Nach einer längeren Wartezeit hat das Verwaltungsgericht München die Gründe veröffentlicht, aus denen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen darf. Dazu wurde auch Martin Sellners „Remigrations“-Buch analysiert. Die Personalpolitik im Landesverband und Fraktion konterkariert geradezu die gerichtlichen Feststellungen. Bekannt war die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in der Hauptsache bereits seit dem 1. Juli, nachdem im Juni die mündliche Verhandlung stattgefunden hatte. Die Vertreter des AfD-Landesverbandes hatten diese mit der entsprechenden Propaganda begleitet. Selbst wenn man nicht in allen Punkten gewinnen werde, habe man doch die gravierendsten Vorwürfe wie den ethnischen Volksbegriff ausgeräumt, so der mit Smiley versehene Begleittext zu einem Video mit den Landtagsabgeordneten Ferdinand Mang, Rene Dierkes und Franz Schmid. Mang war im alten Landesvorstand Schriftführer und Justiziar des Landesverbandes. Rene Dierkes hat die Funktion seit der letzten Neuwahl übernommen, ist Datenschutzbeauftragter, Teil der Rechtsabteilung und zudem rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.  Nach den schriftlichen Urteilsgründen ist klar, dass der AfD-Landesverband den Status als Verdachtsfall besonders zwei der drei Abgeordneten verdankt, die damals das Video veröffentlicht hatten: Franz Schmid und Rene Dierkes. Gerade auf dem letztgenannten, den in München ansässigen Juristen mit einer zentralen Funktion in Landesverband und Fraktion, liegt der Fokus der Ausführungen.  Die dritte Person aus der Landtagsfraktion, die erwähnt wird, ist der frühere Ansprechpartner des Flügels in Bayern und Alte Herr der Burschenschaft Danubia, Benjamin Nolte. Überraschend kommen die Verweise auf die drei AfD-Parlamentarier derweil nicht. Der im Fokus der Schlagzeilen stehende unterfränkische Abgeordnete Daniel Halemba spielt dagegen nur eine sehr kleine Nebenrolle.

via endstation rechts: Beobachtung der AFD Bayern: Drei Landtagsabgeordnete im Fokus