„Der Schelm“: Haft- und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter

Am Oberlandesgericht Dresden wurde nach acht Verhandlungstagen heute das Urteil gegen die drei Angeklagten des antisemitischen Verlags „Der Schelm“ gesprochen. Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung wurde ein früherer Mitarbeiter zu einer Haftstrafe, zwei weitere zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats, beginnt seinen Urteilsspruch mit einem Zitat aus einem Buch, welches der rechtsextreme Verlag „Der Schelm“ vertrieben hatte und mahnte, dass diese Wörter ein „Boden für fürchterliche Gewalttaten“ seien. Vom Verlag „Der Schelm“ spricht er in seinem Urteil von einem „organisiertem Geschäftsbetrieb“ und von einem „Logistikbetrieb“, welchen die drei Angeklagten gemeinsam mit Adrian Preißinger aufgebaut hätten, der Richter spricht von „Rädelsführern“. Dabei wäre der übergeordnete Zweck des Verlags in erster Linie nicht die Verbreitung antisemitischen Gedankenguts gewesen, sondern hohe Einnahmen zu generieren. Dennoch seien alle drei Angeklagten zur damaligen Gründung Rechtsextremisten und Anhänger der NS-Zeit gewesen und hätten die Verbreitung entsprechender Inhalte begrüßt. Die Bundesanwaltschaft hatte angegeben, dass die Angeklagten in der Zeit zwischen August 2018 und September 2020 durchschnittlich 40 Bestellungen pro Tag verarbeitet hätten. Das würde knapp 40 Volksverhetzungen am Tag entsprechen. Als kriminelle Vereinigung hätten die Angeklagten laut Bundesanwaltschaft versucht, den Verlag „Der Schelm“ zum führenden Akteur für Hate Speech aufzubauen. (…) Böhm wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine ehemalige Partnerin Annemarie K. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Auch bei ihr wurde das Geständnis positiv bewertet, ebenso wie ihre „prekäre Lage“ und ihr Gesundheitszustand. Sie sei zwar vielfach vorbestraft, wurde jedoch fast ausschließlich zu Geldstrafen verurteilt. Bei beiden Angeklagten wurden andere Strafen mit einbezogen, um eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Knapp 90.000 Euro eingezogen Matthias B. wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Sein wesentlicher Beitrag zum Verlag und die lange Vorgeschichte mit dem Verlags-Inhaber Preißinger seien zwar strafverschärfend, jedoch legte auch Matthias B. ein Geständnis ab und hätte zur Aufklärung beigetragen. Auch seine Aufnahme in ein Aussteigerprogramm sei glaubhaft.

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siehe auch: Rechtsextremer Verlag „Der Schelm“ :Die Wegbereiter des Hasses Der „Schelm“-Versand verbreitet rechtsextreme Bücher. Nun wurden drei Angeklagte dafür verurteilt. Der Hauptbetreiber aber macht weiter. Richter Hans Schlüter-Staats zitiert direkt aus dem Buch „Hart wie Kruppstahl“, ein rechtsextremes Hetzwerk aus den Sechzigern. Vom Ziel einer „restlosen Säuberung der gesamten arischen Menschheit“ sei dort die Rede. Von „unüberbrückbaren“ Differenzen zu Juden, unterzeichnet mit „Heil Hitler“. Es seien solche Sätze, die auch heute Hass anstachelten, warnt Schlüter-Staats. „Diesen Worten folgen leider auch Taten.“ Und das Buch sei nur eines von tausenden, die beim rechtsextremen Versand „Der Schelm“ verkauft worden seien. Am Montag verurteilte der Strafsenat von Schlüter-Staats am Oberlandesgericht Dresden deshalb drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen: Enrico Böhm, Matthias B., Annemarie K. Alle waren einst in der NPD aktiv, Böhm auch als Leipziger Stadtrat. Sie hätten mit dem vor Jahren nach Russland ausgewanderten Hauptverantwortlichen Adrian Preißinger den „Schelm“-Versand betrieben und damit eine kriminelle Vereinigung gebildet und Volksverhetzungen begangen. Der vielfach vorbestrafte Böhm erhält dafür zwei Jahre und sechs Monate Haft, seine frühere Lebensgefährtin Annemarie K. ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Ebenfalls eine Bewährungsstrafe bekommt Matthias B.: ein Jahr und zehn Monate. Er hatte im Prozess umfassend ausgepackt und befindet sich inzwischen in einem Aussteigerprogramm. (…) Bei den verhängten Strafen verweist Richter Schlüter-Staats bei Böhm und Annemarie K. auf deren „erhebliche Vorstrafen“. Gerade der frühere NPD-Stadtrat war immer wieder mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen, habe sich davon „nicht beeindrucken lassen“, betont Schlüter-Staats. Nun muss Böhm in Haft, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Die anderen beiden Verurteilten kommen mit Bewährungsstrafen davon. Schlüter-Staats lobt vor allem die Aufklärungshilfe von Matthias B., auch sein Szeneausstieg sei „glaubhaft“. Der Versand der rechtsextremen Bücher durch den „Schelm“ geht dagegen weiter. Das LKA Sachsen beteuerte zuletzt, dass durchaus weiter wegen des Fortbetriebs des „Schelm“-Versands“ ermittelt werde. Bisher sei eine Festnahme von Preißinger aber nicht möglich gewesen, so eine Sprecherin. Gleiches gelte für Versuche, die Webseite offline zu nehmen, da die Server im Ausland stünden.

