Er war Teil jener Grup­pe rund um den Ban­di­do-Neo­na­zi­kom­plex, die letz­ten Som­mer hoch­ge­gan­gen ist. M.Ö. muss­te sich in der letz­ten Woche in Ried nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Dort behaup­te­te er kühn, noch nie rechts gewe­sen zu sein. Im umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex gegen die rechts­extre­me Grup­pe „Ban­di­dos“ kam es in Ried am Inn­kreis zu einer wei­te­ren Ver­ur­tei­lung nach dem Verbotsgesetz. Ein 32-jäh­ri­ges Mit­glied der Motor­rad-Rocker­grup­pie­rung „Ban­di­dos“ wur­de am 15.4. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung zu einem Jahr beding­ter Haft ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te M.Ö. – wie der bereits eben­falls wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­te Micha­el K. Mit­glied des Schwei­zer Chap­ter Thun – ver­sand­te meh­re­re Bil­der und ein Video mit NS-glo­ri­fi­zie­ren­den Inhal­ten. Im Zuge von Haus­durch­su­chun­gen im Juni 2023 konn­te eine gro­ße Anzahl an Waf­fen- und NS-Devo­tio­na­li­en bei der Rocker­grup­pe sicher­ge­stellt wer­den; seit­her ist auch klar, dass sich Neo­na­zis vom ehe­ma­li­gen Objekt 21 mit den „Ban­di­dos“ zusam­men­ge­tan haben. In dem umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex kam es seit­her auch schon zur Ver­ur­tei­lung von zwei Haupt­be­schul­dig­ten. (…) Der bis­her unbe­schol­te­ne Mann sprach vor Gericht von „Sati­re“, er sei „noch nie rechts“ gewe­sen. Unter dem ver­schick­ten Mate­ri­al war neben Hit­ler-Bil­dern auch das Bild eines Ban­di­do-Shirts mit Reichs­ad­ler dar­auf. Ähn­li­che Bild­da­tei­en wur­den am Han­dy des Man­nes gefun­den, waren aber nicht Teil der Ankla­ge, da er sie nicht ver­brei­te­te hatte. Das Urteil der Geschwo­re­nen von einem Jahr beding­ter Haft war ein­stim­mig und ist noch nicht rechtskräftig

via stoppt die rechten: Weiterer „Bandido“ nach Verbotsgesetz verurteilt


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