Eine Mutter geht gerichtlich gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch vor, der sie nach einem Landtagsbesuch von Grundschülern an den Online-Pranger gestellt hatte. Ursprünglich sollte am morgigen Mittwoch über den Fall entschieden werden. In dem Rechtsstreit um möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzende Äußerungen des Brandenburger AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch wird am 11. Dezember ein Urteil erwartet. (…) Eine Frau aus Potsdam will Hohloch, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, ihren Namen in seinen Social-Media-Posts zu nennen. Hohloch hatte im Sommer in einer Gesprächsrunde im Landtag mit Grundschulkindern zwischen neun und zwölf Jahren über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen haben. Die Mutter eines der Kinder beschwerte sich in einer internen Mail an andere Eltern darüber und forderte eine Aufarbeitung der Vorkommnisse. Hohloch und die AfD-Fraktion stellten daraufhin die Frau in den sozialen Medien bloß und nannten ihren Namen.
siehe auch: Streit um Social-Media-Beiträge Entscheidung im Verfahren um AfD-Politiker Hohloch verschoben. Im juristischen Streit um Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch über eine Mutter in sozialen Medien hat das Landgericht Potsdam seine Entscheidung verschoben. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag mit. Eine Frau aus Potsdam will mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung erreichen, dass die Beiträge Hohlochs in sozialen Medien gelöscht und nicht mehr weiter verbreitet werden. Sie sah sich digitalem Hass ausgesetzt. Hintergrund ist der Besuch einer Grundschulklasse im Landtag im Sommer, bei dem Hohloch vor teils neunjährigen Kindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration sprach. (…) Der Verein Opferperspektive, der die Frau unterstützt, sprach davon, dass die Beiträge in den Kommentarfunktionen “zum Sammelbecken für digitalen Hass” gegen die Mutter geworden seien. Die Frau wolle deshalb gegen das “Outing auf Social Media” mit der Unterlassungsverfügung vorgehen. Der AfD-Landtagsabgeordnete sah bislang kein Fehlverhalten. Die Mutter ist eine ehemalige Journalistin, die in der Medienanstalt Berlin-Brandenburg tätig ist und vor Jahren auch für den rbb arbeitete
Der Anführer der völkischen Strömung kandidiert erneut nicht für den Bundestag. Das Kokettieren mit Berlin ist Teil von Höckes Inszenierung. Der Chef der AfD Thüringen und Kopf der völkischen Strömung kandidiert erneut nicht für den Bundestag. Die letzten Wochen hat Höcke laut Parteikreisen so ernsthaft überlegt wie noch nie, sich aber letztlich gegen eine Kandidatur entschieden. Ein Bericht von Stern und Ntv deckt sich mit Informationen der taz. Es ist nach 2017 und 2021 bereits das dritte Mal, dass der 52-Jährige mit einer Kandidatur für den Bundestag offen liebäugelt, dann aber wieder absagt. Auch mit dem Parteivorsitz und einem Platz im Bundesvorstand hat der revisionistische Geschichtslehrer bereits mehrfach kokettiert, sich aber letztlich nie aus seinem stramm hinter ihm stehenden Landesverband heraus getraut – auch weil er befürchtet, eine offene Auseinandersetzung oder Kampfkandidatur um den Fraktionsvorstand im Bundestag zu verlieren. Nicht zuletzt der Bundesvorstand und die designierte Spitzenkandidatin Alice Weidel ist gegen ein Engagement Höckes in vorderster Reihe. Mit der Absage von Höckes Kandidatur hat man in der Führungsebene der autoritär-nationalradikalen Partei eine Sorge weniger
In Kürze soll im Bundestag der AfD-Verbotsantrag diskutiert werden. Nun bekommen die Unterstützer*innen juristischen Rückenwind. Vor zwei Wochen reichten 113 Abgeordnete des Bundestags ihren Antrag ein, ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das Ziel: zumindest noch eine Debatte über das Gesetz im Parlament in der Restlegislaturperiode vor der Neuwahl, bestenfalls sogar eine Abstimmung. Nun bekommen die Abgeordneten Unterstützung von 17 Verfassungsrechtlerinnen. Die Juristinnen legten am Donnerstag dem Innen- und dem Rechtsausschuss des Bundestags eine gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie dem Verbotsantrag attestieren, vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus „Aussicht auf Erfolg“ zu haben. Die AfD sei „nachgerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden“ sollten. Zu den Verfasserinnen gehören etwa der Kasseler Professor Andreas Fischer-Lescano, der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld oder die Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Das Papier liegt der taz vor. Für die Verfassungsrechtlerinnen ist erwiesen, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die Partei habe sich fortlaufend radikalisiert und offenbare in Äußerungen ihrer Funktionäre immer offener „ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Auch verfolge sie ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und einen kulturell homogenen Volksbegriff. Dieser werde „von der Breite der Partei getragen“. Auch der Bundesvorstand grenze sich davon nicht ab, sondern dulde verfassungsfeindliche Positionen, wie sich am Umgang mit dem Thüringer Rechtsextremen Björn Höcke zeige. Zugleich würden Kontakte zu gewaltbereiten Gruppen gehalten. Das Urteil der Stellungnahme: „Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie.“ Verfassungsfeindlichkeit der AfD sei „belastbar“ Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter. Als Beispiel wird das jüngste Gebaren des AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident bei der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt. All dies „gefährdet die Funktionsfähigkeit des Staats und seiner Einrichtungen“. Umso mehr, da die Partei inzwischen so etabliert sei, dass sie im Falle eines Machtgewinns auch Ämter in Justiz und Verwaltung besetzen und damit ihre Ziele konkret umsetzen könnte.
Die AfD nutzt gezielt künstliche Intelligenz, um über Fake-Profile und manipulative Inhalte auf Plattformen wie X Desinformation zu verbreiten, Vertrauen in Medien zu untergraben und demokratische Strukturen zu destabilisieren. Die AfD hat sich modernster Technologien bedient, um ihre Botschaften zu verbreiten – und das nicht immer mit sauberen Mitteln. Auf der Plattform X (ehemals Twitter), die nach dem Wegfall vieler Moderationsmechanismen zunehmend zur Spielwiese für fragwürdige Akteure wird, setzt die Partei künstliche Intelligenz (KI) ein, um Fake-Profile zu erstellen und manipulative Inhalte gezielt zu verbreiten. Das Fake-Profil „Larissa Wagner“ Ein Beispiel: das Profil „Larissa Wagner“. Wie ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) thematisiert, handelt es sich dabei um eine vollständig künstlich erzeugte Figur. KI-generierte Bilder und Deepfake-Videos lassen „Larissa Wagner“ unter dem Nutzenamen @LarissaWagt wie eine junge, attraktive Frau wirken, die scheinbar authentische Inhalte teilt. Doch hinter dieser Fassade steckt nichts anderes als eine manipulierte Inszenierung. Die Botschaften des Profils sind geschickt kalkuliert: „Larissa Wagner“ präsentiert sich als gläubige Christin, spricht sich gegen Transmenschen aus, gleichzeitig aber für Alice Weidel, die offen homosexuelle Fraktionsvorsitzende der AfD. Zudem wird das Thema Wehrmachtsvergangenheit angesprochen – in einer Weise, die Verstrickungen relativiert und normalisiert. Mit diesen kontroversen, emotional aufgeladenen Aussagen werden gezielt junge Männer angesprochen, um sie für die AfD zu gewinnen und deren Positionen weniger kritisch zu hinterfragen. Der eigentliche Plan dahinter Auch wenn das Profil „Larissa Wagner“ technisch noch unausgereift ist, zeigt es, wohin die Reise geht: KI-basierte Desinformationskampagnen werden immer schwerer zu erkennen. Die Grenze zwischen Wahrheit und Lüge verschwimmt zusehends. Für viele Menschen wird es immer schwieriger, zwischen echten und manipulierten Inhalten zu unterscheiden – ein Zustand, den die AfD gezielt ausnutzt. „Lügenpresse“ und die Zerstörung von Vertrauen Dass solche Manipulationen überhaupt erfolgreich sein können, liegt auch an der langfristigen Strategie der AfD. Mit Begriffen wie „Lügenpresse“ hat sie systematisch das Vertrauen in etablierte Medien untergraben. Viele Menschen suchen mittlerweile ausschließlich nach Informationen, die ihre eigenen Überzeugungen bestätigen – und landen so in einer Echokammer aus Halbwahrheiten und Lügen. In dieser Blase wird jede Falschinformation der AfD zur vermeintlichen Wahrheit, weil sie nicht mehr hinterfragt wird.
