Wer rechtsextreme Vereinigungen unterstützt, verliert den Waffenschein. Eine solche Unterstützung kann auch in der Teilnahme an kostenpflichtigen Rechtsrock-Konzerten liegen, hat das VG Schleswig-Holstein nun bestätigt. Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis rechtens sein kann, wenn der Verfassungsschutz jemanden als “subkulturell geprägten Rechtsextremisten” einstuft und diese Einstufung darauf basiert, dass er mehrfach an einer rechtsextremen Veranstaltung teilgenommen hat (Urt. v. 19.02.2024, Az. 7 A 279/23). In dem Fall hatte die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde dem klagenden Mann die waffenrechtliche Erlaubnis (“kleiner Waffenschein”) entzogen, wogegen der sich letztlich vor Gericht wehrte. Der Mann war wegen zweifacher Teilnahme an dem Festival “Schild & Schwert” von den Verfassungsschutzbehörden als “subkulturell geprägter Rechtsextremist” eingestuft worden. Das Festival stehe ganz klar mit der verfassungsfeindlichen NPD in Verbindung. Wer eine rechtsextreme Vereinigung unterstützt, für den gilt nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Waffengesetz (WaffG) die sogenannte Regelunzuverlässigkeit. Das heißt, für solche Personen gilt die gesetzliche Vermutung, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe an den Tag zu legen.

via lto: VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde Wer rechts­ex­t­reme Fes­ti­vals besucht, ver­liert den Waf­fen­schein

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