Wegen der Schönbohm-Berichterstattung hatte Julian Reichelt kuriose Vorwürfe gegen Jan Böhmermann erhoben. Das LG Hamburg untersagte nun zentrale Aussagen in “Achtung, Reichelt!” wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung und Unwahrheit. Der Bericht des “ZDF Magazin Royale” über den früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm schlug hohe Wellen. Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) stütze die anschließende Ablösung Schönbohms auch auf den Vertrauensverlust infolge der Sendung vom Oktober 2022 und der Debatte zu möglichen Russlandkontakten. Gegen Böhmermann und sein Team gab es neben Zustimmung auch viel Kritik an der Sendung. Der Sendung wurde Inszenierungsfuror unterstellt. Nachdem Arne Schönbohm 10 Monate nach dem Beitrag öffentlichkeitswirksam Klage gegen das ZDF und das Bundesinnenministerium (BMI) einreichte, kochte das Thema wieder hoch. Ein gefundenes Fressen für die CDU bei der anstehenden Landtagswahl in Hessen, bei der Nancy Faeser für das Amt der Ministerpräsidentin kandidiert. Faeser habe Schönbohm wegen unbewiesener Behauptungen in der Sendung geschasst, lautet der Vorwurf gegen die Bundesinnenministerin. In der Sendung “Achtung, Reichelt!” lehnte sich der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt Anfang September besonders weit aus dem Fenster: Unter dem Schlagwort “Die Faeser-Komplizen vom ZDF” stellte er in den Raum, dass Nancy Faeser persönlich hinter dem Bericht stecken könnte. Zudem behauptete Reichelt, der Bericht des “ZDF Magazin Royals” enthalte “keinen einzigen wahren Vorwurf” gegenüber dem Ex-BSI-Präsidenten Schönbohm. Böhmermann: “Bösartiger Bullshit” Vorwürfe, die Böhmermann nicht auf sich sitzen lassen wollte: Auf dem Netzwerk Mastodon wandte er sich gegen die Unterstellung, sein Team und er könnten gemeinsam an der Absetzung Schönbohms gearbeitet haben. Das sei “ziemlich bösartiger Bullshit und natürlich komplett frei erfunden”. Anschließend ging die Produktionsfirma des “ZDF-Magazin Royal” (Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH) mit VON HAVE FEY Rechtsanwälten in Person von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski in die Offensive. Sie beantragte vor dem Landgericht (LG) Hamburg Unterlassungsverfügungen gegen die Sendungsmacher von “Achtung Reichelt!” (Rome Medien GmbH), außerdem gegenüber dem Portal “Nius – Die Stimme der Mehrheit” (verantwortet von der VIUS SE & Co. KGaA), wo ein gleichgelagerter Beitrag erschien. Die beiden Antragsgegnerinnen wurden von Rechtsanwälte Steinhöfel vertreten. Das Vorgehen hatte Erfolg. Mit dem LTO vorliegenden Beschluss (v. 04.10.2023, Az. 324 O 395/23) verbot das LG die Verbreitung des Verdachts, dass Nancy Faeser und/oder ihre engsten Mitarbeiter die Ausstrahlung der Schönbohm-Folge veranlasst hätten. Auch die Behauptung von Reichelt, keiner der Vorwürfe gegenüber Schönbohm würde stimmen, wurde untersagt. “Nius” wurde zudem die Aufstellung des Verdachts verboten, es sei zu brisantem Informationsaustausch zwischen Redaktion und BMI gekommen und BMI-Staatssekretäre könnten an der Sendung mitgewirkt haben.
