Auch AfD-Anzeige verpufft: #Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen #Correctiv-Leute

Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht keine Anhaltspunkte für illegale Tonaufnahmen durch Correctiv. Ein anderer Teilnehmer des Geheimtreffens scheitert in Hamburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Investigativ-Portals Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag (28. März) mit. Gegen das Correctiv und dessen Mitarbeiter waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingegangen. Das Magazin hatte unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ am 10. Januar 2024 über ein Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa berichtet. Eine der Anzeigen hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen gestellt. Sie wolle Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen erhalten, um im positiven Fall auf Herausgabe dieser zu klagen und insbesondere Tonbandaufnahmen anschließend öffentlich zu machen, hatte Huy damals der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte nun, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass unautorisierte Tonaufnahmen des Treffens gefertigt wurden. „Soweit vereinzelt der Presseberichterstattung zu entnehmen war, dass Tonaufnahmen heimlich gefertigt worden sein könnten, hat sich dies nach Prüfung nicht bestätigt.“ Auch die Bildaufnahmen verletzten nicht die Grenzen des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“, führte ein Sprecher der Behörde aus. Es seien keine Bilder festgestellt worden, die in geschützten Räumen im Sinne eines „letzten persönlichen Rückzugbereichs“ erstellt worden wären. Veröffentlichung zulässig: Bilder vom Potsdamer Geheimtreffen sind „Zeitgeschichte“ Auch die Verbreitung dieser Bilder fällt nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft unter den Begriff der Zeitgeschichte und ist daher zulässig. Correctiv hatte unter anderem von außen angefertigte Fotos des Treffens in einem Hotel veröffentlicht sowie Bilder, die laut Correctiv innen mit einer Smartwatch gefilmt wurden. Tonaufnahmen des Treffens sind nicht bekannt.

via fr: Auch AfD-Anzeige verpufft: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Correctiv-Leute

Potsdam-Neu Fahrland AmLehnitzsee1.JPG
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Norhei” title=”User:Norhei”>Norhei</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

Rechtsradikales #Vernetzungstreffen – Beschwerden zu »#Correctiv«-Recherche scheitern vor #Gericht – #remigration

»Correctiv« berichtete von einem Treffen in Potsdam, bei dem ein »Masterplan zur Remigration« diskutiert wurde. Manche Beteiligte wehren sich bis heute gegen die Recherchen – und mussten nun in zweiter Instanz eine Niederlage hinnehmen. Am 10. Januar dieses Jahres erschütterte eine Enthüllung des Recherchenetzwerks »Correctiv« die Republik. Reporter hatten aufgedeckt, dass bei einem Treffen von Rechtsextremen, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären im November in einer Villa am Lehnitzsee in Potsdam Pläne für eine groß angelegte »Remigration« diskutiert wurden. So wird die millionenfache Abschiebung von Einwanderern und Deutschen mit Migrationshintergrund beschönigend bezeichnet. Seit dem Bericht tobt eine Schlacht um die Deutung dieses Treffens und die dort besprochenen Inhalte, die auch vor Gericht ausgetragen wird. In gleich zwei Fällen verhandelte nun das Oberlandesgericht Hamburg mehrere Punkte, die zuvor vom Landgericht nicht beanstandet wurden. Und entschied in zweiter Instanz vollumfänglich zugunsten von »Correctiv«. So scheiterte etwa der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der sich in erster Instanz in einem von drei Punkten durchgesetzt hatte, mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts. Er hatte unter anderem erfolglos Passagen angekreidet, in denen es um seine Person ging. Und um die Frage, ob Äußerungen von ihm richtig wiedergegeben wurden. Das Oberlandesgericht wies seine Beschwerde nun zurück. Demnach sei im Artikel weder »ein unzutreffender Eindruck« von der Rechercheanfrage an Vosgerau erweckt worden, was dessen Anwalt von der Kanzlei Höcker behauptet hatte – noch seien seine Antworten in unzulässiger Weise »verkürzt wiedergegeben« worden. Das »verzerrte Bild« seiner Antworten, das Vosgerau beklagt habe, sehen die Richter nicht. Auch der Teilnehmer Klaus Nordmann scheiterte mit seiner Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht vollumfänglich. Er hatte sich unter anderem ohne Erfolg dagegen gewehrt, namentlich und als »AfD-Großspender« in dem »Correctiv«-Bericht aufzutauchen. Im Beschluss des Gerichts heißt es nun, die Bezeichnung sei »auch und gerade im Kontext der Berichterstattung zulässig«.

via spiegel: Rechtsradikales Vernetzungstreffen Beschwerden zu »Correctiv«-Recherche scheitern vor Gericht

Kommunen – Gießen : Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten

Einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann darf nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, begründete das Verwaltungsgericht in Gießen seinen am Mittwoch mitgeteilten Beschluss vom 21. März (Az. 9 L 280/24.GI). “Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich.” Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.