siehe auch: FALSCHES SPIEL AUF X: KI-Maus und rechte Verführerin. Sie gibt vor, für Meinungsfreiheit zu kämpfen, ist aber nur die Männerphantasie eines rechtsextremistischen Magazins. Auf X treibt die KI-Schönheit Larissa Wagner mit gelispelten Parolen ihr Unwesen. (…) Das „Brandenburger Mädel“, als das sie sich bezeichnet, folgt bevorzugt jungen Frauen, die Werbung für die AfD und die Identitäre Bewegung machen. In knapp drei Monaten hat sie mit ihren Tweets und ihrem blendenden Aussehen, das allen gängigen Schönheitsidealen im Internet entspricht, mehr als 3800 Follower gewonnen. Ihr erster Tweet mit der Botschaft „So langsam wird es Herbst“ war noch harmlos, dafür gab es 32 Herzchen, im zweiten schrieb sie: „Kleiner Reminder: Es gibt #NurZwei Geschlechter“, 98 Herzchen. Als sie Alice Weidel in einem TV-Duell besser fand als Sahra Wagenknecht, liefen knapp 1500 Herzchen ein. „Transfrauen sind keine Frauen“ Den Rekordwert von 7000 Herzchen erhielt sie für den Tweet „Transfrauen sind keine Frauen“. Im Bikini am Strand freut sie sich mit Unschuldsblick über das Ampel-Aus, leicht bekleidet auf dem Sofa fragt sie: „Taurus und andere Waffensysteme bringen uns einfach näher an den Weltkrieg. Seht ihr das auch so?“ Ihr Ton in den gelegentlich geposteten Videos, in denen sie in einfacher Sprache etwa gegen Bürgergeld-Empfänger hetzt, ist der einer freundlichen jungen Frau, die ein wenig lispelt. Ihre Lippen bewegen sich dabei asynchron. Man muss nicht viel über KI wissen, um zu sehen, dass Larissa Wagner ein Avatar ist, ein animierter Bot. Einige Nutzer wollen sie trotzdem daten, andere loben sie für ihre Ansichten. Meldet ein Nutzer „KI-Alarm!“, bekommt er von Larissa zur Antwort: „Sherlock!“, sie bezeichne sich in ihrem Profil ja selbst als „KI-Maus“. Ihr Klarname ist natürlich erfunden, die X-Richtlinien für verifizierte Accounts wurden ohne Mühe ausgetrickst. Das Ganze soll wohl irgendeine Art von Ironie faken, es wird aber letztlich nur Meinung entwertet, rechte Sprechblasen werden einer bestimmten Männerphantasie in den Mund gelegt.
Der Angeklagte soll mit dem Verkauf von Drogen eine große Summe erwirtschaftet haben. Außerdem war er Teil der Neo-Nazi-Vereinigung der Turonen. In Gera beginnt das Gerichtsverfahren gegen einen Drogendealer aus dem Raum Saalfeld-Rudolstadt. Er soll der rechtsradikalen Gruppe der Turonen angehört haben. Prozessbeginn am Landgericht Gera: Mann soll in großem Stil mit Drogen gehandelt haben Der Angeklagte soll außerdem der Neo-Nazi-Vereinigung der Turonen angehört haben Drogen und Waffen soll der 36-Jährige bei seiner Mutter versteckt haben Der 36-jährige Angeklagte soll nicht nur mit Crystal Meth im Wert von 218.000 Euro gehandelt haben, sondern auch scharfe Handfeuerwaffen besessen und unerlaubte Dopingmittel gelagert haben. Zusätzlich muss er sich in zwei Fällen wegen Körperverletzung verantworten. Am Landgericht Gera wurde nun das Verfahren gegen den zweifachen Vater eröffnet. Der Anklagesatz ist lang. In zwölf der 16 Fälle geht es um den gewinnbringenden Verkauf von Crystal Meth zwischen April und September 2021. Gleich sieben Kilogramm soll der 36-Jährige in dieser Zeit verkauft und damit 218.000 Euro erwirtschaftet haben. Mutmaßlicher Neo-Nazi soll Waffen und Drogen bei seiner Mutter versteckt haben Bei Durchsuchungen in der Wohnung der Mutter des Angeklagten haben Ermittler mehrere Pistolen und Munition sichergestellt, unter anderem eine Luger, eine Handfeuerwaffe, die von der Wehrmacht im Ersten und Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurde, sowie eine Browning, für deren Besitz der 36-Jährige keine Erlaubnis hatte. In der Küche und im Badezimmer der Mutter hatte er außerdem noch unerlaubte Dopingmittel gelagert. Ebenso muss er sich in zwei Fällen wegen Körperverletzung verantworten. Im April 2022 soll er laut Zeugenaussagen in einer Tankstelle einen Mann am Kragen gepackt und dann gerufen haben: „Ich schlag‘ dir in die Fresse.