Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat den Antrag von Roland Gläser (AfD) auf ein Organstreitverfahren abgelehnt. Er wollte die Vornamen der Verdächtigen der vergangenen Silvesternacht. In Berlin hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag des AfD-Politikers Roland Gläser auf ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen den Senat abgelehnt. Das teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mit. Der AfD-Abgeordnete wollte in seinem Antrag die Landesregierung verpflichten, ihm sämtliche Vornamen der Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/2023 mitzuteilen. Zuvor erhielt er bereits die Staatsangehörigkeiten der Verdächtigen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde ihm Zweiteres verwehrt. Auch ein weiterer Versuch Gläsers wurde mit der Begründung des Rechts auf informative Selbstbestimmung der Tatverdächtigen abgelehnt. Gläser beanstandete daraufhin die teilweise Verweigerung von Auskünften durch seinen Antragsgegner. Der Antrag Gläsers auf ein Organstreitverfahren wurde unter anderem abgelehnt, weil er weder auf die Einwände des Antragsgegners eingegangen war, noch konkrete Gründe für die Namensnennung der betroffenen Personen eingereicht hatte. „Der Antragsteller hat es somit versäumt, sich bereits im politischen Prozess hinreichend mit der Verfassungsrechtslage zu befassen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Er sei somit seiner Konfrontationsobliegenheit nicht hinreichend nachgekommen. Weitere Einwände seien ausgeschlossen.

via tagesspiegel: Vornamen zu Silvesterkrawall bleiben geheim: AfD-Politiker Gläser scheitert am Berliner Verfassungsgericht