#GERICHTSPROZESS – Verdacht auf #Steuerhinterziehung: Rechtsextremist #Frenck kann angeklagt werden

Der bekannte Thüringer Rechtsextremist Tommy Frenck muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Das Meininger Amtsgericht hat die Anklage der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft zugelassen. Frenck soll laut Anklage 141.000 Euro Steuern im großen Stil hinterzogen haben. Laut Staatsanwaltschaft hat er bei der Umsatz- und der Gewerbesteuer betrogen. Das Amtsgericht hat die Anklage so zugelassen, wie sie die Staatsanwaltschaft eingereicht hatte. Der Prozess beginnt voraussichtlich Mitte Januar. Frenck weist die Vorwürfe als haltlos zurück. Erst vor kurzem musste er eine Niederlage vor Gericht einstecken.

via mdr: GERICHTSPROZESS Verdacht auf Steuerhinterziehung: Rechtsextremist Frenck kann angeklagt werden

#Urteil wegen “Hängt die Grünen”-Plakaten ist rechtskräftig

Im Zusammenhang mit Plakaten mit der Aufschrift “Hängt die Grünen” hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung eines Aktivisten der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg bestätigt. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts München I sei als offensichtlich unbegründet verworfen worden, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Mann ist den Angaben zufolge nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verurteilt. Das Landgericht München I hatte den Mann im März in zweiter Instanz verurteilt. Die 18. Strafkammer hatte in dem Plakattext eine Aufforderung zur Verübung von Tötungsdelikten im Stile einer Exekution gesehen, an Mitgliedern der Partei “Bündnis 90/Die Grünen”. (…) Diese Auslegung sei nicht zu beanstanden, befand nun der 7. Strafsenat des Obersten Landesgerichts. Die Tat sei auch nicht durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gerechtfertigt, da die Meinungsfreiheit in diesem Fall ihre Schranken finde.

via stern: Urteil wegen “Hängt die Grünen”-Plakaten ist rechtskräftig

Am falschen Fleck in #Waldheim gestanden: Neonazi aus #Döbeln soll #Geldstrafe zahlen – #StefanTrautmann

Einen Tag vor seinem ungebetenen Besuch einer Veranstaltung des Döbelner Treibhausvereins hatte Stefan Trautmann einen Termin als Angeklagter im Amtsgericht Döbeln. Es ging um eine Versammlung in Waldheim im November vergangenen Jahres. Dort hatte der Neonazi aus Döbeln einen Infostand der rechstextremen Kleinpartei „Freie Sachsen“ betreut. Aber er habe nicht dort gestanden, wo er eigentlich hätte stehen sollen. Und das kann laut Sächsischem Versammlungsgesetz problematisch sein, sprich: strafbar. Auch in einer Waldheimer Ratssitzung war der rechtsradikale Infostand vorm Rathaus Thema. Bürgermeister Steffen Ernst (FDP) berichtete von den vergeblichen Mühen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Freie-Sachsen-Stand damals dort wegzubekommen. Dem Angeklagten lag zur Last, Ende November 2022 Leiter einer angemeldeten öffentlichen Versammlung in Waldheim gewesen zu sein. Obwohl er gewusst habe, dass die Versammlung auf dem Obermarkt in Waldheim stattfinden sollte, habe er diese Versammlung wissentlich und willentlich auf dem Niedermarkt abgehalten. Darauf haben ihn Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Polizeibeamte hingewiesen. Trautmann blieb trotzdem vor dem Waldheimer Rathaus stehen. Laut sächsischem Versammlungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung diese wesentlich anders abhält, als der Veranstalter bei der Anzeige angegeben hat. 1200 Euro Geldstrafe Im Amtsgericht Döbeln bekam Stefan Trautmann für dieses Vergehen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz nun eine Strafe. „ Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt

via lvz: Am falschen Fleck in Waldheim gestanden: Neonazi aus Döbeln soll Geldstrafe zahlen

Neo-Nazi man given two-month prison sentence for projecting antisemitic conspiracy theory on Anne Frank house museum

Robert Wilson was convicted of inciting discrimination for projecting false conspiracy theory on museum. Court sees it as a form of Holocaust denial. A neo-Nazi group member was given a two-month prison sentence for projecting an antisemitic conspiracy theory on the Anne Frank House Museum, the historic building in Amsterdam where Frank and her family hid from the Nazis during World War II. The building in Amsterdam where Anne Frank and her family lived in hiding for two years. (Shutterstock) Robert Wilson, a Polish-Canadian citizen, was convicted of insulting a group and inciting discrimination for using a laser projector in his van to display the words “Ann [sic] Frank invented the ballpoint pen” on the museum’s wall in February. The words are based on a false conspiracy theory that claims the Jewish girl’s famous diary was not authentic. This caused widespread outrage in the Netherlands, with Dutch Prime Minister Mark Rutte denouncing it as a “reprehensible” act. “We can never and should never accept this,” Rutte wrote on X at the time. The court agreed with him on Thursday. “Given the great symbolic significance of Anne Frank’s diary for the commemoration of the persecution of the Jews, this statement can be regarded as a form of Holocaust denial,” the court said in its ruling.

