Das Landesverfassungsgericht stuft einen Ordnungsruf gegen den AfD-Abgeordneten Hans-Thomas Tillschneider als rechtens eins. Das entschied das Gericht am Montag. Im Landtag von Sachsen-Anhalt nutzte Tillschneider eine umstrittene Formulierung, die Hannah Arendt in der Berichterstattung über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann geprägt hatte. Er erhielt einen Ordnungsruf dafür, gegen den er gerichtlich vorging. (…) Zum Hintergrund: Im Februar 2022 hatte der Landtag über eine Aktion des Bildungsministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter dem Slogan “Wir ham ‘nen Stich” diskutiert. Tillschneider hatte dazu gesagt: “Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?” Letzteres ist eine Formulierung, die für Empörung sorgte. “Die Banalität des Bösen” geht als Begriff auf die Publizistin Hannah Arendt zurück. Sie hatte über den Prozess gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann berichtet.
via mdr: ENTSCHEIDUNG AM LANDESVERFASSUNGSGERICHT Ordnungsruf gegen AfD-Abgeordneten Tillschneider rechtens