Einen Tag vor seinem ungebetenen Besuch einer Veranstaltung des Döbelner Treibhausvereins hatte Stefan Trautmann einen Termin als Angeklagter im Amtsgericht Döbeln. Es ging um eine Versammlung in Waldheim im November vergangenen Jahres. Dort hatte der Neonazi aus Döbeln einen Infostand der rechstextremen Kleinpartei „Freie Sachsen“ betreut. Aber er habe nicht dort gestanden, wo er eigentlich hätte stehen sollen. Und das kann laut Sächsischem Versammlungsgesetz problematisch sein, sprich: strafbar. Auch in einer Waldheimer Ratssitzung war der rechtsradikale Infostand vorm Rathaus Thema. Bürgermeister Steffen Ernst (FDP) berichtete von den vergeblichen Mühen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Freie-Sachsen-Stand damals dort wegzubekommen. Dem Angeklagten lag zur Last, Ende November 2022 Leiter einer angemeldeten öffentlichen Versammlung in Waldheim gewesen zu sein. Obwohl er gewusst habe, dass die Versammlung auf dem Obermarkt in Waldheim stattfinden sollte, habe er diese Versammlung wissentlich und willentlich auf dem Niedermarkt abgehalten. Darauf haben ihn Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Polizeibeamte hingewiesen. Trautmann blieb trotzdem vor dem Waldheimer Rathaus stehen. Laut sächsischem Versammlungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung diese wesentlich anders abhält, als der Veranstalter bei der Anzeige angegeben hat. 1200 Euro Geldstrafe Im Amtsgericht Döbeln bekam Stefan Trautmann für dieses Vergehen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz nun eine Strafe. „ Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt
via lvz: Am falschen Fleck in Waldheim gestanden: Neonazi aus Döbeln soll Geldstrafe zahlen