#Volksverhetzung – “#Transgenderismus gehört ausgerottet”: #Adrat verurteilt – #LockHimUp

In seinem Podcast macht Julian Adrat immer wieder Stimmung gegen queere Menschen, vor einem Jahr verbreitete er sogar Ausrottungsfantasien. Jetzt wurde er wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. JDas Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den queerfeindlichen Podcaster Julian B. Adrat am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Wie Adrat auf der Plattform X mitteilte, muss er 100 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Ursprünglich hatte der Podcaster sogar einen Strafbefehl über 8.400 Euro erhalten (queer.de berichtete). Das Gericht hat diesen Betrag nun deutlich reduziert. In “Adrats Podcast” macht der 1990 geborene Katholik schon seit Längerem Stimmung gegen queere Menschen. Im März 2023 brachte er jedoch das Fass zum Überlaufen: “Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar”, lautete sein Resümee der 187. Folge. Den Satz verbreitete er auch in sozialen Medien (queer.de berichtete). Mehrere Personen erstatteten daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung. Auch Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, schaltete sich ein und kritisierte in einem Tweet den Audio-Streamingdienst Spotify: “Das hier ist Volksverhetzung!”, schrieb der grüne Bundestagsabgeordnete. “Warum bekommt so jemand eine Plattform bei Euch?!”

via queer: Volksverhetzung “Transgenderismus gehört ausgerottet”: Adrat verurteilt

Baltimore County woman indicted in plot to attack power grid charged for illegally possessing gun – #terror #awd #atomwaffendivision

Federal authorities charged on Tuesday a Baltimore County woman with neo-Nazi ties whom they previously accused of plotting to attack Baltimore’s power grid with possessing a firearm despite knowing she was legally barred from doing so. Sarah Beth Clendaniel, 35, of Catonsville, was indicted in February 2023 of conspiring with Brandon Clint Russell, 28, of Florida, to blow up five electrical substations in Baltimore and Harford counties, according to FBI agents and the U.S. Attorney for the District of Maryland. Conspiring to damage an energy facility comes with a maximum sentence of 20 years. Last month, a federal judge set a July 8 trial date. Both defendants pleaded not guilty during their March 2023 arraignment. On Tuesday, the U.S. Attorney charged Clendaniel with possession of a firearm by a prohibited person, according to court documents. Neither the U.S. Attorney’s office nor Clendaniel’s federal public defender immediately answered a request for comment. Clendaniel is currently being held in the Maryland Correctional Institution for Women in Jessup, according to the state Department of Public Safety and Correctional Services. Clendaniel possessed a semi-automatic 12-gauge shotgun “on or about Feb. 3, 2023,” when FBI agents arrested her and Russell, according to a new charging document. She possessed the gun despite knowing she was prohibited because she had previously been convicted of a crime for which she had served more than a year in prison, according to the document. According to the original charging documents, Clendaniel had plotted to carry out the attacks on substations in Norrisville, Reisterstown, and Perry Hall using a shotgun and a handgun. Authorities said they would forfeit after conviction the shotgun, along with a 9mm “ghost gun” pistol; 77 shotgun cartridges; 3 Glock 9mm magazines; and over 1500 rounds of ammunition, according to the new charging document. Clendaniel has not yet been indicted for the new firearm charge. Russell, who is originally from the Bahamas, was sentenced in 2017 on federal explosive charges. He is the founder of Atomwaffen Division, a violent neo-Nazi hate group that authorities have tied to five murders.