via hindustantimes: Neo-Nazi man given two-month prison sentence for projecting antisemitic conspiracy theory on Anne Frank house museum

KLOSTER #VESSRA – #Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt: Aus für #TommyFrencks Neonazi-Treffpunkt “#GoldenerLöwe”

Der Streit zwischen dem Neonazi Tommy Frenck und der Gemeinde Kloster Veßra um das Gasthaus “Goldener Löwe” ist endgültig entschieden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit der historischen Bedeutung des Gebäudes als Denkmal und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse. Rechtsextremist Tommy Frenck kann gegen die Entscheidung zum Gemeinde-Vorkaufsrecht für das Gasthaus “Goldener Löwe” keine Rechtsmittel mehr einlegen. Das Urteil sei rechtskräftig und unanfechtbar, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit. Demnach ist Frencks Antrag auf eine Berufungsverhandlung gescheitert. Die Richter hatten zuvor entschieden, dass die Gemeinde Kloster Veßra aus Gründen des Denkmalschutzes ein Vorkaufsrecht hat. Damit ist für Kloster Veßra der Weg endgültig frei, das als rechtsextremen Szenetreff genutzte Gebäude zu kaufen. Tommy Frenck pachtet und betreibt die Gaststätte seit 2014. Er gilt als zentrale Figur in der Neonazi-Szene und stellte die Räumlichkeiten immer wieder für entsprechende Veranstaltungen zur Verfügung. Damals hatte er mit dem früheren Eigentümer einen Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen. Dieser wurde aber bislang nicht wirksam, weil die Gemeinde Anfang 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte.

via mdr: KLOSTER VESSR Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt: Aus für Tommy Frencks Neonazi-Treffpunkt “Goldener Löwe”

siehe auch: Nazi-Treff Gemeinde Kloster Veßra darf Gasthaus kaufen. Thüringens bekanntestem Neonazi Tommy Frenck droht weiterhin der Verlust seines Gasthauses „Goldener Löwe“ in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen). Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ zufolge eine Klage Frencks gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde für den unter Denkmalschutz stehenden Gasthof abgewiesen. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht möglich, da zuvor schon das Verwaltungsgericht gegen Frenck entschieden hatte. Das Gasthaus war unter Frencks Führung seit 2014 zu einem bundesweit bekannten Treff der ganz harten Neonazi-Szene geworden – auch angefeuert durch Provokationen des Betreibers, der etwa mit seinen „Hitler-Schnitzeln“ wirbt. Seither werden auch immer wieder im nahe gelegenen Themar große Rechtsrock-Konzerte veranstaltet. Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde, ihr Vorkaufsrecht für die Immobilie auszuüben. Begründet wird das mit dem Denkmalschutz – zudem sollen sich unter dem Fachwerk-Bau auch römische Spuren befinden. Frenck indes hält dies für vorgeschoben, um ihn und damit das Nazi-Image loszuwerden. Er kündigte im Internet bereits an, eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu wollen. Zudem hatte er sich bereits mehrfach um andere leer stehende Gastronomie-Objekte in der Region bemüht.

