Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Die Grünen-Politikerin darf weiter behaupten, dass Broders Geschäftsmodell auf Falschbehauptungen beruht. Claudia Roth begrüßt die Entscheidung. Man muss das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden fast zweimal lesen, um sich noch einmal zu vergewissern, wer hier eigentlich gegen wen geklagt hat: Denn es war der Publizist Henryk M. Broder, der die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth vor den Kadi gezerrt hat. Und wie in einer Posse von Georg Lohmeiers „Königlich Bayerischem Amtsgericht“ steht der Kläger am Ende wie ein begossener Angeklagter da, der froh sein kann, dass der Pranger abgeschafft wurde. Und ganz im Stile des alten Herrn Rat gaben die Richter der Verklagten obendrein noch eine Art Freibrief mit, ihren Kontrahenten im nächsten Streit straflos „grobschlächtig“ zu beleidigen zu dürfen. Ein Interview brachte Claudia Roth eine Klage ein Was ist passiert? Begonnen hat der Streit mit einem Doppelinterview unserer Redaktion mit Claudia Roth und Renate Künast über die ernste Frage, wie viel an Beleidigungen sie sich im Internet zumuten lassen müssen. In dem Gespräch unter der Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ forderte Roth: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ Roths Vorwurf der Falschbehauptungen wollten sich weder der Blogger Tichy noch Kolumnist Broder gefallen lassen und zogen vor Gericht. Tichy scheiterte mit einer Klage vor dem Landgericht Stuttgart, das Roths Äußerung als zulässige Meinungsäußerung bewertete. Das Dresdner Gericht wies nun in zweiter Instanz auch Broders Klage gegen den Vorwurf, er betreibe ein auf Falschbehauptungen beruhendes Geschäftsmodell, ab. Doch die Richter gingen noch weiter und setzten sich inhaltlich mit Broders Werken auseinander. Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass Roths Aussagen auch einen „wahren Tatsachenkern“ besitzen. Klage-Antragsteller Broder habe die Bundestagsvizepräsidentin als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit“ bezeichnet, „was unschwer als ,Hetze‘ eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘ für sich in Anspruch nimmt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Zum Thema Fake News verweisen die Richter darauf, dass ein Text Broders, Roth „habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist“. Nach Ansicht der Richter habe Broder die Grüne damit diskreditieren wollen, da der Iran bekanntlich das Ziel habe, Israel zu vernichten. „Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts.“ Ebenfalls unwahr seien Broders Ausführungen, Roth „halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf“, so die Richter.

via augsburger allgemeine: Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Nordkreuz: Gruppe G. weiterhin in M-V aktiv

Zum Jahrestag des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen veröffentlicht der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern seinen aktuellen Bericht. Die AfD und ihre Gliederungen sind wieder aus der Publikation verschwunden, dafür geht die Behörde näher auf Nordkreuz ein und bestätigt, dass die rechte Gruppe weiter aktiv ist. Nachdem der letzte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 erst im Januar dieses Jahres erschienen ist und kaum wahrgenommen wurde, ist am Mittwoch bereits die nächste Ausgabe – für den Berichtszeitraum 2021 – veröffentlicht worden. Auffällig ist, dass im aktuellen Verfassungsschutzbericht Nordkreuz ein eigenes Kapitel gewidmet wird, nachdem die rechtsextreme Gruppe zuvor entweder gar nicht oder nur am Rande erwähnt wurde. Besonders im Raum Mecklenburg habe sich innerhalb des Nordkreuz-Komplexes „ein rechtsextremistischer Personenzusammenschluss (`Gruppe G.´) herauskristallisiert, der einen herausragenden Arbeitsschwerpunkt für den Verfassungsschutz im Land bildet“, heißt es dem Bericht. „Gut-Böse-Wertebild“ Woher der Name stammt und ob er sich auf Marko G., den früheren Admin der Nordkreuz-Gruppe bezieht, ist unklar. Die „Gruppe G.“ sei dem Verfassungsschutz zufolge weiterhin aktiv ist und agiere klandestin. Dass Nordkreuz sich nicht aufgelöst hat, wurde bereits im Sommer 2021 klar. Auf eine Kleine Anfrage hieß es: „Die Bundesregierung geht von einem Fortbestand der Gruppierung aus.“ Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern attestiert den Akteuren eine „ausgeprägte Ausländer- und Muslimfeindlichkeit“ und spricht von einem rassistisch geprägten und zugleich gewaltbefürwortenden „Gut-Böse-Wertebild“. Die Gruppe werde getragen von einer verschwörungsideologischen Weltsicht und einer offenen Verherrlichung des historischen Nationalsozialismus. Stagnation im rechten Parteienspektrum Nordkreuz-Akteure seien dem Verfassungsschutz zufolge auch weiterhin in Sicherheitsbehörden aktiv. In den letzten Monaten hatten vor allem waffenrechtliche Entzugsverfahren bei Nordkreuz-Mitgliedern für Aufmerksamkeit gesorgt. Insgesamt 16 Personen seien die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen

via endstation rechts: Nordkreuz: Gruppe G. weiterhin in M-V aktiv

User of #Russian social network fined $17 for posting Nazi flag by #Vologograd court – #vkontakte

The Kirovsky District Court of the city of Volgograd fined a local resident for publicly displaying Nazi symbols, as reported by the press service of the courts of the Volgograd region. The court found that this May the Volgograd region resident posted on his page on VKontakte social network, which provides free access to the general public, an image of Nazi symbols (the state flag of Nazi Germany, according to the statement. At the hearing, the man pleaded guilty. By a court decision, he was found guilty of committing an administrative offense and sentenced to a fine of 1,000 rubles (about $17 at the current exchange rate).

via rapsinews: User of Russian social network fined $17 for posting Nazi flag by Vologograd court

Bild von Marina Stroganova auf Pixabay

Verdacht auf #Volksverhetzung : „#Reichsbürger“-#Hausdurchsuchung in #Inden – #lockhimup

Bei einem Mann aus Inden, der in der „Reichsbürger“-Szene aktiv ist, fand letzten Donnerstag eine Hausdurchsuchung der Polizei statt. Hintergrund sind Postings im Internet und der Verdacht der Volksverhetzung. Wie berichtet, droht dem Indener in anderer Sache wegen einer offenen Geldstrafe eine Haftstrafe. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Aachen, Georg Blank, bestätigte dieser Zeitung auf Anfrage die Hausdurchsuchung am 18. August. „Gegenstand der Ermittlungen sind mehrere Äußerungen des Beschuldigten über Soziale Medien.“ Konkret gehe es um den Vorwurf, dass in den Postings die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur geleugnet oder verharmlost worden sein könnten, teilte Blank mit. Gegen den Frührentner ist zudem ein Strafbefehl des Amtsgerichts Velbert über 900 Euro offen. Hintergrund ist ein Masken-Streit an einer Tankstelle in Heiligenhaus am 27. Juni 2021. Dabei nannte der Indener einen Mitarbeiter laut Strafbefehl „Nazi-Sau“ und „Demokratenschwein“. (…) Über einen Kanal im Messenger-Dienst Telegram teilte der Indener seinen rund 60.000 Abonnenten mit, dass er daher weiter Geld sammele

via aachener zeitung: Verdacht auf Volksverhetzung : „Reichsbürger“-Hausdurchsuchung in Inden

#Hetze im #Netz: #Querdenker vom #Amtsgericht #Weiden verurteilt – #terror

Das Amtsgericht Weiden hat einen bekannten 63-jährigen Querdenker zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte Hasskommentare in seiner Facebook-Gruppe nicht gelöscht. Darunter auch Morddrohungen gegen Geflüchtete oder Politiker. Weil er Morddrohungen, Hass und Hetzkommentare in einer Facebook-Gruppe nicht gelöscht hatte, ist ein 63-jähriger Mann vom Amtsgericht Weiden zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Zudem muss der stadtbekannte Querdenker 1.200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Mann hatte Hasskommentare und Morddrohungen gegen Politiker, Polizei und geflüchtete Menschen in seiner Facebook-Gruppe “Der grüne Schrei” nicht gelöscht. Die Anklage sprach von Beihilfe zu öffentlicher Aufforderung von Straftaten in 34 Fällen. Davon in 17 Fällen mit Beihilfe zur Volksverhetzung, so Josef Hartwig, stellvertretender Pressesprecher des Gerichts, zum BR. Bekannter Name in Querdenker-Szene Der 63-jährige Mann ist in der Gegend bekannt, er hatte sich in den letzten Jahren als Querdenker und Organisator von Anti-Corona-Demonstrationen einen Namen gemacht. In seiner Facebook-Gruppe waren zuletzt 4.500 Menschen angemeldet, der Mann agierte als Hauptadministrator. Der 63-Jährige aus Eslarn im Landkreis Neustadt an der Waldnaab räumte in der Verhandlung sein Versäumnis ein, so der Gerichtssprecher weiter.