via baltimoresun: Baltimore County woman indicted in plot to attack power grid charged for illegally possessing gun

Weiterer „Bandido“ nach Verbotsgesetz verurteilt

Er war Teil jener Grup­pe rund um den Ban­di­do-Neo­na­zi­kom­plex, die letz­ten Som­mer hoch­ge­gan­gen ist. M.Ö. muss­te sich in der letz­ten Woche in Ried nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Dort behaup­te­te er kühn, noch nie rechts gewe­sen zu sein. Im umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex gegen die rechts­extre­me Grup­pe „Ban­di­dos“ kam es in Ried am Inn­kreis zu einer wei­te­ren Ver­ur­tei­lung nach dem Verbotsgesetz. Ein 32-jäh­ri­ges Mit­glied der Motor­rad-Rocker­grup­pie­rung „Ban­di­dos“ wur­de am 15.4. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung zu einem Jahr beding­ter Haft ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te M.Ö. – wie der bereits eben­falls wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­te Micha­el K. Mit­glied des Schwei­zer Chap­ter Thun – ver­sand­te meh­re­re Bil­der und ein Video mit NS-glo­ri­fi­zie­ren­den Inhal­ten. Im Zuge von Haus­durch­su­chun­gen im Juni 2023 konn­te eine gro­ße Anzahl an Waf­fen- und NS-Devo­tio­na­li­en bei der Rocker­grup­pe sicher­ge­stellt wer­den; seit­her ist auch klar, dass sich Neo­na­zis vom ehe­ma­li­gen Objekt 21 mit den „Ban­di­dos“ zusam­men­ge­tan haben. In dem umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex kam es seit­her auch schon zur Ver­ur­tei­lung von zwei Haupt­be­schul­dig­ten. (…) Der bis­her unbe­schol­te­ne Mann sprach vor Gericht von „Sati­re“, er sei „noch nie rechts“ gewe­sen. Unter dem ver­schick­ten Mate­ri­al war neben Hit­ler-Bil­dern auch das Bild eines Ban­di­do-Shirts mit Reichs­ad­ler dar­auf. Ähn­li­che Bild­da­tei­en wur­den am Han­dy des Man­nes gefun­den, waren aber nicht Teil der Ankla­ge, da er sie nicht ver­brei­te­te hatte. Das Urteil der Geschwo­re­nen von einem Jahr beding­ter Haft war ein­stim­mig und ist noch nicht rechtskräftig

via stoppt die rechten: Weiterer „Bandido“ nach Verbotsgesetz verurteilt

„Wo kommst du wirklich her?“: Berliner Polizei muss 750 Euro Entschädigung zahlen – wegen Rassismus – #polizeiproblem #polizeigewalt

