Vornamen zu Silvesterkrawall bleiben geheim: AfD-Politiker Gläser scheitert am Berliner Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat den Antrag von Roland Gläser (AfD) auf ein Organstreitverfahren abgelehnt. Er wollte die Vornamen der Verdächtigen der vergangenen Silvesternacht. In Berlin hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag des AfD-Politikers Roland Gläser auf ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen den Senat abgelehnt. Das teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mit. Der AfD-Abgeordnete wollte in seinem Antrag die Landesregierung verpflichten, ihm sämtliche Vornamen der Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/2023 mitzuteilen. Zuvor erhielt er bereits die Staatsangehörigkeiten der Verdächtigen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde ihm Zweiteres verwehrt. Auch ein weiterer Versuch Gläsers wurde mit der Begründung des Rechts auf informative Selbstbestimmung der Tatverdächtigen abgelehnt. Gläser beanstandete daraufhin die teilweise Verweigerung von Auskünften durch seinen Antragsgegner. Der Antrag Gläsers auf ein Organstreitverfahren wurde unter anderem abgelehnt, weil er weder auf die Einwände des Antragsgegners eingegangen war, noch konkrete Gründe für die Namensnennung der betroffenen Personen eingereicht hatte. „Der Antragsteller hat es somit versäumt, sich bereits im politischen Prozess hinreichend mit der Verfassungsrechtslage zu befassen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Er sei somit seiner Konfrontationsobliegenheit nicht hinreichend nachgekommen. Weitere Einwände seien ausgeschlossen.

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Kopf eines Netzwerks: #Verschwörungstheoretiker wieder in #Haft – #LockHimUp

Der Kopf eines verschwörungstheoretischen Telegram-Netzwerks ist wieder in Haft: Der Olchinger wurde in dieser Woche aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts München festgesetzt. Der 58-Jährige wurde im Oktober dieses Jahres unter anderem wegen mehrerer Fälle von Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung und Volksverhetzung verurteilt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte. Er wurde dafür zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verdonnert. Der 58-Jährige war nach einem Aufenthalt in einer Psychiatrie schon einmal festgesetzt worden. Damals hatte er Geldstrafen nicht bezahlt, die unter anderem wegen des Verbreitens personenbezogener Daten verhängt worden war. Olchinger gilt als Kopf eines Netzwerkes Der 58-jährige Olchinger gilt als Kopf eines Netzwerks, das sich vor allem auf der Internet-Plattform Telegram austauscht. Im November hatte die Generalstaatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang 20 Wohnungen im gesamten Bundesgebiet durchsuchen lassen. Dabei ging es um den Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.

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Schuldspruch wegen antisemitischer Verhetzung