via sz: Kommunen – Gießen : Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten

Waffenschein.png
Von Bundesministerium des Innern, hochgeladen von <a href=”//de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Opihuck” title=”Benutzer:Opihuck”>Opihuck</a> – BAnz AT 05.06.2012 B2, PD-Amtliches Werk, Link

Birtley Nazi Satanist jailed for terrorism and child abuse offences

A teenage neo-Nazi Satanist who had videos of a girl cutting his name into her body has been jailed for child abuse and terrorism offences. Vincent Charlton’s mobile phone contained videos of a 13-year-old girl in the US and messages between them ‘demonstrate the control Vincent exerted over a vulnerable young child’. The 17-year-old, from Birtley, near Chester-le-Street, also had videos of very young children being raped and sexually abused. Detective Superintendent Matt Davison, from Counter Terrorism Policing North East, said: “The broad spectrum of extremist content online and its influence on young people is an ongoing concern. “We’re increasingly seeing mixed ideologies which promote harmful or violent agendas to impressionable audiences.” Newcastle Crown Court was told Charlton was initially released on bail after first being arrested in May but broke his conditions by accessing social media hundreds of times. He would look at accounts of children, tried to contact one, and separately messaged a girl, inciting her to self-harm. The court heard there was evidence that Charlton was a member of a Telegram group associated with the “764” cult, which promotes murder, sexual abuse, self-harm, and terrorism. It is currently the subject of police investigations in several countries. Charlton uploaded 939 documents, including bomb-making manuals, to an online channel. He was asked if he was going to “blow up a school” by another user and responded by saying “of course”. He then shared a guide on how to build a pipe bomb and another on assassination techniques. The court heard Charlton had promoted the Nazi Satanist group Order of the Nine Angles, which the court heard seeks a supernatural “Satanic empire” to end modern civilisation and encourages crime, rape, and the idea that murder is the ultimate goal.

via northern echo: Birtley Nazi Satanist jailed for terrorism and child abuse offences

Extremist who urged killing of Jews is jailed

Harry Parris became exposed to extremist views during the pandemic Jonathan Morris and PA Media Reporter Published 15 March 2024 A man who posted pictures, videos and comments online glorifying Nazis and calling for the extermination of Jews has been jailed for two years and nine months. Harry Parris, 22, of Bittaford near Plymouth in Devon, admitted four offences of posting the material and encouraging terrorism on Telegram and BitChute between 2019 and 2021. He had also admitted six offences of having documents likely to be useful to a person preparing acts of terrorism. Winchester Crown Court heard he became exposed to extremist views during the Covid-19 pandemic. While sentencing Parris, Judge Jane Miller KC said the defendant, who had been diagnosed with ADHD, had become isolated during the pandemic and had joined an extreme right-wing organisation. He also joined Telegram online messaging groups “dedicated to promoting neo-Nazi content and sharing incitements to violence”. Parris had also become the administrator of a Telegram channel which the judge said included posts that were “explicitly racist and some of which could be seen as a direct call for action”. She added: “You insulted many sections of society including Jews, Christians, black people, Africans, gypsies, and those from east Asia. “You glorified the Nazis suggesting all Jews and gypsies should be exterminated.” Parris also posted an image of himself doing the Nazi salute as well as other posts with offensive slogans. ‘Abhorrent’ posts The court heard the defendant also posted “deeply offensive videos”. Among them was a voiceover of a video featuring Brenton Tarrant, who killed 51 people at two mosques in Christchurch, New Zealand in 2019.

via bbc: Extremist who urged killing of Jews is jailed

Ann-Katrin Müller gegen Stephan Brandner – AfD-Poli­­tiker kas­­siert Ord­nungs­geld wegen Bezeich­­nung als “Faschis­tin”

