Er war Teil jener Gruppe rund um den Bandido-Neonazikomplex, die letzten Sommer hochgegangen ist. M.Ö. musste sich in der letzten Woche in Ried nach dem Verbotsgesetz verantworten. Dort behauptete er kühn, noch nie rechts gewesen zu sein. Im umfassenden Strafverfolgungskomplex gegen die rechtsextreme Gruppe „Bandidos“ kam es in Ried am Innkreis zu einer weiteren Verurteilung nach dem Verbotsgesetz. Ein 32-jähriges Mitglied der Motorrad-Rockergruppierung „Bandidos“ wurde am 15.4. wegen Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte M.Ö. – wie der bereits ebenfalls wegen Wiederbetätigung verurteilte Michael K. Mitglied des Schweizer Chapter Thun – versandte mehrere Bilder und ein Video mit NS-glorifizierenden Inhalten. Im Zuge von Hausdurchsuchungen im Juni 2023 konnte eine große Anzahl an Waffen- und NS-Devotionalien bei der Rockergruppe sichergestellt werden; seither ist auch klar, dass sich Neonazis vom ehemaligen Objekt 21 mit den „Bandidos“ zusammengetan haben. In dem umfassenden Strafverfolgungskomplex kam es seither auch schon zur Verurteilung von zwei Hauptbeschuldigten. (…) Der bisher unbescholtene Mann sprach vor Gericht von „Satire“, er sei „noch nie rechts“ gewesen. Unter dem verschickten Material war neben Hitler-Bildern auch das Bild eines Bandido-Shirts mit Reichsadler darauf. Ähnliche Bilddateien wurden am Handy des Mannes gefunden, waren aber nicht Teil der Anklage, da er sie nicht verbreitete hatte. Das Urteil der Geschworenen von einem Jahr bedingter Haft war einstimmig und ist noch nicht rechtskräftig
via stoppt die rechten: Weiterer „Bandido“ nach Verbotsgesetz verurteilt
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