Aufgrund geschickter Litigation PR hat ein Gerichtsverfahren gegen Correctiv viel Aufmerksamkeit bekommen. Dabei ging es gar nicht um die Kernvorwürfe. Bei den drei angegriffenen Nebenaspekten unterlag das Medium in einem Punkt.  Eine gerichtliche Auseinandersetzung um den Kern der Correctiv-Recherche “Geheimplan gegen Deutschland” vor dem Landgericht Hamburg ist – wie erwartet – ausgeblieben. Der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau hatte in seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht (LG) Hamburg nur drei Aspekte des Berichts angegriffen, die ihn allein persönlich betrafen,. Vosgerau war selbst Teilnehmer des Treffens von Rechtsextremen im November 2023 in Potsdam, über das Correctiv berichtete. Der tatsächliche Kern des Correctiv-Berichts blieb von Vosgerau unbeanstandet. Dazu gehört der Vortrag des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner über “Remigration” und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, “Anpassungsdruck” erzeugt werden müsse. Auch die Aussage des Initiators des Treffens Gernot Mörig, es gehe darum, “ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht” wurde nicht angegriffen.  Ebenfalls unbeanstandet blieben zentrale Aussagen des Correctiv-Berichts wie “Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” oder “Ihr wichtigstes Ziel: Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht” oder “Masterplan zur Ausbürgerung deutscher Staatsbürger”. Sowohl der Rechtsanwalt von Vosgerau, Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte), als auch Correctiv selbst, vertreten durch Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwält:innen) stuften diese Aussagen als nicht angreifbare Meinungen ein. Correctiv betonte gegenüber LTO und Übermedien, diese seien “auf belastbarer faktischer Basis” erfolgt. (…) So oder so bleibt es dabei. Über die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts wird weiter nicht juristisch gestritten und geurteilt. Das Gerichtsverfahren wird in Bezug auf die allgemeine Diskussion um den Correctiv-Artikel gleichwohl Spielfläche für PR und Falschinterpretationen bestimmter Kreise und Medien bleiben.

via lto: Landgericht Hamburg zum Artikel “Geheimplan gegen Deutschland” Nicht viel zu ändern für Cor­rectiv