Er habe Michel Fried­man nur per­sön­lich belei­di­gen wol­len, nicht aber die jüdi­sche Glau­bens­rich­tung, recht­fer­tig­te der 52-jäh­ri­ge Ange­klag­te sei­nen Pos­ting­text, in dem er den Deut­schen mit „schleich di du Sajd“ titu­lier­te. Sein Pos­ting vom 29. Juni lös­te Empö­rung auf Twit­ter aus und führ­te zu einer Anzei­ge durch SOS Mit­mensch wegen des Ver­dachts auf Ver­het­zung. Am 20.12. stand der aus dem FPÖ-Umfeld stam­men­de Efer­din­ger vor Gericht. M.H. zu Michel Fried­mann (der äußer­te, aus­wan­dern zu wol­len, wenn die AfD in eine Regie­rung käme): „Hof­fent­lich, schleich di du Sajd” Zuge­ge­ben: Die gedank­li­che Akro­ba­tik des Efer­din­gers, der aus Man­gel an Finan­zen – er ver­fü­ge trotz eige­ner Fir­ma über kein Ein­kom­men – ohne juris­ti­schen Ver­tre­ter vor dem Lan­des­ge­richt Wels ange­tre­ten war, kann unter der Rubrik „aben­teu­er­lich“ ein­ge­reiht wer­den. Er habe in dem gegen den deut­schen Publi­zis­ten Michel Fried­mann gerich­te­ten Pos­ting kei­nes­wegs „Sau­jud“ gemeint, also die zwei „u“ durch einen Stern ersetzt, son­dern das ara­bi­sche Wort „Sai­jid“, das einen ara­bi­schen Wür­den­trä­ger bezeich­nen wür­de. Die Ster­ne im Text stün­den also jeweils für ein „i“. Er ken­ne das Wort von einem koso­vo-alba­ni­schen Freund. Da es ein ara­bi­sches Wort sei, mein­te der Ange­klag­te, sei es „kein schö­nes Wort“ für einen Juden und somit eine Belei­di­gung für eine Per­son der jüdi­schen Glau­bens­rich­tung. Zuerst konn­te H. nicht erklä­ren, war­um er bei dem angeb­lich ara­bi­schen Begriff zwei Ster­ne ein­ge­baut hat­te, in der zwei­ten Run­de mein­te er, weil er nicht gewusst habe, wie das Wort geschrie­ben würde. Es ist etwas ver­wir­rend: Das ara­bi­sche Wort für einen Wür­den­trä­ger (das im Übri­gen kor­rek­ter­wei­se „Sayy­id“ geschrie­ben wird) soll eine Belei­di­gung für einen Juden sein? Der Rich­ter ließ sich von die­sem Erklä­rungs­ver­such nicht über­zeu­gen. Nach 25 Minu­ten Ver­hand­lungs­dau­er schloss er den Pro­zess mit einem Schuld­spruch nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen und einer beding­ten Haft­stra­fe über zwölf Mona­te – nicht rechts­kräf­tig. Erschwe­rend sei, so der Rich­ter in sei­ner Begrün­dung, dass der Ange­klag­te schon ein­mal in Haft war und eine Äuße­rung gegen eine Gerichts­voll­stre­cke­rin vom Jän­ner 2023 akten­kun­dig ist. Außer­dem sei H. bereits mit wei­te­ren Face­book-Pos­tings auf­fäl­lig gewor­den, bei einem gegen den Bun­des­prä­si­den­ten habe er Glück gehabt, dass die­ses nicht wei­ter­ver­folgt wurde. M.H. über Alex­an­der Van der Bel­len (Screen­shot FB, 21.8.22) M.H. über Sebas­ti­an Kurz: „Para­sit” (Screen­shot FB, 10.8.20) H.s Face­book-Time­line gibt nicht nur Zeug­nis sei­ner weit rechts­ste­hen­den Gesin­nung, son­dern ist in der Tat auch vol­ler wei­te­rer Belei­di­gun­gen und Het­ze. Zu Bun­des­prä­si­dent Alex­an­der Van der Bel­len kom­men­tier­te er im August 2022, wor­auf sich der Rich­ter mög­li­cher­wei­se bezog: „Wer die­sen seni­len Idio­ten wählt gehört ent­mün­digt und die Staats­bür­ger­schaft ent­zo­gen“, Ex-Bun­des­kanz­ler Kurz fir­miert wahl­wei­se unter „Idi­ot“, „Para­sit“ und „Kre­tin“, Ex-Minis­ter Anscho­ber sei „ohne Hirn“. Einen Wahl­auf­ruf für die FPÖ im Mai 2019 unter­streicht H. mit dem Kom­men­tar: „Jetzt krie­chen sie aus den Löchern, die­se lin­ken Drecks­rat­ten“.*

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#BVerfG kassiert #Gerichtsbeschluss – #Durch­su­chung nach #Adbus­ting offen­sicht­lich unver­hält­nis­mäßig – #polizeiproblem #UnverletzlichkeitWohnung

Eine Frau geriet mit einer Adbusting-Aktion ins Visier der Polizei. Beamten sahen darin eine Straftat und durchsuchten ihre Wohnung. Das hatten ihnen die Strafgerichte erlaubt – zu Unrecht, wie nun das BVerfG entschied. Adbusting – das bedeutet wörtlich, eine Werbeanzeige zu kapern, also sie zu verfremden, umzugestalten oder zu überkleben. Ziel ist es, die werbende Person bzw. die Aussage ins Lächerliche zu ziehen. Im vorliegenden Fall “bustete” eine Aktivistin im Mai 2019 ein Plakat der Bundeswehr, auf dem sie mit dem Slogan warb: “Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?” Sie tauschte es gänzlich aus, durch ein dem Original nachempfundenes Plakat, auf dem stand: “Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe.” Ist das eine Straftat, die so gravierend ist, dass sie eine Wohnungsdurchsuchung rechtfertigt? Nein, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Donnerstag (Beschl. v. 21.12.2023, Az. 2 BvR 1749/20). Die Richter in Karlsruhe gaben damit der Verfassungsbeschwerde der Aktivistin gegen die Beschlüsse zweier Berliner Strafgerichte statt – diese sei “offensichtlich begründet”. Die Beschlüsse verletzten das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Grundgesetz (GG). Zwar habe im Zeitpunkt der Durchsuchung der Verdacht einer Straftat bestanden, jedoch sei die Maßnahme unverhältnismäßig. Zwei Strafgerichte hielten Durchsuchung für angemessen  Beamten der Berliner Polizei erwischten die Frau noch während der Aktion, hingen das “gebustete” Plakat wieder im Schaukasten der Bushaltestelle auf und stellten das Fake-Plakat sicher. Die Ermittler sahen den Anfangsverdacht eines Diebstahls. Kurze Zeit nach dem Vorfall wurde die Polizei auf weitere “Adbusting”-Aktionen aufmerksam. Diese Fälle wiesen Parallelen auf zu dem vorherigen Vorfall mit der Frau. Sie beantragten daher beim Amtsgericht (AG) Tiergarten einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der Aktivistin. Diesen stellte das AG den Ermittlern auf Grundlage des Vorfalls an der Bushaltestelle auch aus, es bestehe Verdacht eines Diebstahls im besonders schweren Fall (§§ 242, 243 Strafgesetzbuch, StGB). Die polizeiliche Durchsuchung erfolgte dann auch im September 2019. Die dagegen beim Berliner Landgericht (LG) eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg.  Diesen Beschluss hob das BVerfG nun auf. In Abwägung aller Umstände sei die Durchsuchung insgesamt unangemessen. Welche neuen Beweismittel erhofften sich die Ermittler?  Die Berliner Gerichte hätten sich zudem nicht hinreichend mit der Schwere der Taten und den zu erwartenden Strafen auseinandergesetzt. Die Taten waren nach Einschätzung des BVerfG eher geringfügig, die zu erwartende Strafe eher niedrig. Gegen die Aktivistin habe zum Zeitpunkt der Durchsuchung ein Anfangsverdacht wegen Diebstahls an dem Original-Plakat der Bundeswehr bestanden. Der zusätzliche Verdacht einer vollendeten Sachbeschädigung an dem mitgebrachten Plakat dagegen erweise sich “allenfalls als schwach”. Maßgeblich war darüber hinaus die geringe Wahrscheinlichkeit, in der Wohnung weitere Beweismittel zu der Tat an der Bushaltestelle zu finden. Schließlich hatten die Beamten das Hauptbeweismittel – das Fake-Plakat – ja bereits gesichert.

via lto: BVerfG kassiert Gerichtsbeschluss Durch­su­chung nach Adbus­ting offen­sicht­lich unver­hält­nis­mäßig

“NICHTBEACHTUNG ABGABERECHTLICHER PFLICHTEN” – #Steuern hinterzogen? Rechtsextremist #SvenLiebich aus #Halle wurde Gewerbebetrieb untersagt – #LockHimUp

Hat Sven Liebich aus Halle Steuern hinterzogen? Der Rechtsextremist betreibt einen Versandhandel, dessen Gewerbebetrieb ihm untersagt wurde. Das geht aus einer Kleinen Anfrage aus dem Landtag Sachsen-Anhalt hervor. (…) Dies ergibt sich aus der Unzuverlässigkeit des Rechtsextremisten aufgrund seiner zahlreichen Verurteilungen – unter anderem wegen Volksverhetzung – sowie der “Nichtbeachtung abgaberechtlicher Pflichten”. Demzufolge hat Sven Liebich als Vertretungsberechtigter der Firma “I & h shirtzshop GmbH” Halle Steuerrückstände und sogar Steuern hinterzogen.

