Eine Klimaaktivistin der Letzten Generation beschmierte zusammen mit anderen ein Denkmal in Berlin mit einer schwarzen Flüssigkeit. Weil das Kunstwerk dabei nicht beschädigt wurde, gab es nun einen Freispruch. Eine Klimaaktivistin ist nach einer Farbaktion am Grundgesetz-Denkmal in Berlin-Mitte vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Vorsitzende Richterin: »Ein Regenguss hätte alles weggespült.« Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.
via spiegel: Urteil des Amtsgerichts Tiergarten Klimaaktivistin nach Aktion an Grundgesetz-Denkmal freigesprochen
siehe auch: „Ein Regenguss hätte alles weggespült“: Klimaaktivistin nach Farbaktion am Berliner Grundgesetz-Denkmal freigesprochen Zum ersten Mal entschied die Berliner Justiz in einem Klimaprotest-Prozess per beschleunigtem Verfahren. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert. (…) Um 9.11 Uhr waren am 4. März dieses Jahres Klimaaktivisten per Lastenrad in Richtung Bundestag geradelt. Eine schwarze Masse kippten sie über das Kunstwerk „Grundgesetz 49“. Zudem habe Paulin F. ein Plakat mit der Aufschrift „Erdöl oder Grundgesetz“ an das Denkmal geklebt. „Es entstanden Verschmutzungen des Denkmals, deren Entfernung Kosten von 957,95 Euro verursachten“, so die Anklage. Die Aktion sorgte für Aufsehen, Politiker äußerten sich empört. Die Gruppe „Letzte Generation“ teilte mit, mehrere ihrer Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“. Die Kunststudentin sagte, sie sei seit 15 Jahren eine „kunstschaffende Person“. Bei der Aktion habe es sich um eine „künstlerische Kollektivaktion“ gehandelt. Es sei um eine „Aktivierung des Denkmals“ gegangen. „Es ist eine Form von Kunst“, sagte eine Verteidigerin.