via br: Hetze im Netz: Querdenker vom Amtsgericht Weiden verurteilt

#Reichsbürger lässt #Prozess platzen

Vor dem Amtsgericht Ellwangen sollte sich am Mittwoch ein Mann aus Neresheim verantworten – unter anderem hatte man bei dem Angeklagten scharfe Waffen und Sprengstoff gefunden. Alles war am Mittwoch angerichtet. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker und seine zwei Schöffen waren da, ebenso wie Dr. Adams von der Generalstaatsanwaltschaft aus Stuttgart  (Abteilung Staatsschutz), der Verteidiger Gerhard Jung und die geladenen Zeugen. Dazu jede Menge Sicherheitskräfte. Lediglich eine Person ließ sich nicht blicken: der Angeklagte aus Neresheim. Gegen ihn wurde nun Haftbefehl erlassen. Die Vorwürfe gegen den Neresheimer, der offenbar der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, sind nicht ohne. Der Mann soll im Internet unter anderem durch rechtsextreme Äußerungen wie “Sieg Heil” oder “Heil Hitler” aufgefallen sein.  Außerdem soll er scharfe Waffen, Munition und Sprengstoff besessen haben – ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.  Darüber hinaus wird dem Mann vorgeworfen, dass er im Internet sogenannte “gebündelte Läufe” verkauft hat. Mit diesen Vorrichtungen kann man Schreckschusswaffen zu scharfen Waffen umfunktionieren. Und – last but not least – hatte der Mann auf seiner Homepage auch noch auf eine Webseite verlinkt, auf der offenbar Holocaust geleugnet wird. Zu diesen Anwürfen bezog der Neresheimer am Mittwoch keine Stellung. Er zog es stattdessen vor, nicht vor Gericht zu erscheinen, was seinen Verteidiger überraschte. “Ich habe mir heute extra den ganzen Tag freigehalten.” Staatsanwalt Adams plädierte für eine umgehende polizeiliche Vorführung des Angeklagten, um die Verhandlung am Mittwoch doch noch irgendwie über die Bühne bringen zu können, was Richter Norbert Strecker aber ablehnte. Das sei nicht so ohne weiteres möglich, erklärte Strecker. Die Entfernung nach Neresheim sei dafür schlicht zu groß, außerdem sei der Neresheimer Polizeiposten auf eine solche Zwangsmaßnahme nicht vorbereitet. Und so wurde – auf Antrag des Staatsanwalts –  ein Sitzungshaftbefehl gegen den Angeklagten erlassen.

via schwäbische post: Reichsbürger lässt Prozess platzen

Traumatisierende Inhalte – Wie der Krieg in der Ukraine über Tiktok in die Kinderzimmer gelangt

Wie können grausame Bilder des Kriegs in der Ukraine auf den Handys Jugendlicher landen? Ein Investigativformat hat sich mit dieser Frage beschäftigt – und ist auf Abgründe der Social-Media-Plattform Tiktok getroffen. Lustige Tanzvideos, Katzenclips oder peinliche Pannen – Tiktok ist eine Plattform, die für Entspannung, überwiegend leichte Inhalte und Spaß steht. Was passiert jedoch, wenn aus dem Spaß der Alptraum aller Eltern wird? „Vollbild“, ein neues digitales Investigativformat des SWR, bringt in einem neuen Beitrag „,Vollbild‘: Wie der Ukrainekrieg über Tiktok in deutsche Kinderzimmer kommt“ nun die Schattenseiten der gerade bei der Jugend so beliebten App zum Vorschein. Zum Teil verstörendes Material im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg fällt dort offenbar auch Kindern und Jugendlichen in die Hände – ungeprüft. Ein Tiktok-Insider legt in der 25-minütigen investigativen Reportage, die ab sofort auf dem Youtube-Channel sowie in der ARD-Mediathek abrufbar ist, Schockierendes offen. Sein Fazit: „Ich würde meinem Kind Tiktok nicht erlauben. Auch wenn der Ableger des chinesischen Unternehmens Bytedance behauptet, hinsichtlich des Ukrainekrieges mit „erhöhten Schutz- und Sicherheitsressourcen“ reagiert zu haben, „um neue Bedrohungen zu erkennen und schädliche Fehlinformationen zu entfernen“, landen den SWR-Recherchen zufolge Bilder von Kriegsschauplätzen, Videos von Leichen, von Kriegsgefangenen oder kämpferischen Auseinandersetzungen in die Feeds der überwiegend jungen Tiktok-Userinnen und Usern

via rnd: Traumatisierende Inhalte Wie der Krieg in der Ukraine über Tiktok in die Kinderzimmer gelangt