via volksstimme: “NICHTBEACHTUNG ABGABERECHTLICHER PFLICHTEN” Steuern hinterzogen? Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle wurde Gewerbebetrieb untersagt

NACH DEM #COLDITZ-PROZESS – Die Angst vor den Neonazis in Colditz bleibt

Im Prozess gegen Familie N. aus Colditz hat das Landgericht Leipzig die Angeklagten zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Doch der Prozess hat noch mehr Erkenntnisse zu den Machenschaften der Familie gebracht. Außerdem bleibt die Frage: Wie sieht die Lage nach der Razzia und dem Urteil in Colditz aus – und wie geht es dort weiter? Der weiße Lieferwagen fährt heran, während der MDR in Colditz auf dem Marktplatz gerade Anwohner zu drei stadtbekannten Neonazis befragt. Der Mann hinter dem Lenkrad hält das Auto direkt vor der Kamera und ruft aus dem Seitenfenster: “Packt eure Dreckskamera ein und verschwindet aus unserer Stadt, ihr Wichser!” Auch der Pöbler gehört zur rechtsextremen Szene. Einstellungen wie seine sind es, die manchen in der sächsischen Kleinstadt resignieren lässt – noch immer und trotz einer Verurteilung von drei Männern aus der Szene. Nach sieben Prozesstagen fiel Ende November die Entscheidung am Landgericht Leipzig: Wegen gemeinschaftlichen Handels mit Crystal sind drei Männer aus Colditz zu Haftstrafen verurteilt worden. Vater Ralf N. erhielt vier Jahre, seine beiden Söhne Uwe und Andreas drei. Bei den Männern hatte der Zoll im Frühjahr 5,5 Kilo Crystal gefunden. Den Großteil im Keller von Andreas, den Rest auf dem Schrottplatz der Familie. Außerdem wurden auch scharfe Waffen entdeckt. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig. Die Männer kamen aus der Untersuchungshaft frei und müssen Anfang 2024 ihre restliche Strafe antreten. Im Prozess ging es um Drogen, die Verstrickungen der N.’s in die Neonazi-Szene spielten keine Rolle. Dennoch erklärte der Anwalt im Auftrag von Ralf N. mehrfach, sein Mandant und dessen Söhne würden von den Medien zu Unrecht in die rechtsextreme Ecke gestellt. Am Abend ihrer Entlassung feierten Vater N. und Sohn Uwe in einer Gaststätte in Colditz mit Familie und Freunden. Davon liegt MDR Investigativ ein Foto vor. Darauf sind neben den beiden Verurteilten auch drei langjährige Neonazis aus Colditz und Leisnig zu sehen. Der Mann ist wegen einschlägiger Straftaten polizeibekannt und saß auch schon mehrfach im Gefängnis.

via mdr: NACH DEM COLDITZ-PROZESS Die Angst vor den Neonazis in Colditz bleibt

Fall #Aslan: Widerruf des #Lehrauftrags rechtswidrig – #1312 #polizeiproblem #meinungsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 15.12.2023 die Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen im Verfahren der nebenamtlichen Hochschuldozentin Bahar Aslan zurückgewiesen. Es ist wie bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Auffassung, dass der Widerruf des Lehrauftrags, den die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) Frau Aslan erteilt hatte, rechtswidrig ist.  Die Antragstellerin ist beamtete Lehrerin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und nimmt seit 2022 nebenamtlich Lehraufträge an der HSPV NRW für die Lehrveranstaltung “Interkulturelle Kompetenz” wahr. Am 20.05.2023 postete sie auf X (vormals Twitter) eine Kurznachricht, in der es heißt: “Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht”. Die Hochschule widerrief darauf den bereits erteilten Lehrauftrag für den Zeitraum vom Januar 2024 bis zum April 2024. Die Antragstellerin hatte mit einem hiergegen gerichteten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Erfolg. Die daraufhin erhobene Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen. (…) Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 6 B 1034/23 (VG Gelsenkirchen 4 L 1374/23)

via ovg nrw: Fall Aslan: Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig