Die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt musste Journalisten des ARD-Politikmagazins “Kontraste” Zugang zu einem Bürgerdialog am Dienstagabend in Dessau gestatten. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Die AfD hatte den Journalisten zuvor eine Drehgenehmigung verweigert – mit der Begründung, nur “seriöse Journalisten” zulassen zu wollen. Journalisten des ARD-Politikmagazins “Kontraste” haben sich den Zugang zu einem von der AfD veranstalteten Bürgerdialog am Dienstagabend in Dessau erstritten. Eine entsprechende Entscheidung fällte das Landgericht Magdeburg auf Antrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB). Vonseiten des RBB hieß es, dass die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt zuvor eine Drehanfrage des Magazins abgelehnt hatte. Begründet worden sei dies damit, dass die Partei ausschließlich “seriöse Journalisten” zulassen wolle. Dagegen hatte der Sender eine einstweilige Verfügung angestrebt, hieß es. Gericht beruft sich auf Pressefreiheit Das Gericht hat sich den Angaben zufolge mit seiner Entscheidung unter anderem auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit berufen. Wie es in der Mitteilung des RBB weiter hieß, wurde den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund und Oliver Kirchner ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, sollten sie dem Reporterteam den Zutritt zu der Veranstaltung verwehren oder ihnen die Berichterstattung nicht im gleichen Umfang wie anderen Medien gestatten.

via mdr: GERICHTSURTEIL RBB erstreitet Zugang zu AfD-Bürgerdialog in Dessau