#Brandanschlag in #Saarlouis : Nach 32 Jahren verurteilt – #LockHimUp

Bei einem rassistischen Brandanschlag 1991 wurde Samuel Kofi Yeboah ermordet. Nun wurde ein früherer Neonazi-Skinhead dafür verurteilt. Als Samuel Kofi Yeboah am 18. September 1991 über den Marktplatz von Saarlouis ging, beschlich ihn ein dunkles Gefühl. Wie so oft saßen auch an diesem Abend die örtlichen Neonazis am Brunnen, soffen und pöbelten. „Eines Tages“, sagte der 27-Jährige zu seinem Begleiter, „werden sie mich umbringen“. Wenige Stunden später war der aus Ghana geflüchtete Mann tot, qualvoll gestorben bei einem Brandanschlag auf die Asylunterkunft, in deren Dachgeschoss er wohnte. Die düstere Prophezeiung zitierte Richter Konrad Leitges, als er am Montag das Urteil gegen den Mann verkündete, der nach Überzeugung des Koblenzer Oberlandesgerichts für den Mord vor mehr als 32 Jahren verantwortlich war: Sechs Jahre und zehn Monate Jugendstrafe verhängte der Staatsschutzsenat gegen Peter Werner S., damaliger Neonazi-Skinhead und auch lange danach ein Aktivposten der rechtsextremen Szene im Saarland. Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft blieb dem 52-Jährigen nur erspart, weil er bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Der Angeklagte, sagte Leitges, habe das nächtliche Feuer aus rassistischem Hass gelegt – und um sich gegenüber seinen braunen Kameraden zu beweisen. „Er wollte allen Ausländern das Gefühl geben, in Deutschland nicht sicher zu sein.“ Nicht allein wegen des Mordes an Samuel Kofi Yeboah verurteilte ihn das Gericht, sondern auch wegen versuchten Mordes an zwölf weiteren Be­woh­ne­rin­nen der Unterkunft. Aber: Bei acht Menschen, die im Erdgeschoss einen Geburtstag feierten, habe der Angeklagte von einer Rettung ausgehen können, ihren Tod also nicht billigend in Kauf genommen. Nebenklageanwalt Björn Elberling, der mehrere dieser Betroffenen vertritt, hält das für nicht nachvollziehbar. „Das ist kein ‚Kollateralschaden‘, wenn hier Menschen sterben. Das ist das Ziel“, sagte der Anwalt. „Ich werde meinen Mandanten dringend empfehlen, gegen das Urteil Revision einzulegen.“ Die Verteidigung dagegen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis des elfmonatigen Prozesses. „Der Strafsenat hat ausgewogen geurteilt“, sagte Rechtsanwalt Guido Britz. Die Ver­tre­te­rin­nen der Bundesanwaltschaft gaben keine Stellungnahme ab.

via taz: Brandanschlag in Saarlouis :Nach 32 Jahren verurteilt

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