Die Grünen-Politikerin darf weiter behaupten, dass Broders Geschäftsmodell auf Falschbehauptungen beruht. Claudia Roth begrüßt die Entscheidung. Man muss das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden fast zweimal lesen, um sich noch einmal zu vergewissern, wer hier eigentlich gegen wen geklagt hat: Denn es war der Publizist Henryk M. Broder, der die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth vor den Kadi gezerrt hat. Und wie in einer Posse von Georg Lohmeiers „Königlich Bayerischem Amtsgericht“ steht der Kläger am Ende wie ein begossener Angeklagter da, der froh sein kann, dass der Pranger abgeschafft wurde. Und ganz im Stile des alten Herrn Rat gaben die Richter der Verklagten obendrein noch eine Art Freibrief mit, ihren Kontrahenten im nächsten Streit straflos „grobschlächtig“ zu beleidigen zu dürfen. Ein Interview brachte Claudia Roth eine Klage ein Was ist passiert? Begonnen hat der Streit mit einem Doppelinterview unserer Redaktion mit Claudia Roth und Renate Künast über die ernste Frage, wie viel an Beleidigungen sie sich im Internet zumuten lassen müssen. In dem Gespräch unter der Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ forderte Roth: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ Roths Vorwurf der Falschbehauptungen wollten sich weder der Blogger Tichy noch Kolumnist Broder gefallen lassen und zogen vor Gericht. Tichy scheiterte mit einer Klage vor dem Landgericht Stuttgart, das Roths Äußerung als zulässige Meinungsäußerung bewertete. Das Dresdner Gericht wies nun in zweiter Instanz auch Broders Klage gegen den Vorwurf, er betreibe ein auf Falschbehauptungen beruhendes Geschäftsmodell, ab. Doch die Richter gingen noch weiter und setzten sich inhaltlich mit Broders Werken auseinander. Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass Roths Aussagen auch einen „wahren Tatsachenkern“ besitzen. Klage-Antragsteller Broder habe die Bundestagsvizepräsidentin als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit“ bezeichnet, „was unschwer als ,Hetze‘ eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘ für sich in Anspruch nimmt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Zum Thema Fake News verweisen die Richter darauf, dass ein Text Broders, Roth „habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist“. Nach Ansicht der Richter habe Broder die Grüne damit diskreditieren wollen, da der Iran bekanntlich das Ziel habe, Israel zu vernichten. „Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts.“ Ebenfalls unwahr seien Broders Ausführungen, Roth „halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf“, so die Richter.

via augsburger allgemeine: Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth