Neun Monate #Haft wegen #Volksverhetzung für Blogger #AkifPirincci – #LockHimUp

Das Bonner Amtsgericht hat den Schriftsteller und Blogger Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 64-Jährige auf seiner Internetseite gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und die Würde anderer Menschen angegriffen hat. Mit dem Urteil ging der Richter deutlich über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Pirinçcis Anwalt, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte an, in Berufung zu gehen. Turbulente Wortgefechte und ein Befangenheitsantrag Ursprünglich war für das Verfahren ein Verhandlungstag angesetzt worden – es wurden derer drei. Nach turbulenten Wortgefechten hatte die Verteidigung den Richter zum Prozessauftakt im vergangenen Dezember wegen Befangenheit abgelehnt. Über diesen Antrag wurde auch am zweiten Verhandlungstag Anfang Januar nicht entschieden. Erst heute wurde bekannt, dass ein anderer Amtsrichter den Antrag als unbegründet abgelehnt hatte. Die auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwälte der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln hatten dem in der Türkei geborenen Pirinçci vorgeworfen, in seinem Blog “Der kleine Akif“ Feindseligkeit gegen Ausländer geschürt zu haben. (…) Der Richter hingegen würdigte den Blog Pirinçcis rechtlich als Volksverhetzung. Es seien gleich zwei Tatbestände erfüllt: der Angriff auf die Menschenwürde und das Aufstacheln zum Hass. Und da der Text die Menschenwürde angreife, sei er auch nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen Pirinçcis würden die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschreiten. Im Oktober 2021 war Akif Pirinçci vom Bonner Landgericht wegen Beleidigung der Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Da er wegen dieses Urteils unter laufender Bewährung stand, wird das heutige Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt

via wdr: Neun Monate Haft wegen Volksverhetzung für Blogger Akif Pirincci

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Ermittlungen zu „#NSU 2.0“ eingestellt : Keine Anklage gegen #Polizisten – #polizeiproblem

Im Fall der „NSU 2.0“-Drohserie wurde auch gegen einen Polizisten und seine Kollegin ermittelt. Nun stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.Der Verdacht wiegt schwer: Seit Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Frankfurter Polizisten Johannes S. Der Verdacht: Er soll an der „NSU 2.0“-Drohserie beteiligt gewesen sein, die ab dem Sommer 2018 zunächst die NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız ins Visier nahm und danach dutzende weitere Betroffene. Auf dem Polizeirevier von Johannes S. waren zuvor ohne dienstlichen Grund die Daten von Başay-Yıldız abgerufen worden, der 34-Jährige war für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Nun aber stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn ein. Das Verfahren sei bereits im Dezember eingestellt worden, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main der taz. Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich nicht äußern. Es sei aber bereits Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht worden, so der Sprecher. Diese Beschwerde kommt von Başay-Yıldız und ihrer Anwältin Antonia von der Behrens. Die Einstellung sei „derzeit nicht nachvollziehbar“, sagte von der Behrens. „Die Fülle der Indizien gegen Johannes S. lässt für mich weiterhin nur den Schluss zu, dass er mindestens am ersten Drohschreiben beteiligt war.“ Tatsächlich gibt es gleich mehrere Punkte, die Johannes S. belasten. So war Johannes S. während des Datenabrufs zu Başay-Yıldız, am 2. August 2018, im Revier im Dienst. Der Rechner war damals zwar mit einem Passwort geschützt – dieses war aber allen Po­li­zis­tin­nen im Revier bekannt. Kurz darauf folgte das erste „NSU 2.0“-Schreiben an Başay-Yıldız, das den Namen ihrer damals zweijährigen Tochter enthielt, die mit dem Tod bedroht wurde. Versandt wurde es über einen Onlinefax-Anbieter, verschlüsselt über einen Tor-Browser. Hochzeitstorte mit SS-Uniform Auch Johannes S. war mit Tor-Browsern vertraut, er hielt darüber in seiner Polizeiausbildung einen Vortrag. Zudem war er für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Ermittler fanden Jugendfotos von ihm mit Hitlergruß. In einer Chatgruppe mit Kolleginnen, dem „Itiotentreff“ zog er über Migranten oder Behinderte her, postete NS-Bildchen. Auf seiner Hochzeittorte wurde er stilisiert in SS-Uniform dargestellt, am Kragen der Dienstgrad eines „Obersturmbannführers“ – so nannte sich auch der „NSU 2.0“-Schreiber. Zudem fanden sich auf dem Handy von Johannes S. Onlinesuchen nach „Yildiz in Frankfurt“ und Filmzitate, die später auch in „NSU 2.0“-Schreiben auftauchten. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb gegen Johannes S. wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung und Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Geprüft wurde nicht nur, ob er die Daten von Başay-Yıldız im Revier abgerufen hatten, sondern auch ob er an den ersten Drohschreiben der „NSU 2.0“-Serie selbst beteiligt war. Dies aber sah die Staatsanwaltschaft nach taz-Informationen am Ende nicht als nachweisbar an

