„#Volkslehrer“ entzieht sich #Strafverfolgung – kleiner #feigling #lappen #lockhimup

Die Liste der extrem rechten Akteure, die Deutschland den Rücken kehren und auswandern, ist womöglich um einen bekannten Namen reicher. In einem Video verkündete der als „Volkslehrer“ auftretende rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerling, dass sein Aufenthalt in Brasilien von längerer Dauer sein könnte. In Deutschland warten die Strafverfolgungsbehörden auf ihn. Zunächst sei es angeblich nur ein längerer Urlaub gewesen, der den früheren Berliner Grundschullehrer nach Brasilien geführt haben soll. Nun soll das Land seine temporäre neue Heimat werden. Der Grund ist recht profan: Bei einer Rückkehr droht Nikolai Nerling laut eigener Aussage ein Haftbefehl, dazu kämen weitere Verfahren und Strafzahlungen.
Der Grund für die freiheitsentziehende Maßnahmen ist aber wohl Nerlings geringstes Problem. Er hätte einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erhalten und diesem nicht widersprochen. Und aus der angedachten Geldstrafe sei wegen der Nichtbegleichung eine sogenannte Erzwingungshaft geworden. Soll heißen: Zahlt der Antisemit die Geldstrafe von nach seinen Angaben 150 Euro, wäre die Angelegenheit wohl erledigt. Vorerst. Aber er will nicht. Mit Verfassungsbeschwerde gescheitert. Schwerer belasten dürften ihn die Geldstrafe aus seiner Verurteilung wegen seines Auftritts vor einer Schülergruppe in der KZ-Gedenkstätte Dachau aus dem Februar 2018. Das Urteil des Landgerichts München, 6.000 Euro (150 Tagessätze) ist seit längerer Zeit rechtskräftig, da die Revision dagegen verworfen worden war. (…) Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union kennt in Artikel 54 eine klare Klausel, um Missbrauch der Rechte auszuschließen. Wer ein in der Charta niedergelegtes Recht – im Fall von Nerling die Meinungsfreiheit – nutzen will, um andere Rechte abzuschaffen oder einzuschränken, kann sich nicht auf die Erklärung berufen. Deshalb waren Klagen von Antisemiten und Rassisten vor dem Gerichthof im Straßburg eher selten von Erfolg gekrönt. Zusätzlich zur Geldstrafe warten nach Prozessende auf Nerling auch noch Gerichtskosten. Dann gibt es zusätzlich laut seiner Auskunft noch offene Geldforderungen von über 1000 Euro wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge, die der Videoblogger ebenfalls aus politischen Gründen verweigert. Zudem berichtet er noch von zwei offenen Verfahren. Anzeigen gegen ihn soll es auch für sein Video über die verstorbene Esther Bejarano geben.

via endstation rechts: „Volkslehrer“ entzieht sich Strafverfolgung

#Antisemitismus – Niederländische Touristin wegen #Hitlergruß in #Auschwitz festgenommen

Eine 29-Jährige hat am Tor des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz den Nazigruß gezeigt. Die Frau aus den Niederlanden versuchte noch, die Aktion als schlechten Scherz abzutun. Auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau in Polen hat die Polizei eine niederländische Touristin festgenommen. Die 29-Jährige habe den Hitlergruß gezeigt, sie sei daraufhin festgenommen worden, teilte die Polizei mit. Die Frau hatte demnach mit erhobenem Arm vor dem Tor des sogenannten Stammlagers Auschwitz I mit der Aufschrift »Arbeit macht frei« posiert. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Geldstrafe, die die Frau akzeptierte, berichtete die polnische Nachrichtenagentur PAP.

via spiegel: Antisemitismus – Niederländische Touristin wegen Hitlergruß in Auschwitz festgenommen

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Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/46073115@N06″>Jason M Ramos</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/jaysmark/10900825103/”>Auschwitz</a>, CC BY 2.0, Link

#MANNHEIMER #LANDGERICHT FÄLLT URTEILE GEGEN MITANGEKLAGTE – Bewährungsstrafen für mutmaßliche “#Reichsbürger” – #burgos

Am Landgericht Mannheim ist am Freitag der Prozess gegen vier mutmaßliche “Reichsbürger” wegen unerlaubten Erwerbs von Munition und Waffenbesitzes fortgesetzt worden. Der angeklagte “Druide aus Schwetzingen” gilt als Haupttäter. Die Richter verurteilten drei der vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und anderthalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer große Mengen an Waffen und Munition gehortet und teilweise selbst hergestellt hatten. Der Prozess gegen den Anführer der vierköpfigen Gruppe soll Anfang Februar fortgesetzt werden. Er ließ am Freitag durch seinen Rechtsanwalt erklären, dass er sich schon 2017 bei einem Haftprüfungstermin von Aussagen distanziert habe, die aus Sicht der Anklage volksverhetzend waren. Der 71-Jährige ist wegen rassistischer und antisemitischer Positionen und wegen Vergehen gegen das Waffenrecht vor dem Landgericht angeklagt.
Er soll auf einer bei Neonazis beliebten Internetplattform den Holocaust geleugnet und gegen Flüchtlinge gehetzt haben. Nach früheren Angaben soll er zudem im Internet den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begrüßt haben. In dem Mannheimer Prozess legte er in den Anklagepunkten Volksverhetzung und Verstöße gegen das Waffenrecht ein Geständnis ab. Bei einer Razzia waren bei dem Hauptangeklagten und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden worden. Die Mitangeklagten hatten bereits Geständnisse abgelegt.

via swr: MANNHEIMER LANDGERICHT FÄLLT URTEILE GEGEN MITANGEKLAGTE – Bewährungsstrafen für mutmaßliche “Reichsbürger”

Screenshot; Verfahren gegen Burgos wird im Februar fortgesetzt

“#Volkslehrer” scheitert mit #Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht schmettert eine Beschwerde des rechtsradikalen Videobloggers Nikolai Nerling ab. Damit endet eine gerichtliche Auseinandersetzung, die vor drei Jahren in Dachau begann – und richtungsweisend für künftige Volksverhetzungs-Prozesse sein könnte. Es ist eine endgültige Niederlage für Nikolai Nerling: Der rechtsradikale Videoblogger ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung gescheitert. Diese hatte der sogenannte “Volkslehrer” beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem ihn drei gerichtliche Instanzen in den vergangenen Jahren schuldig gesprochen hatten, den Holocaust in der KZ-Gedenkstätte Dachau mindestens verharmlost zu haben. (…) Nach dem Vorfall kam es zu Prozessen vor dem Amtsgericht Dachau und Landgericht München. Darin sagten Gruberová und die Schüler gegen Nerling aus. Sie belasteten ihn schwer. Mit ihren Aussagen trugen sie maßgeblich dazu bei, dass Nerling in beiden Prozessen wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Die Verhandlungen kreisten um die Frage, ob Nerlings Suggestivaussagen rechtlich als Volksverhetzung und damit als Holocaustleugnung zu werten sind, auch wenn er Worte wie “Holocaust” oder “Shoah” nicht explizit erwähnte. Sowohl das Amtsgericht Dachau als auch das Landgericht München hatten diese Frage bejaht. Auch das Bayerische Oberste Landesgericht, die Revisionsinstanz, bestätigte die Urteile im vergangenen Jahr, wenngleich es Nerlings Aussagen als Verharmlosung des Holocausts und nicht mehr als Leugnung wertete. Rechtlich gesehen macht dies keinen Unterschied. Nun ist Nerling auch mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das gesamte Verfahren könnte richtungsweisend sein für künftige Volksverhetzungs-Prozesse. Es ist die klassische Methode von Nikolai Nerling und anderen Rechtsextremen, sich in der Öffentlichkeit an den Grenzen des Sagbaren entlang zu robben. Sie machen Anspielungen, nennen Stichworte, stellen suggestive Fragen oder geben Leugnern der Shoah in Videos eine Bühne. Sie selbst leugnen den Holocaust nicht explizit, weil dies strafbar wäre. Doch ihr Publikum weiß genau, was gemeint ist. Das Verfahren gegen Nerling hat nun gezeigt, dass sich Rechtsextremisten nicht mehr sicher sein können, mit dieser Strategie der Verschleierung durchzukommen

via sz: “Volkslehrer” scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Vor 80 Jahren: Die #Wannseekonferenz – #OTD #WeRemember #GegenDasVergessen #NieWieder

Am 20. Januar 1942 trafen sich hochrangige Vertreter des NS-Regimes in einer Villa am Berliner Wannsee, um zu koordinieren, wie die Ermordung der europäischen Juden auf Behördenebene möglichst effizient umgesetzt werden sollte. Das systematische Morden war da bereits von der NS-Führung beschlossen und in vollem Gange. Bis zum Kriegsende 1945 wurden über sechs Millionen Juden ermordet. Im Juli 1941 beauftragte Reichsmarschall Hermann Göring Reinhard Heydrich mit einem “Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten “Endlösung der Judenfrage”. Die systematische Ermordung der Juden war zu diesem Zeitpunkt bereits von der NS-Führung beschlossen. Allerdings war sie “geheime Reichssache” und ihre genaue langfristige Umsetzung noch unklar. (…) Für den 20. Januar 1942 lud Heydrich zu einer Staatssekretärskonferenz in das Gästehaus der SS am Großen Wannsee in Berlin, um die ihm übertragene Aufgabe mit Regierungsbeamten aus anderen Ministerien abzustimmen. 15 führende Ministerialbeamte aus verschiedenen Reichsministerien sowie hohe NSDAP- und SS-Funktionäre kamen daraufhin in der Wannsee-Villa zusammen. (…) Der Völkermord an den europäischen Juden hatte bereits im Juni 1941 mit dem Überfall auf die Sowjetunion begonnen. Dort führten mobile Einsatztruppen der SS Massenerschießungen und – ab Dezember 1941 – Vergasungen von Juden durch. Allein bei dem Massaker in der bei Kiew gelegenen Schlucht Babyn Jar wurden an zwei Tagen im September 1941 über 33.000 Menschen getötet. Auch Deportationen in den Zügen der Deutschen Reichsbahn fanden ab Oktober 1941 statt. Zum Zeitpunkt der Konferenz am Wannsee waren mindestens eine halbe Million Menschen ermordet worden.
Die bis dahin hauptsächlich praktizierten Erschießungen befand die NS-Führung für zu kostenintensiv und langwierig, so dass im Herbst 1941 zum ersten Mal mobile Gaswagen zur schnellen und systematischen Tötung einer großen Zahl von Menschen zum Einsatz kamen. Das von Heydrich auf der Wannseekonferenz vorgestellte Programm war in den besetzten Gebieten und Konzentrationslagern im Osten schon größtenteils in die Tat umgesetzt. Das Treffen hatte er einberufen, um eine Koordinierung und Abstimmung zwischen den Behörden bei der Massenvernichtung zu erleichtern. Völkermord als Verwaltungsakt Im Protokoll des Treffens wurde – im üblichen NS-Jargon und mit bürokratischer Präzision –ausgeführt, was mit den nach eigenen Angaben geschätzten elf Millionen Juden geschehen sollte, deren Ermordung die Teilnehmer planten. (…) Einwände gegen die von Heydrich eingebrachten Vorschläge hatten die Konferenzteilnehmer keine. Im Gegenteil: Sie überboten sich gegenseitig mit Vorschlägen und Anregungen zur effizienten Durchführung der Vernichtungsaktionen. Zudem sprachen die Teilnehmer über sogenannte “Mischlinge” und jüdische Partner in “Mischehen”. Die anwesenden Beamten forderten hierbei eine Zwangssterilisierung sowie die Ausdehnung der Nürnberger Gesetze. Protokollführer des Treffens war Adolf Eichmann, “Judenreferent” im Reichssicherheitshauptamt.

