Ein Verbot der NPD scheiterte an deren kaum noch vorhandener Bedeutung. Nun wird die rechtsextreme Partei, die sich inzwischen “Die Heimat” nennt, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Sechs Jahre lang hat die rechtsextreme Partei weder einen Anspruch auf staatliche Gelder noch auf steuerliche Vergünstigungen bei Spenden. Nach einer Grundgesetzänderung können Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Auch Steuervergünstigungen können Parteien genommen werden. Die frühere NPD wird aus der staatlichen Parteienfinanzierung gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Richter erklärten, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die sich inzwischen in “Die Heimat” umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Sie überschreite dabei die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung. “Die Heimat” werde deshalb gemäß dem § 46a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Damit verbunden entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei bei Spenden, Erbschaften und anderen Zuwendungen.

via mdr: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Partei “Die Heimat” – früher NPD – verliert staatliche Finanzierung

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