Rechtsterrorismus : Waffen, Sprengstoff, Größenwahn
Ex-Soldat Tim F. habe einen rechtsterroristischen Anschlag vorbereitet, Vater und Bruder hätten geholfen. Sie wurden verurteilt, aber ihr Netzwerk bleibt im Dunkeln. Flak-Geschosse, Minenzünder, Pistolen, Gewehre, TNT in Tic-Tac-Dosen – fast eine halbe Stunde braucht Richter Jochen Kirschbaum, Vorsitzender der 27. Großen Strafkammer am Landgericht Frankfurt, um all die Schusswaffen und Sprengstoffe aufzuzählen, die bei den Angeklagten gefunden worden waren. Aber nicht nur die enorme Menge an gefährlichen Gegenständen macht diesen Prozess so besonders. Angeklagt war eine ganze Familie: Tim F., 23 Jahre alt, ehemaliger Soldat der Bundeswehr, sein ein Jahr jüngerer Bruder und der Vater der beiden. Zu dritt haben sie all die Waffen nicht nur über Jahre gesammelt, Tim F. soll auch geplant haben, damit rechtsterroristische Anschläge zu verüben. Doch der Nachweis dieser Pläne war mühsam. Er hat mehr als 40 Verhandlungstage gedauert. Gleich mehrere rechtsextreme Netzwerke seien dabei im Prozess zutage getreten, sagt der Richter. Netzwerke, die bei den ursprünglichen Ermittlungen der Polizei nicht erkannt worden seien. Erst durch von der Kammer beauftragte Nachermittlungen seien sie “einigermaßen sichtbar” geworden. Doch trotz dieser Nachermittlungen bleiben Verbindungen der Familie in die rechte Szene weiter im Dunkeln. Das Gericht ist aber überzeugt, zumindest das Kerngeschehen aufgehellt zu haben: Tim F. habe “unter Eindruck des Corona-Lockdowns” Anfang 2020 die Chance gesehen, die “aus seiner Sicht degenerierte Gesellschaft” der Bundesrepublik mit einem bewaffnenden Anschlag zu destabilisieren. Dafür habe er eine an einem Freikorps orientierte paramilitärische Gruppe aufbauen wollen, sagt der Richter in der Urteilsbegründung. Chatnachrichten hätten gezeigt, wie er über einen rechtsradikalen Bundeswehrkameraden an einen vorbestraften hessischen Neonazi gelangte, der Kontakte bis in den Landesvorstand der früheren NPD hatte. Beim Richter bleibt ein “mulmiges Gefühl” Hinter dem Neonaziaktivisten steckten weitere Strukturen, ist Richter Kirschbaum überzeugt. Sie seien aber “im Verfahren unbekannt geblieben”. Wie weit Tim F. von seinem Ziel entfernt war, ein Attentat zu verüben, habe sich ebenfalls nicht feststellen lassen. Es hinterlasse zudem ein “leicht mulmiges Gefühl”, dass möglicherweise nicht alle Waffenverstecke gefunden wurden. Doch nicht nur das hinterlässt einen unangenehmen Eindruck. Die Waffensammlung, die wirren Verschwörungsmythen der drei waren in ihrem Umfeld im kleinen Ort Glashütten-Schloßborn wohl kein Geheimnis. Während des Prozesses kamen auch Nachbarn der Familie zu Wort. Eine Nachbarin berichtete, dass Hakenkreuzschmierereien in Schloßborn von Anwohnern heruntergespielt worden seien. Ein anderer sagte, es herrsche schon ein “gewisses Klima” im Ort. Polizeimeldungen ist zu entnehmen, dass zuletzt wieder rechte Symbole geschmiert worden sind. Und im Mai tauchte in einem Teich eine Kiste mit 1.000 Schuss Munition und drei passenden Sturmgewehrmagazinen auf. Selbst anonyme Tipps an die Polizei gab es. Doch lange handelte niemand. “Polizeiliche Reaktionen auf diesen Hinweis sind im vorliegenden Verfahren jedenfalls nicht bekannt geworden”, sagte der Richter. Tim F. fiel auch bei der Bundeswehr nicht auf, obwohl er dort zahlreiche Kontakte in die rechte Szene knüpfte. (…) Die Ermittler fanden nicht nur Waffen, Sprengstoff und Munition, sondern auch eine Art rassistisches Manifest, das Tim F. schon mit 16 Jahren verfasst haben soll. Darin will er einen “Krieg gegen den Bürgerkrieg der Juden” führen, Deutschland erobern und eine große nationalsozialistische Kampforganisation gründen. Kartenausschnitte zu einer “Operation Fuchsbau” zeigen das Berliner Regierungsviertel samt militärtaktischer Symbole. Zwar hätten sich seine Anschlagsfantasien über die Jahre zunehmend “verkleinert”, sagt der Richter. Sie seien dank der militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr aber auch zunehmend “professioneller” geworden.