“ Das soll er dann in die Tat umgesetzt und dem Mann noch eine religiöse Holzkette vom Hals gerissen und zerstört haben. Im zweiten Fall der Körperverletzung soll er betrunken eine Kneipe in Saalfeld betreten und dort ebenfalls einen Mann ins Gesicht geschlagen haben, nachdem er die Gäste als „Zecken“ beleidigte. Dabei hatte er laut Anklageschrift einen Atemalkoholwert von 1,8 Promille. Zwei Kronzeugen hatten Ermittler auf die Spur des Drogenhandels des 36-Jährigen gebracht. Sie waren im Raum Gotha Angehörige der rechtsradikalen Gruppe „Thüringer Bruderschaft“, hatten Kontakt zu dem Angeklagten und konnten ihn identifizieren. Der Tatbestand des Drogenhandels war zunächst nicht Teil der Ermittlungen. Erst im weiteren Verlauf fanden die Kriminalbeamten heraus, dass der zweifache Vater Crystal Meth verkauft.
Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021 war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden, nachdem der Anmelder der Demo geklagt hatte. Der Landesparteitag der Berliner AfD im Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von Protesten antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen. Rund 40 Antifaschistinnen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei, die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war. Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers sorgte bei den Antifaschistinnen für Unmut und führte zu einigen despektierlichen Äußerungen. Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismäßigen körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten Versammlungsteilnehmerinnen durch die Polizei. Anlassloses Filmen rechtswidrig Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt. Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern, dass weitere Teilnehmerinnen der friedlichen Kundgebung festgenommen werden. Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig. Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klägeranwält*innen Peer Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus.
Seit Jahren beschäftigen rechtsextreme Chatgruppen das Polizeipräsidium Frankfurt. Im Juli entschied ein Gericht, das die Beamten nicht vors Strafgericht müssen. Jetzt sollen sie den Beamtenstatus verlieren. Vor sechs Jahren sorgten rechtsextreme Chats unter hessischen Polizisten für Aufsehen. Jetzt hat das Polizeipräsidium Frankfurt am Main Disziplinarklagen gegen vier beteiligte Polizisten erhoben. Sie sollen aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wie das Landesinnenministerium am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Über die Zulassung muss das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden. Im Juli entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass insgesamt fünf Polizisten nicht vor ein Strafgericht gestellt werden. Es wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Frankfurter Landgericht ab, weil kein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Äußerungsdelikte vorliege. Ein Polizist beantragte selbst die Entlassung Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, in der Gruppe verbotene Inhalte verbreitet zu haben. Dabei habe es sich vor allem um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und volksverhetzende Inhalte gehandelt. Ein Beamter beantragte nach Angaben des Innenministeriums mittlerweile seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Deswegen richtet sich die Disziplinarklage in Wiesbaden nun nur noch gegen vier Polizisten. Wegen der seit 2018 laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mitglieder der WhatsApp-Gruppe »Itiotentreff« war das Disziplinarverfahren zunächst ausgesetzt. Nach dem Abschluss des Verfahrens durch die OLG-Entscheidung seien die Disziplinarverfahren weitergeführt worden, hieß es jetzt. In der hessischen Polizei waren bei internen Ermittlungen ab dem Jahr 2018 verschiedene Chatgruppen entdeckt worden, über die Beamtinnen und Beamte sowie Menschen außerhalb der Polizei rechtsextreme Nachrichten teilten. Etliche Beamtinnen und Beamte wurden danach suspendiert. 2018 wurden Disziplinarverfahren gegen die fünf betroffenen Polizisten des »Itiotentreffs« eingeleitet. Allen wurde die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Drei von ihnen wurden zudem vorläufig des Dienstes enthoben.