Keine kriminellen Vereinigungen Ermittlungen in Neonazi-Szene eingestellt

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben Staatsanwaltschaften große Ermittlungskomplexe zur rechtsextremen Szene ohne Anklagen eingestellt. Die Verdachtsmomente gegen mehrere Gruppen hätten sich nicht bestätigt, heißt es von den Behörden auf Anfrage des ARD-Magazins Panorama.Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelte seit 2021 gegen eine angebliche Wehrsportgruppe, die sich in Kreisen von Bundeswehrreservisten gegründet haben soll. Die 14 Beschuldigten standen in Verdacht, sich einer bewaffneten Gruppe angeschlossen beziehungsweise diese befehligt zu haben.”Dieser Tatvorwurf hat sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt”, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg auf Panorama-Anfrage. Gegen einige der Beschuldigten wird jedoch jeweils individuell weiter ermittelt, denn bei Durchsuchungen im September 2021 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin hatten sich bei ihnen Hinweise auf Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz ergeben (…) Auch in einem weiteren Ermittlungskomplex hat sich der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Lüneburg nicht erhärtet: Die Ermittler hatten Hinweise auf ein rechtsextremes Netzwerk, in dem mit Waffen gehandelt worden sein sollten. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll-, Waffen- und Sprengstoffgesetz führte die Staatsanwaltschaft gegen 13 Beschuldigte Ermittlungen.Im Jahr 2020 hatte es zahlreiche Durchsuchungsmaßnahmen gegeben. Im September 2020 war das Landeskriminalamt Niedersachsen dabei auch auf einen Waffensammler in Seevetal gestoßen und fand bei ihm rund 250 Schusswaffen. (…) Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat jüngst die Ermittlungen gegen acht Neonazis wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt. Dabei ging es um die Neonazi-Gruppe “Calenberger Bande” in der Region Hannover. Die Rechtsextremen stammten teilweise aus den Reihen der im September 2012 verbotenen rechtsextremen Vereinigung “Besseres Hannover”.Gegen einzelne Mitglieder der “Calenberger Bande” laufen noch Verfahren wegen anderer Straftaten. Gegen einen Neonazi wurde inzwischen wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener Anklage erhoben. Auch Sachbeschädigungen konnten aufgeklärt werden.(…) Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte seit Juli 2019 gegen 16 Rechtsextreme wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Dabei gingen die Staatsschutz-Ermittler dem Verdacht nach, der “Aryan Circle Germany” (Arischer Kreis Deutschland) um den bekannten Neonazi Bernd T. aus Bad Segeberg könnte eine kriminelle Vereinigung sein, die zum Zwecke der Begehung von rechtsextrem motivierten Straftaten gegründet wurde.Anfang 2020 hatten Polizeibeamte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Brandenburg zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Nach Auswertung der sichergestellten Handys und anderer Datenträger gab es für die Bildung einer kriminellen Vereinigung keine Belege. (…) Nach Panorama-Informationen hatte parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen das Kieler Innenministerium ein Vereinsverbot gegen den “Aryan Circle” geprüft. Auch diese Prüfung verlief negativ, sodass es bis heute zu keinem Verbot der Gruppierung kam.

via tagesschau: Keine kriminellen Vereinigungen Ermittlungen in Neonazi-Szene eingestellt

#Brandanschlag in #Saarlouis : Nach 32 Jahren verurteilt – #LockHimUp

Bei einem rassistischen Brandanschlag 1991 wurde Samuel Kofi Yeboah ermordet. Nun wurde ein früherer Neonazi-Skinhead dafür verurteilt. Als Samuel Kofi Yeboah am 18. September 1991 über den Marktplatz von Saarlouis ging, beschlich ihn ein dunkles Gefühl. Wie so oft saßen auch an diesem Abend die örtlichen Neonazis am Brunnen, soffen und pöbelten. „Eines Tages“, sagte der 27-Jährige zu seinem Begleiter, „werden sie mich umbringen“. Wenige Stunden später war der aus Ghana geflüchtete Mann tot, qualvoll gestorben bei einem Brandanschlag auf die Asylunterkunft, in deren Dachgeschoss er wohnte. Die düstere Prophezeiung zitierte Richter Konrad Leitges, als er am Montag das Urteil gegen den Mann verkündete, der nach Überzeugung des Koblenzer Oberlandesgerichts für den Mord vor mehr als 32 Jahren verantwortlich war: Sechs Jahre und zehn Monate Jugendstrafe verhängte der Staatsschutzsenat gegen Peter Werner S., damaliger Neonazi-Skinhead und auch lange danach ein Aktivposten der rechtsextremen Szene im Saarland. Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft blieb dem 52-Jährigen nur erspart, weil er bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Der Angeklagte, sagte Leitges, habe das nächtliche Feuer aus rassistischem Hass gelegt – und um sich gegenüber seinen braunen Kameraden zu beweisen. „Er wollte allen Ausländern das Gefühl geben, in Deutschland nicht sicher zu sein.“ Nicht allein wegen des Mordes an Samuel Kofi Yeboah verurteilte ihn das Gericht, sondern auch wegen versuchten Mordes an zwölf weiteren Be­woh­ne­rin­nen der Unterkunft. Aber: Bei acht Menschen, die im Erdgeschoss einen Geburtstag feierten, habe der Angeklagte von einer Rettung ausgehen können, ihren Tod also nicht billigend in Kauf genommen. Nebenklageanwalt Björn Elberling, der mehrere dieser Betroffenen vertritt, hält das für nicht nachvollziehbar. „Das ist kein ‚Kollateralschaden‘, wenn hier Menschen sterben. Das ist das Ziel“, sagte der Anwalt. „Ich werde meinen Mandanten dringend empfehlen, gegen das Urteil Revision einzulegen.“ Die Verteidigung dagegen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis des elfmonatigen Prozesses. „Der Strafsenat hat ausgewogen geurteilt“, sagte Rechtsanwalt Guido Britz. Die Ver­tre­te­rin­nen der Bundesanwaltschaft gaben keine Stellungnahme ab.

via taz: Brandanschlag in Saarlouis :Nach 32 Jahren verurteilt