via zeit: Rechtsterrorismus : Waffen, Sprengstoff, Größenwahn
Hunderte Nachrichten im “#Itiotentreff” – #Böhmermann veröffentlicht rechtsextremen #Frankfurter #Polizei-#Chat – #polizeiproblem #humorpolizei #braunzone
Die Staatsanwaltschaft bewertete die Inhalte als rechtsextrem, das Frankfurter Landgericht hielt sie nicht für strafbar: die WhatsApp-Chatgruppe “Itiotentreff” von Polizisten eines Frankfurter Polizeireviers. Jetzt hat die Satiresendung ZDF Magazin Royale den Chat veröffentlicht. Die Inhalte einer Whatsapp-Chatgruppe von Beamten eines Frankfurter Polizeireviers beschäftigen seit 2018 Ermittler, Justizbehörden und die Politik in Hessen und darüber hinaus. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte diese Inhalte als rechtsextremistisch, rassistisch, antisemitisch und menschenverachtend beschrieben und deshalb 2022 Anklage erhoben. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage aber nicht zu, denn das Gericht hielt die Bilder, Videos, und Nachrichten nicht für strafbar, teilweise sogar für Satire. Die Satiresendung ZDF Magazin Royale um Moderator Jan Böhmermann und die Transparenz-Plattform Frag den Staat haben den Chat am Freitagabend in aufbereiteter und teilweise zensierter Form veröffentlicht. Ziel der Rekonstruktion des Chats sei es, “erfassbar zu machen, was es heißt, wenn von diesem rechtsextremen Polizeichat die Rede ist”, heißt es auf der eigens dafür eingerichteten Webseite. Außerdem solle deutlich werden, in welchem Umfang menschenverachtende Inhalte im Chat “Itiotentreff” geteilt wurden und wie alltäglich es für die Gruppe der Polizisten und der Polizistin gewesen sei, “die zuvor einen Eid auf das Grundgesetz geschworen haben”. Inhalte oft geschwärzt und beschrieben Ein großer Teil des veröffentlichten Chats besteht aus Bildern, die geschwärzt und durch Beschreibungen ersetzt wurden, andere Bilder wurden teilweise unkenntlich gemacht und verpixelt, “um eine Weiterverbreitung im menschenverachtenden Stil zu erschweren”, wie es auf der Webseite heißt. Videos habe man vollständig entfernt, “da es sich größtenteils um gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte handelt.” Trotz der Zensierungen wird deutlich, dass immer wieder Bilder und Nachrichten auftauchen, die Nationalsozialismus, Massenmord und sexualisierte Gewalt verherrlichen oder beispielsweise Menschen mit Trisomie 21 oder ertrunkene Geflüchtete verächtlich machen. (….) Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Eine Entscheidung, ob es sich dem Beschluss des Landgerichts anschließt, steht noch aus. Andernfalls könnte das OLG eine Hauptverhandlung eröffnen. Vom Dienst befreit, aber weiterhin bezahlt Die Polizisten und die Polizistin wurden damals von ihren Dienstgeschäften befreit, werden aber weiterhin bezahlt. Laut einer Antwort des hessischen Innenministeriums von Juni 2023 auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion wurden einem der beteiligten Polizisten seit Mai 2023 die Bezüge um 40 Prozent gekürzt.
