Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Das allein reicht aber laut Oberverwaltungsgericht nicht aus, um ihren Mitgliedern Waffen und die Erlaubnis dafür zu entziehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Entzug einer Waffenerlaubnis für ein AfD-Mitglied widerrufen. Nach Angaben der Richter ist zwar nachweisbar, dass der AfD-Landesverband Positionen vertritt, die der Verfassung entgegenstehen. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden sei aber nicht ausreichend begründet. Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises hatte einem dortigen AfD-Mitglied seine Waffenerlaubnis entzogen – mit dem Hinweis auf den Verfassungsschutz, der die Partei als rechtsextrem einstufte. Der Sportschütze wehrte sich dagegen per Widerspruch. Das Verwaltungsgericht in Gera gab dem Mann im Eilverfahren im Sommer 2023 recht. Es begründete das damit, dass sich aus den Angaben des Verfassungsschutzes nicht ergebe, dass die gesamte Thüringer AfD mit Sicherheit verfassungsfeindlich sei. Gegen diesen Beschluss wiederum legte das Thüringer Innenministerium Beschwerde beim OVG ein – ebenfalls ohne Erfolg. Der dritte Senat des OVG betonte nun im Eilverfahren, dass er anders als das Verwaltungsgericht Gera sehr wohl Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Landesverbands sehe. In den programmatischen Festlegungen und Zielstellungen des AfD Landesverbands Thüringen würden deutlich völkisch-ideologische Motive sichtbar, die dem Grundgesetz fremd seien, hieß es in einer Mitteilung des OVG. Dennoch bestätigte das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz. Denn die Waffenbehörde habe es versäumt, spezifische waffenrechtliche Voraussetzungen zur Entziehung der Waffenerlaubnisse zu prüfen. So sei eine kämpferisch-aggressive Haltung des Landesverbands nicht dargelegt worden. Diese sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber erforderlich. Zudem hätte die Behörde nicht geprüft, ob das betroffene AfD-Mitglied sich “unmissverständlich und beharrlich” von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei distanziert habe.
via mdr: OBERVERWALTUNGSGERICHT AfD-Mitglied darf Waffen vorerst behalten