Drei Jahre Prozess haben ein Ende: Erstmals ist ein Polizist in Berlin auf Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) verurteilt worden. „Wo kommst du wirklich her?“, hatte ein Polizist einen jungen Mann im Sommer 2020 gefragt – eine rassistische Frage, wie das Amtsgericht Mitte nun urteilte. 750 Euro Entschädigung muss die Behörde dem Kläger nun zahlen. Wie der Tagesspiegel damals berichtete, war der Kläger, Syed N., im Juli 2020 auf dem Fahrrad mit einer Freundin in der Nähe des Ernst-Reuter-Platzes unterwegs. Sie überquerten bei Grün eine Ampel, da wurden sie von zwei Polizisten gestoppt – weil sie telefoniert hätten. N. und seine Begleiterin bestritten dies. Nachdem N. sich geweigert hatte, sofort 50 Euro Bußgeld zu zahlen, fragten ihn die Beamten, wo er herkomme. „Bochum“, antwortete N. Das reichte den Polizisten offenbar nicht. Sie äfften ihn nach, einer fragte, wo er „wirklich“ herkomme. N., Student mit afghanischer Migrationsgeschichte, und die Freundin beschrieben die Stimmung später als aggressiv, die Polizisten hätten gebrüllt. Ein älterer Mann habe sich irgendwann eingemischt und für N. Partei ergriffen. Später erhielt N. einen Bußgeldbescheid, er wiederum beschwerte sich bei der Ombudsstelle der Justizverwaltung – auf Grundlage des LADG. Jenes Gesetz war nach zehn Jahren äußerst kontroverser Debatte erst einen Monat vorher unter Rot-Rot-Grün in Kraft getreten. Im ersten Jahr, zwischen Juni 2020 und Juni 2021, hatte es 50 Diskriminierungsbeschwerden gegen die Polizei gegeben – unter anderem von einer Frau, die es als sexistisch empfand, dass Frauen beim Schwimmen ihre Brüste bedecken sollen und Männer nicht. N. sei „aufbrausend“ gewesen Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde hatte N. eingeleitet, diese wurde allerdings zurückgewiesen. Die betroffenen Polizisten wiederum wiesen N.s Vorwürfe zurück.

via tagesspiegel: „Wo kommst du wirklich her?“: Berliner Polizei muss 750 Euro Entschädigung zahlen – wegen Rassismus