via hessenschau: Hunderte Nachrichten im “Itiotentreff” Böhmermann veröffentlicht rechtsextremen Frankfurter Polizei-Chat
siehe auch: Chatgruppe „#Itiotentreff“ – Wir veröffentlichen den rechtsextremen #Frankfurter #Polizei-Chat – #Humorpolizei #polizeiproblem September 29, 2023 Frankfurter Polizistinnen schickten sich über Monate menschenverachtende Nachrichten per WhatsApp. Gemeinsam mit dem ZDF Magazin Royale veröffentlichen wir den gesamten Chatverlauf. Wir machen erstmals erfassbar, was es heißt, wenn von rechtsextremen Polizeichats die Rede ist. Bereits in den ersten Stunden ihrer Chatgruppe teilen sie dutzende Bilder, die den Holocaust und den Nationalsozialismus verherrlichen, Menschen mit Behinderung verächtlich machen und Vergewaltigungen relativieren. Im Verlauf der folgenden zwölf Monate schicken sich die Mitglieder der Gruppe mehr als 750 Bilder und Videos – fast alle mit menschenverachtendem Inhalt. Sieben der acht Gruppenmitglieder sind Polizistinnen des 1. Frankfurter Polizeireviers; Böhmermann zeigt rechtsextreme Chats aus Frankfurt: „Über sowas lachen deutsche Polizeibeamte“. Jan Böhmermann veröffentlicht im ZDF Magazin Royale rechtsextreme Chats der Frankfurter Polizei und entfaltet die alte Stärke der Sendung. (…) In der Chatgruppe von Polizeibeamt:innen wurden rechtsextreme und menschenverachtende Äußerungen und Fotos geteilt. Was genau, war zuvor nicht öffentlich. Böhmermann zeigt im ZDF Magazin Royale nun Auszüge und macht im Zuge gemeinsam mit FragDenStaat einen rekonstruierten Chat öffentlich. „Vielleicht ist die deutsche Polizei ja in Wahrheit nur ein missverstandenes Comedy-Kollektiv, das gerne Grenzen austestet?“, fragt Böhmermann noch. „So wie wir!“ Mit einem Schnipsen und einem Schnitt sitzt Böhmermann in einem Hitler-Kostüm da. „Der deutschen Polizei, unserem Freund und Helfer ein dreifaches Palimpalim“, sagt Böhmermann und deutet einen Hitlergruß an. Anschließend folgt eine Anspielung auf die Begründung des Frankfurter Landgerichts, die Anklage gegen die Mitglieder des „Itiotentreffs“ vorerst nicht zuzulassen. „Bitte beruhigen Sie sich, das ist doch nur Satire. Das ist von der Kunstfreiheit gedeckt“, sagte Böhmermann in der Sendung. Neben der Tatsache, dass die Inhalte der Gruppe nur an wenige Personen gegangen seien, bezog sich das Gericht auf genau dieses Argument: Die Inhalte seien teilweise unter „Satire“ gefallen. Zurück zu den Inhalten, die Böhmermann veröffentlicht. Er füllt die Adjektive „rechtsextrem“ und „menschenverachtend“, die viel bedeuten können, mit Bildern, die nur so von Antisemitismus, Rassismus, Ableismus, Gewaltverherrlichung und Vergewaltigungsfantasien strotzen. Ein Beispiel? Ein Foto eines Artilleriegeschützes, kommentiert mit: „So sollten Asylantrag begrüsst werden (sic).“ Böhmermanns Kommentar dazu: „Über sowas lachen deutsche Polizeibeamte bei Whatsapp.“ Er setzt hinterher: „Vielleicht, weil sie das von ihren Kolleg:innen aus dem Arbeitsalltag kennen.“ Es folgt ein Bericht zum erschossenen Mouhamed Lamin Dramè.