via taz: Ermittlungen zu „NSU 2.0“ eingestellt :Keine Anklage gegen Polizisten

#Corona-Hilfen erschlichen: Sachsen-Anhaltischer AfD-Politiker wegen #Subventionsbetrugs verurteilt

Noch im vergangenen Jahr schlug ihn die AfD als Bundestagsvizepräsident vor. Jetzt kassiert der Bitterfelder Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler eine Geldstrafe vom Amtsgericht, nachdem er unrechtmäßig Corona-Hilfen bezogen hatte. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler wegen Subventionsbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. AfD-Politiker verurteilt wegen Subventionsbetrugs Der 60-Jährige zog am Montagvormittag seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurück, wodurch dieser rechtskräftig wurde. Der Politiker hatte 2020 zu Unrecht mehr als 12.000 Euro Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten. Die verhängte Geldstrafe beläuft sich auf 60 Tagessätze à 40 Euro, also 2.400 Euro. In der Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass Ziegler nach einer Verhandlung des Falls mit einer noch höheren Strafe rechnen müsse.

via mz web: Corona-Hilfen erschlichen: Sachsen-Anhaltischer AfD-Politiker wegen Subventionsbetrugs verurteilt

Twitch-Konto gesperrt – Streamer KuchenTV schei­tert vorm BVerfG

Seit Wochen ist das Nutzerkonto des Webvideoproduzenten “KuchenTV” auf der Streaming-Plattform Twitch gesperrt. Er wünscht sich, dass das Landgericht die Entscheidung schneller trifft. Einen entsprechenden Antrag wies das BVerfG nun aber ab. Der Streamer und Meinungsblogger “KuchenTV” (bürgerlich Tim Heldt) ist mit einem Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Die Streaming-Plattform Twitch.tv hatte Heldts dortigen Nutzer-Account Anfang Dezember 2023 gesperrt, wogegen dieser derzeit gerichtlich vorgeht. Das Landgericht (LG) Braunschweig, vor das Heldt gegen die Sperrung gezogen ist, hat eine Verhandlung für den 30. Januar 2024 anberaumt. Das ist dem Influencer offenbar nicht schnell genug, weswegen er vor dem BVerfG erreichen wollte, dass das LG schneller und ohne mündliche Verhandlung entscheiden muss. Das BVerfG war in seinem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss aber der Ansicht, dass KuchenTV kein ausreichend schwerer Nachteil entsteht, wenn vor dem LG erst am 30. Januar verhandelt wird. Es hält seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung deshalb für unzulässig (Beschl. v. 15.01.2024, Az. 1 BvQ 1/24). (…) Gegenüber dem LG hatte Heldt nach Angaben des BVerfG argumentiert, dass der Sachverhalt “in Umfang und Komplexität überschaubar und ohne mündliche Verhandlung zu bewerkstelligen” sei. In seinem Antrag vor dem LG, der ganze 79 Seiten umfasse, spreche Heldt selbst jedoch davon, dass der Antrag “in seiner Komplexität – in tatsächlicher und rechtlicher Sicht – äußerst umfassend” sei. Darin erkannte das BVerfG “einen unaufgelösten Widerspruch”. Dass der 79-seitige Antrag komplex sein könnte, hatte auch das LG befürchtet und aus eben jenem Grund auf die mündliche Verhandlung bestanden. Auch darauf sei Heldt in seinem Antrag vor dem Verfassungsgericht überhaupt nicht eingegangen, so das BVerfG.

via lto: Twitch-Konto gesperrt Streamer KuchenTV schei­tert vorm BVerfG

#GERICHTSURTEIL – #RBB erstreitet Zugang zu AfD-#Bürgerdialog in #Dessau

Die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt musste Journalisten des ARD-Politikmagazins “Kontraste” Zugang zu einem Bürgerdialog am Dienstagabend in Dessau gestatten. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Die AfD hatte den Journalisten zuvor eine Drehgenehmigung verweigert – mit der Begründung, nur “seriöse Journalisten” zulassen zu wollen. Journalisten des ARD-Politikmagazins “Kontraste” haben sich den Zugang zu einem von der AfD veranstalteten Bürgerdialog am Dienstagabend in Dessau erstritten. Eine entsprechende Entscheidung fällte das Landgericht Magdeburg auf Antrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB). Vonseiten des RBB hieß es, dass die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt zuvor eine Drehanfrage des Magazins abgelehnt hatte. Begründet worden sei dies damit, dass die Partei ausschließlich “seriöse Journalisten” zulassen wolle. Dagegen hatte der Sender eine einstweilige Verfügung angestrebt, hieß es. Gericht beruft sich auf Pressefreiheit Das Gericht hat sich den Angaben zufolge mit seiner Entscheidung unter anderem auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit berufen. Wie es in der Mitteilung des RBB weiter hieß, wurde den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund und Oliver Kirchner ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, sollten sie dem Reporterteam den Zutritt zu der Veranstaltung verwehren oder ihnen die Berichterstattung nicht im gleichen Umfang wie anderen Medien gestatten.

via mdr: GERICHTSURTEIL RBB erstreitet Zugang zu AfD-Bürgerdialog in Dessau

#BVerfG zum Ausschluss aus der #Parteienfinanzierung – Gene­ral­probe mit der #NPD

Die verfassungsfeindliche Partei NPD/Die Heimat darf nicht mehr staatlich finanziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die AfD spielte im Urteil nur indirekt eine Rolle. Inwiefern ist das Urteil auf sie übertragbar? Ging es wirklich um die NPD (die sich heute “Die Heimat” nennt)? Die Partei ist ja so massiv im Schatten der erfolgreichen AfD verkümmert, dass selbst in einem NPD-Urteil jeder Halbsatz darauf abgeklopft wird, ob er wohl der AfD nützt oder schadet. Und die NPD unterstrich ihr geräuschloses Dahinschwinden, in dem sie auch zur Urteilsverkündung nicht nach Karlsruhe anreiste. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Juli blieben die Plätze der NPD leer. Die Begründung: Man habe nicht an einer “Justizsimulation” teilnehmen wollen. Nun liegt das Urteil (v. 23.01.2024, Az. 2 BvB 1/19) vor: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die NPD für zunächst sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Die entsprechende Rechtsgrundlage verstoße nicht gegen das Grundgesetz, stellte das Gericht fest. Damit steht das Instrument theoretisch auch gegen die AfD zur Verfügung. (…) Dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren drei zentralen Elementen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat bekämpft, machte das Gericht vor allem am ethnischen Volksbegriff der NPD fest. Sie gehe von einer “Volksgemeinschaft” aus, die auf dem Abstammungsprinzip beruht. Dies führe zu einer rassistischen, insbesondere antimuslimischen, antisemitischen und antiziganistischen Grundhaltung und verletzte damit die Menschenwürde derjenigen, die nicht der ethnisch reinen Volksgemeinschaft angehören können. Auch das Demokratieprinzip werde durch das völkische Denken der NPD verletzt. Das NPD-Postulat, “Volksherrschaft setzt Volksgemeinschaft voraus”, schließe “denknotwendig” alle aus dem demokratischen Prozess aus, die der ethnisch definierten “Volksgemeinschaft” nicht angehören. Sowohl das Konzept der “Volksgemeinschaft” als auch die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung lassen laut BVerfG zudem eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus erkennen.

via lto: BVerfG zum Ausschluss aus der Parteienfinanzierung Gene­ral­probe mit der NPD

#BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – Partei “Die Heimat” – früher NPD – verliert staatliche Finanzierung

Ein Verbot der NPD scheiterte an deren kaum noch vorhandener Bedeutung. Nun wird die rechtsextreme Partei, die sich inzwischen “Die Heimat” nennt, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Sechs Jahre lang hat die rechtsextreme Partei weder einen Anspruch auf staatliche Gelder noch auf steuerliche Vergünstigungen bei Spenden. Nach einer Grundgesetzänderung können Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Auch Steuervergünstigungen können Parteien genommen werden. Die frühere NPD wird aus der staatlichen Parteienfinanzierung gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Richter erklärten, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die sich inzwischen in “Die Heimat” umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Sie überschreite dabei die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung. “Die Heimat” werde deshalb gemäß dem § 46a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Damit verbunden entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei bei Spenden, Erbschaften und anderen Zuwendungen.

via mdr: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Partei “Die Heimat” – früher NPD – verliert staatliche Finanzierung

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