Das Bundesverfassungsgericht schmettert eine Beschwerde des rechtsradikalen Videobloggers Nikolai Nerling ab. Damit endet eine gerichtliche Auseinandersetzung, die vor drei Jahren in Dachau begann – und richtungsweisend für künftige Volksverhetzungs-Prozesse sein könnte. Es ist eine endgültige Niederlage für Nikolai Nerling: Der rechtsradikale Videoblogger ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung gescheitert. Diese hatte der sogenannte “Volkslehrer” beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem ihn drei gerichtliche Instanzen in den vergangenen Jahren schuldig gesprochen hatten, den Holocaust in der KZ-Gedenkstätte Dachau mindestens verharmlost zu haben. (…) Nach dem Vorfall kam es zu Prozessen vor dem Amtsgericht Dachau und Landgericht München. Darin sagten Gruberová und die Schüler gegen Nerling aus. Sie belasteten ihn schwer. Mit ihren Aussagen trugen sie maßgeblich dazu bei, dass Nerling in beiden Prozessen wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Die Verhandlungen kreisten um die Frage, ob Nerlings Suggestivaussagen rechtlich als Volksverhetzung und damit als Holocaustleugnung zu werten sind, auch wenn er Worte wie “Holocaust” oder “Shoah” nicht explizit erwähnte. Sowohl das Amtsgericht Dachau als auch das Landgericht München hatten diese Frage bejaht. Auch das Bayerische Oberste Landesgericht, die Revisionsinstanz, bestätigte die Urteile im vergangenen Jahr, wenngleich es Nerlings Aussagen als Verharmlosung des Holocausts und nicht mehr als Leugnung wertete. Rechtlich gesehen macht dies keinen Unterschied. Nun ist Nerling auch mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das gesamte Verfahren könnte richtungsweisend sein für künftige Volksverhetzungs-Prozesse. Es ist die klassische Methode von Nikolai Nerling und anderen Rechtsextremen, sich in der Öffentlichkeit an den Grenzen des Sagbaren entlang zu robben. Sie machen Anspielungen, nennen Stichworte, stellen suggestive Fragen oder geben Leugnern der Shoah in Videos eine Bühne. Sie selbst leugnen den Holocaust nicht explizit, weil dies strafbar wäre. Doch ihr Publikum weiß genau, was gemeint ist. Das Verfahren gegen Nerling hat nun gezeigt, dass sich Rechtsextremisten nicht mehr sicher sein können, mit dieser Strategie der Verschleierung durchzukommen

via sz: “Volkslehrer” scheitert mit Verfassungsbeschwerde