“Querdenker” geht auf Fotoreporter in Dresden los und will Strafbefehl nicht akzeptieren
Ein 69-Jähriger soll bei einer Demo auf dem Dresdner Altmarkt einen Fotografen beleidigt und mit seinem Schirm attackiert haben. Der Senior bestreitet das. Nun hat ein Gericht entschieden. Ein Fall aus der “guten alten Zeit”, als das “Volk” noch gegen das “Merkel-Regime” auf die Straße gegangen ist, so mögen heute manche denken: Am 30. August 2021 demonstrierten vier Wochen vor der Bundestagswahl noch ein paar mehr Bürger in der Dresdner Innenstadt als an Montagen dieser Tage. Den Altmarkt teilten sich die “Kritiker” der Corona-Maßnahmen um die Initiative von “Querdenken 351 Dresden” mit dem schwächelnden “Pegida”-Verein, der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Insgesamt dürften an jenem Montag einige Hundert Teilnehmer mehr auf der Straße gewesen sein als die aktuell 200 bis 300. Richtig hitzig ging es damals zu, wie jetzt zwei junge Fotoreporter in einem Prozess am Amtsgericht Dresden berichteten. Sie seien am Altmarkt von mehreren wütenden “Querdenkern” verbal attackiert worden, weil die Demonstranten angeblich nicht gefilmt werden wollten. Eine Frau mit aufgespanntem Schirm in Regenbogenfarben habe versucht, sie beim Filmen zu stören. Dann seien mehrere Männer dazugekommen, auch Marcus Fuchs, der Versammlungsleiter. Ein älterer Mann habe sie mit “ihr widerlichen Dreckskakerlaken” beschimpft und sofort seinen geschlossenen Schirm eingesetzt. Mit der Spitze des Schirms habe er den damals 17-jährigen Reporter am Finger getroffen. Offenbar habe er es auf das Handy abgesehen, so die Vermutung des Geschädigten. 69-jähriger Angeklagter wollte 1.800 Euro nicht zahlen Am Mittwoch, zwei Jahre und vier Wochen nach dem Übergriff, musste sich ein 69-jähriger Angeklagter, Sachverständiger im Bau- und Immobilienbereich, vor dem Amtsgericht Dresden wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Der Mann, der nach Angaben des Geschädigten oft als Demo-Teilnehmer zu sehen war, machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Seinen Strafbefehl vom Januar 2023, mit einer Geldstrafe von 1.800 Euro, hatte der “Querdenker” nicht akzeptiert, weshalb nun die Hauptverhandlung stattfand. (…) Die beiden heute 19-jährigen Bildreporter berichteten von ihren Erfahrungen und blieben dabei, dass der Angeklagte mit seinem Schirm zugeschlagen habe. Der Angeklagte blieb ihnen gegenüber bei seiner Version, dass er mit dem Schirm nicht geschlagen habe oder jedenfalls den Reporter nicht getroffen habe. Am Ende hatte die Richterin offenbar genug gehört, das Video zeigte sie nicht mehr. Sie sei überzeugt, dass der Angeklagte “hinreichend verdächtig” sei, die Straftat begangen zu haben, so die Vorsitzende. Übersetzt bedeutet die Formulierung, dass sie dem Einspruch des 69-Jährigen eher geringe Erfolgschancen beimisst. Da der Mann seit dem jedoch nicht weiter aufgefallen sei und die Sache schon mehr als zwei Jahre zurückliege, verschließe sie sich nicht einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro. Dem stimmte der Angeklagte schnell zu. Arbeitsreicher Polizeieinsatz Neben der Einstellung seines Verfahrens hatte der 69-Jährige wohl Glück, dass seine Aktion nicht als “gefährliche Körperverletzung” angeklagt worden war, weil er seinen Schirm als Waffe eingesetzt hatte. Gefährliche Körperverletzung beginnt mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten.
via sächsische: “Querdenker” geht auf Fotoreporter in Dresden los und will Strafbefehl nicht akzeptieren
Weitere juristische Niederlage für Trump in Verfahren um Finanzbetrug
Der frühere US-Präsident Trump hat im Zivilverfahren wegen des Vorwurfs des Finanzbetrugs eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Ein New Yorker Berufungsgericht wies den Antrag des Republikaners zurück, den für kommenden Montag geplanten Prozessbeginn zu verschieben. Am Dienstag hatte der zuständige Richter in dem Prozess erklärt, dass er den Ex-Präsidenten für schuldig halte. Er sah es als erwiesen an, dass der Republikaner die Vermögenswerte seiner Familienholding „Trump Organization“ in der Vergangenheit absichtlich zu hoch angegeben habe, um an bessere Konditionen etwa für Kredite zu gelangen.