Drei Jahre Prozess haben ein Ende: Erstmals ist ein Polizist in Berlin auf Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) verurteilt worden. „Wo kommst du wirklich her?“, hatte ein Polizist einen jungen Mann im Sommer 2020 gefragt – eine rassistische Frage, wie das Amtsgericht Mitte nun urteilte. 750 Euro Entschädigung muss die Behörde dem Kläger nun zahlen. Wie der Tagesspiegel damals berichtete, war der Kläger, Syed N., im Juli 2020 auf dem Fahrrad mit einer Freundin in der Nähe des Ernst-Reuter-Platzes unterwegs. Sie überquerten bei Grün eine Ampel, da wurden sie von zwei Polizisten gestoppt – weil sie telefoniert hätten. N. und seine Begleiterin bestritten dies. Nachdem N. sich geweigert hatte, sofort 50 Euro Bußgeld zu zahlen, fragten ihn die Beamten, wo er herkomme. „Bochum“, antwortete N. Das reichte den Polizisten offenbar nicht. Sie äfften ihn nach, einer fragte, wo er „wirklich“ herkomme. N., Student mit afghanischer Migrationsgeschichte, und die Freundin beschrieben die Stimmung später als aggressiv, die Polizisten hätten gebrüllt. Ein älterer Mann habe sich irgendwann eingemischt und für N. Partei ergriffen. Später erhielt N. einen Bußgeldbescheid, er wiederum beschwerte sich bei der Ombudsstelle der Justizverwaltung – auf Grundlage des LADG. Jenes Gesetz war nach zehn Jahren äußerst kontroverser Debatte erst einen Monat vorher unter Rot-Rot-Grün in Kraft getreten. Im ersten Jahr, zwischen Juni 2020 und Juni 2021, hatte es 50 Diskriminierungsbeschwerden gegen die Polizei gegeben – unter anderem von einer Frau, die es als sexistisch empfand, dass Frauen beim Schwimmen ihre Brüste bedecken sollen und Männer nicht. N. sei „aufbrausend“ gewesen Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde hatte N. eingeleitet, diese wurde allerdings zurückgewiesen. Die betroffenen Polizisten wiederum wiesen N.s Vorwürfe zurück.

via tagesspiegel: „Wo kommst du wirklich her?“: Berliner Polizei muss 750 Euro Entschädigung zahlen – wegen Rassismus

Prozess in #Waren (Müritz) – #Berliner Paar erhält #Geldstrafe auf Bewährung für #Beleidigung von #Drosten

Ein Paar aus Berlin ist wegen verbaler Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte vom Amtsgericht Waren (Müritz) verwarnt worden. Auch ein öffentlich bekannter Mensch wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten habe das Recht, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden, begründete der Richter am Donnerstag die Entscheidung. Der Richter betonte, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt. Der Prozess war streckenweise vom Streit über Corona-Schutzmaßnahmen dominiert, die die Angeklagten deutlich ablehnten. Das Gericht sprach am Donnerstag eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld der Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Die wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Das Gericht legte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 1.200 Euro beziehungsweise 375 Euro fest. Die wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft hatte. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa “Verpiss dich” zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprünglich angeklagte Person war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

via rbb: Prozess in Waren (Müritz) Berliner Paar erhält Geldstrafe auf Bewährung für Beleidigung von Drosten

Politrede als #Polizistin – #ClaudiaPechstein muss nach #CDU-Auftritt in Uniform Geldbuße zahlen – #polizeiproblem

Sie sollte beim Grundsatzkonvent der CDU über Sport reden – in Erinnerung blieb von Claudia Pechstein eine umstrittene Rede in Polizeiuniform. Nun muss die einstige Spitzensportlerin ein Bußgeld zahlen. Eine umstrittene Rede von Claudia Pechstein auf einer CDU-Veranstaltung im vergangenen Sommer hat für die Ex-Eisschnellläuferin und Bundespolizistin nun Konsequenzen. Das Disziplinarverfahren gegen Pechstein wegen eines Auftritts in Uniform bei dem CDU-Grundsatzkonvent ist nach einem Medienbericht gegen eine Geldbuße von 500 Euro eingestellt worden. Die Strafe fällt glimpflich aus: Zwar sei es Bundespolizisten verboten, auf politischen Veranstaltungen in Uniform Vorträge zu halten, berichtete der »Kölner Stadt-Anzeiger« aus der Einstellungsverfügung. Zugutegehalten wurden Pechstein demnach aber ihre sportlichen Verdienste sowie, dass sie ihren Dienstverstoß bereue.

via spiegel: Politrede als Polizistin Claudia Pechstein muss nach CDU-Auftritt in Uniform Geldbuße zahlen