Er habe Michel Friedman nur persönlich beleidigen wollen, nicht aber die jüdische Glaubensrichtung, rechtfertigte der 52-jährige Angeklagte seinen Postingtext, in dem er den Deutschen mit „schleich di du Sajd“ titulierte. Sein Posting vom 29. Juni löste Empörung auf Twitter aus und führte zu einer Anzeige durch SOS Mitmensch wegen des Verdachts auf Verhetzung. Am 20.12. stand der aus dem FPÖ-Umfeld stammende Eferdinger vor Gericht. M.H. zu Michel Friedmann (der äußerte, auswandern zu wollen, wenn die AfD in eine Regierung käme): „Hoffentlich, schleich di du Sajd” Zugegeben: Die gedankliche Akrobatik des Eferdingers, der aus Mangel an Finanzen – er verfüge trotz eigener Firma über kein Einkommen – ohne juristischen Vertreter vor dem Landesgericht Wels angetreten war, kann unter der Rubrik „abenteuerlich“ eingereiht werden. Er habe in dem gegen den deutschen Publizisten Michel Friedmann gerichteten Posting keineswegs „Saujud“ gemeint, also die zwei „u“ durch einen Stern ersetzt, sondern das arabische Wort „Saijid“, das einen arabischen Würdenträger bezeichnen würde. Die Sterne im Text stünden also jeweils für ein „i“. Er kenne das Wort von einem kosovo-albanischen Freund. Da es ein arabisches Wort sei, meinte der Angeklagte, sei es „kein schönes Wort“ für einen Juden und somit eine Beleidigung für eine Person der jüdischen Glaubensrichtung. Zuerst konnte H. nicht erklären, warum er bei dem angeblich arabischen Begriff zwei Sterne eingebaut hatte, in der zweiten Runde meinte er, weil er nicht gewusst habe, wie das Wort geschrieben würde. Es ist etwas verwirrend: Das arabische Wort für einen Würdenträger (das im Übrigen korrekterweise „Sayyid“ geschrieben wird) soll eine Beleidigung für einen Juden sein? Der Richter ließ sich von diesem Erklärungsversuch nicht überzeugen. Nach 25 Minuten Verhandlungsdauer schloss er den Prozess mit einem Schuldspruch nach dem Verhetzungsparagrafen und einer bedingten Haftstrafe über zwölf Monate – nicht rechtskräftig. Erschwerend sei, so der Richter in seiner Begründung, dass der Angeklagte schon einmal in Haft war und eine Äußerung gegen eine Gerichtsvollstreckerin vom Jänner 2023 aktenkundig ist. Außerdem sei H. bereits mit weiteren Facebook-Postings auffällig geworden, bei einem gegen den Bundespräsidenten habe er Glück gehabt, dass dieses nicht weiterverfolgt wurde. M.H. über Alexander Van der Bellen (Screenshot FB, 21.8.22) M.H. über Sebastian Kurz: „Parasit” (Screenshot FB, 10.8.20) H.s Facebook-Timeline gibt nicht nur Zeugnis seiner weit rechtsstehenden Gesinnung, sondern ist in der Tat auch voller weiterer Beleidigungen und Hetze. Zu Bundespräsident Alexander Van der Bellen kommentierte er im August 2022, worauf sich der Richter möglicherweise bezog: „Wer diesen senilen Idioten wählt gehört entmündigt und die Staatsbürgerschaft entzogen“, Ex-Bundeskanzler Kurz firmiert wahlweise unter „Idiot“, „Parasit“ und „Kretin“, Ex-Minister Anschober sei „ohne Hirn“. Einen Wahlaufruf für die FPÖ im Mai 2019 unterstreicht H. mit dem Kommentar: „Jetzt kriechen sie aus den Löchern, diese linken Drecksratten“.*
via stoppt die rechten: Schuldspruch wegen antisemitischer Verhetzung