via dlf: Weitere juristische Niederlage für Trump in Verfahren um Finanzbetrug
siehe auch: Nächste Schlappe für Trump: Berufungsgericht verweigert Aufschub von Betrugsprozess. Der Zivilprozess gegen Trump beginnt, trotz seiner Bemühungen um Aufschub. Die Kontrolle über wichtige Teile seines Immobilienportfolios steht auf dem Spiel. (…) Der 77-jährige Rechtspopulist, der plant, im nächsten Jahr das Weiße Haus zurückzuerobern, hatte bereits am Dienstag einen schweren juristischen Rückschlag erlitten. Richter Arthur Engoron, der für den Fall zuständig ist, sah es als erwiesen an, dass Trump in der Vergangenheit absichtlich den Wert seines Immobilienimperiums überbewertet hatte. Dies tat er, um günstigere Bedingungen für Kredite zu erzielen. Der Richter urteilte, dass der Immobilienmogul sich des „Betrugs“ schuldig gemacht habe. Ein New Yorker Berufungsgericht verweigert eine von Donald Trumps Anwälten beantragte Verschiebung des für den 2. Oktober anberaumten Prozesses. Damit ist eine zentrale Frage in dem Verfahren bereits vor Prozessbeginn geklärt. Engoron strich außerdem Geschäftslizenzen für eine Reihe von Trump-Immobilien, darunter den berühmten Trump Tower in Manhattan.

#Norwich: #SejrForster jailed for #terror and child sex offences
A man who stockpiled terror documents describing how to make bombs alongside sexual abuse videos of children at his home in Norwich’s Golden Triangle has been jailed. Sejr Forster, 26, was arrested at his small, one-bedroom flat in Cardiff Road by counter-terror officers from the Metropolitan Police in May last year. (…) But further searches found it hidden beneath his mattress. On it, detectives found an “appalling” library of more than 750 indecent pictures and videos of children aged as young as three. Cardiff Road, where Forster was arrested last year Forster also had manuals downloaded on the device describing how to make explosives. One, which he had saved as ‘b0mb’, contained diagrams and instructions for the construction of improvised explosive devices. Another was called ‘The Advanced Anarchist Arsenal: Recipes for improvised incendiaries and explosives’ and included recipes for explosive substances. Another document found at the property was a hard-copy book containing instructions on how to make a DIY gun from a piece of scrap metal. The walls of the Golden Triangle flat were adorned with an image of Adolf Hitler, a National Front poster, and a sticker for the right-wing punk band Skrewdriver. A set of antique knives and imitation pistols were also found, along with documents relating to the Blackshirts, the nickname for the British Union of Fascists. Officers also found images of Forster posing with a Nazi salute. Dominic Murphy, head of the Met’s Counter Terrorism Unit, said: “Forster built an appalling library of terrorist and child abuse material. “His stockpile included the most serious types of child abuse images, and detailed bomb-making instructions. “We also found texts and paraphernalia that highlighted his extreme right wing mindset.”
via edp24: Norwich: Sejr Forster jailed for terror and child sex offences
Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Die AfD hat sich gewehrt, vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft zu werden. Das OVG hat den Antrag abgelehnt, da er identisch zu einem bereits beurteilten sei. Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch einen erneuten Eilantrag der Partei abgelehnt. Die AfD will dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagen lassen. Das OVG in Münster verweist auf eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von März 2022. Der jetzt eingereichte Eilantrag sei identisch zu der früheren Entscheidung gewesen und deshalb abzulehnen, heißt es in der Mitteilung des OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 5 B 757/23). Damit dürfe die AfD bis zu einer Entscheidung in dem am Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren weiterhin einstweilig vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden, teilte das Gericht mit.
via tagesspiegel: Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
