische Werbeanzeigen mit prorussischem Inhalt weiterhin verbreitet werden, indem sie schlicht nicht als politische Werbeanzeigen gekennzeichnet werden. Die geleakten Dokumente geben auch Einblicke, was das Ziel der Kampagne ist. Dieses ist für Deutschland klar definiert: Die Zustimmungswerte zur AfD sollten steigen, jene für die Grünen sinken.

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