via bpb: Vor 80 Jahren: Die Wannseekonferenz

#Mainz: #Stele gegen #Queerfeindlichkeit mit #Hakenkreuzen beschmiert – #Kaltland #LockHimUp

Erneut ist die Gedenkstele in der Hauptstadt von Rheinland-Pfalz beschädigt worden. Die Polizei konnte dieses Mal einen mutmaßlichen Täter ermitteln. Die erst vor einem halben Jahr eingeweihte Mainzer Gedenkstele auf dem Ernst-Ludwig-Platz, mit der allen Opfern des Nationalsozialismus mit queerem Hintergrund gedacht wird, ist am Donnerstag mit zwei Hakenkreuzen beschriftet worden. Wie die Polizei mitteilte, habe ein 51-jähriger Mainzer zunächst mit einem Permanent-Marker ein schwarzes Hakenkreuz aufgebacht und die Passage “Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente, Intergeschlechtliche und Queere” durchgestrichen. Mit gelber Sprühfarbe soll er ein weiteres, jedoch unvollständiges Hakenkreuz aufgebracht haben. Durch Zeug*innen konnte er bei der Tat beobachtet und kurz darauf durch zivile Polizeikräfte festgenommen werden

via queer: Mainz: Stele gegen Queerfeindlichkeit mit Hakenkreuzen beschmiert

»Buchenwald war überall«

Eine neue Webseite informiert über die Außenlager des Konzentrationslagers bei Weimar. Eine neue Webseite informiert über die Außenlager des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar. Unter dem Leitthema »Buchenwald war überall« werde über das weitverzweigte Lagersystem informiert, erklärte die Geschäftsführerin des Fördervereins Buchenwald, Anke Klüßendorf, am Mittwoch in der Klassikerstadt. Damit solle das dezentralisierte Gedenken gefördert und unterstützt werden. Die Existenz des Lagersystems widerspreche dem verbreiteten Bild, die Verbrechen und Grausamkeiten hätten stets nur anderswo stattgefunden. Dazu sind laut Klüßendorf auf der Webseite die Standorte aller 140 Außenlager verzeichnet. Über eine Karte könnten per Klick Informationen zu Zahl und Herkunft der dorthin verschleppten Häftlinge sowie zu den Firmen, die KZ-Insassen bei der SS angefordert hätten, abgerufen werden.

via jüdische allgemeine: »Buchenwald war überall«

website Buchenwald war überall. Projekt “Netzwerk der Außenlager”. Das Konzentrationslager Buchenwald war umgeben von einem System von Außenlagern. An über 140 Orten wurden insgesamt etwa 280.000 männliche und weibliche Häftlinge zur Zwangsarbeit eingesetzt. Zehntausende wurden ermordet, starben an Hunger, Erschöpfung, Kälte, Krankheiten oder Misshandlungen. (…) Die Häftlinge, ab Herbst 1944 auch Frauen, wurden aus den besetzten Gebieten nach Buchenwald verschleppt und von dort auf die Außenlager weiterverteilt. Unter ihnen waren Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, politische Gefangene, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Arbeits- und Obdachlose sowie angebliche „Berufsverbrecher“. Die Existenz des dichten und weitreichenden Außenlagersystems widerspricht dem verbreiteten Bild, die Verbrechen und Grausamkeiten hätten stets anderswo stattgefundenen. Buchenwald war überall dort, wo die Buchenwaldhäftlinge waren.