Ein Paar aus Berlin ist wegen verbaler Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte vom Amtsgericht Waren (Müritz) verwarnt worden. Auch ein öffentlich bekannter Mensch wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten habe das Recht, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden, begründete der Richter am Donnerstag die Entscheidung. Der Richter betonte, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt. Der Prozess war streckenweise vom Streit über Corona-Schutzmaßnahmen dominiert, die die Angeklagten deutlich ablehnten. Das Gericht sprach am Donnerstag eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld der Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Die wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Das Gericht legte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 1.200 Euro beziehungsweise 375 Euro fest. Die wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft hatte. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa “Verpiss dich” zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprünglich angeklagte Person war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

via rbb: Prozess in Waren (Müritz) Berliner Paar erhält Geldstrafe auf Bewährung für Beleidigung von Drosten

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