Der AfD-Politiker Brandner bekommt vom LG Berlin die Quittung für die Nichtbeachtung einer einstweiligen Verfügung: Er muss 5.000 Euro zahlen, ansonsten droht Ordnungshaft. Die Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller ist für ihre kritische AfD-Berichterstattung bekannt. Dass sie “faschistische Züge” bei der AfD konstatiert, passt Stephan Brandner gar nicht. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion meinte, er dürfe Müller als Retourkutsche selbst als “Faschistin” bezeichnen. Dagegen wehrte sich Müller erfolgreich vor Gericht. Das Landgericht (LG) Berlin hatte Brandner am 11. Januar 2024 (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23) untersagt, “zu behaupten oder zu verbreiten, Ann-Katrin Müller sei eine “Faschistin”, “Oberfaschistin” oder “Spiegel-Faschistin”. Auch wenn es sich beim Ausdruck “Faschistin” um eine Meinungsäußerung handele, fehlten jedenfalls jegliche tatsächliche Anknüpfungstatsachen, die es rechtfertigten würden, Müller so zu diskreditieren. Das LG bejahte einen Unterlassungsanspruch wegen Beleidigung und erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung. Nun verhängte das LG wegen Zuwiderhandlung gegen diese einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld gegen Brandner in Höhe von 5.000 Euro und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je angefangene 500 Euro einen Tag Ordnungshaft. Brandners Renitenz hat teure Folgen Der Grund: Nach Erlass der einstweiligen Verfügung löschte Brandner zwar die angegriffenen Posts, doch einen anderen ließ er stehen. So hatte Brandner als Reaktion auf das rechtliche Vorgehen Müllers bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung ein Posting auf X verfasst, in dem er schrieb: “Spiegel-Müller fühlt sich als Faschistin beleidigt. Es ist meine feste Auffassung, dass sie eine solche ist.” Durch die unterlassene Löschung dieses Posts habe Brandner gegen das Unterlassungsverbot der einstweiligen Verfügung verstoßen, entschied nun das LG (Beschl. v. 05.03.2024, Az. 27 O 546/23). Denn das Unterlassungsgebot in der einstweiligen Verfügung beinhalte neben der Löschung der streitgegenständlichen Postings auch die Unterlassung sowie Löschung weiterer, kerngleicher Aussagen. Eine Unterlassungsverpflichtung erschöpfe sich nicht in einem bloßen Nichtstun, sondern umfasse auch die Pflicht zur Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustands, wenn dem Unterlassungsgebot allein dadurch entsprochen werden könne. Hiergegen habe Brandner durch die Veröffentlichung und das Nicht-Löschen des Postings vom 21. Dezember 2023 verstoßen.  Deshalb verhängte es gegen ihn ein Ordnungsgeld nach § 890 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Höhe von 5.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.

via lto: Ann-Katrin Müller gegen Stephan Brandner – AfD-Poli­­tiker kas­­siert Ord­nungs­geld wegen Bezeich­­nung als “Faschis­tin”

2021-06-10 AfD MdB Stephan Brandner by OlafKosinsky MG 9140.jpg
Von Olaf Kosinsky – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link

Kubitschek-Auftritt: Schwerin scheitert mit Beschwerde gegen Gerichtsentscheid

Die Junge Alternative darf den Demmler-Saal des Schweriner Rathauses nutzen und dort den Rechtsextremisten und Verleger Götz Kubitschek auftreten lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden und damit der AfD-Jugendorganisation Recht gegeben. Die Beschwerde der Stadt beim Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos. Am Dienstag hatte die Stadt Schwerin den Mietvertrag mit der Jungen Alternative gekündigt. Zuvor wurde bekannt, dass die AfD-Jugend im Demmlersaal des Rathauses nicht nur einfach einen bereits länger angekündigten Vortrag plante, sondern dass sie dabei den rechtsextremen Verleger Kubitschek auftreten lassen wollte. Das habe die AfD-Jugend bis dahin auch unter Vortäuschung falscher Tatsachen verheimlicht, so die Stadt. Der Auftritt Kubitscheks sei mit der Würde des Hause nicht vereinbar. Die Stadt verwies auf entsprechende Einschränkungen im Nutzungsvertrag. Ähnlich hatte sich auch Schwerins Stadtpräsident Sebastian Ehlers (CDU) geäußert. Der Demmlersaal, in dem die Stadtvertretung tage, sei die Herzkammer der Demokratie der Landeshauptstadt und kein Ort für Rechtsextremisten. Ehlers meinte, außerdem sei die Junge Alternative vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. (…) Der Demmlersaal sei “faktisch” eine öffentliche Einrichtung, sie werde von der Stadt auch für politische Vortrags- und Schulungsveranstaltungen vergeben, so die Richter. Auf diese Vergabe könne sich die Junge Alternative berufen – auch aus Gründen des im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das von der Stadt angeführte städtische Interesse könne dem nicht entgegenstehen. Unerheblich ist für die Kammer, dass die AfD-Jugendorganisation vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Denn es sei nicht “ersichtlich, dass im Streitfall die Gefahr einer Verletzung von Strafvorschriften oder die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder eine Gefährdung einrichtungsbezogener Belange durch eine Vortragstätigkeit zu befürchten sei.” Außerdem gehe es beim geplanten Kubitschek-Auftritt um die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Der Demmlersaal fungiere hier als “Forum der Meinungsbildung”. Schon das lasse eine Beschränkung der Nutzung, “in der Absicht, die Äußerung bestimmter Meinungen zu verhindern” nicht zu. Eine Beschwerde der Stadt Schwerin beim Oberverwaltungsgericht Greifswald blieb erfolglos. Der 2. Senat schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an. Es sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass es zu bei der Veranstaltung mit Kubitschek “mit hinreichender Wahrscheinlich zu Rechtsverstößen” kommen werde

via ndr: Kubitschek-Auftritt: Schwerin scheitert mit Beschwerde gegen Gerichtsentscheid