Die verfassungsfeindliche Partei NPD/Die Heimat darf nicht mehr staatlich finanziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die AfD spielte im Urteil nur indirekt eine Rolle. Inwiefern ist das Urteil auf sie übertragbar? Ging es wirklich um die NPD (die sich heute “Die Heimat” nennt)? Die Partei ist ja so massiv im Schatten der erfolgreichen AfD verkümmert, dass selbst in einem NPD-Urteil jeder Halbsatz darauf abgeklopft wird, ob er wohl der AfD nützt oder schadet. Und die NPD unterstrich ihr geräuschloses Dahinschwinden, in dem sie auch zur Urteilsverkündung nicht nach Karlsruhe anreiste. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Juli blieben die Plätze der NPD leer. Die Begründung: Man habe nicht an einer “Justizsimulation” teilnehmen wollen. Nun liegt das Urteil (v. 23.01.2024, Az. 2 BvB 1/19) vor: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die NPD für zunächst sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Die entsprechende Rechtsgrundlage verstoße nicht gegen das Grundgesetz, stellte das Gericht fest. Damit steht das Instrument theoretisch auch gegen die AfD zur Verfügung. (…) Dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren drei zentralen Elementen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat bekämpft, machte das Gericht vor allem am ethnischen Volksbegriff der NPD fest. Sie gehe von einer “Volksgemeinschaft” aus, die auf dem Abstammungsprinzip beruht. Dies führe zu einer rassistischen, insbesondere antimuslimischen, antisemitischen und antiziganistischen Grundhaltung und verletzte damit die Menschenwürde derjenigen, die nicht der ethnisch reinen Volksgemeinschaft angehören können. Auch das Demokratieprinzip werde durch das völkische Denken der NPD verletzt. Das NPD-Postulat, “Volksherrschaft setzt Volksgemeinschaft voraus”, schließe “denknotwendig” alle aus dem demokratischen Prozess aus, die der ethnisch definierten “Volksgemeinschaft” nicht angehören. Sowohl das Konzept der “Volksgemeinschaft” als auch die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung lassen laut BVerfG zudem eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus erkennen.

via lto: BVerfG zum Ausschluss aus der Parteienfinanzierung Gene­ral­probe mit der NPD