Gericht sieht bloßes “Lippenbekenntnis” zur Grundordnung – Entzug der Auf­ent­halt­s­er­laubnis wegen Hitler-Memes im Whatsapp-Status

Wer in seinem Whatsapp-Status wiederholt antisemitische Bilder postet, dem kann man sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht abkaufen. Eine Tschetschenin verliert aus diesem Grund ihre Aufenthaltserlaubnis. Seit 2016 lebt eine Tschetschenin mit ihrer Familie in Deutschland. Nach einem erfolglosen Asylverfahren beantragte sie im Januar 2023 eine “Chancen-Aufenthaltserlaubnis”. Voraussetzung hierfür ist ein unterschriebenes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das sie auch vorlegte, woraufhin sie die Aufenthaltserlaubnis erhielt. Entgegen ihrem Bekenntnis postete die Frau jedoch mehrfach antisemitische Bilder in ihrem Whatsapp-Status – mit Konsequenzen: Die Behörde widerrief die Erlaubnis mit sofortiger Wirkung, nachdem sie Wind davon bekommen hatte. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Münster nun bestätigte (Urt. v. 14.06.2024, Az. 8 L 284/24). In einem der Statusbilder waren die Frau selbst sowie ein Foto Adolf Hitlers mit der Bildunterschrift “Tamam Bruder” zu sehen. Ein Weiteres zeigte Hitler mit einem Text, der den Holocaust zynisch verharmloste. Zusätzlich veröffentlichte sie ein Bild, welches die Erde im Würgegriff einer Schlange mit dem Davidstern zeigte. All dies postete die Frau in ihrem Whatsapp-Status – sichtbar für alle, mit denen sie täglich in Kontakt steht. Wer solche Inhalte in seinem Whatsapp-Status postet, hat laut dem VG Münster eine antisemitische Grundeinstellung. Eine solche Einstellung stehe dabei im deutlichen Widerspruch zu dem zuvor abgegebenen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, stellte das Gericht klar.

via lto: Gericht sieht bloßes “Lippenbekenntnis” zur Grundordnung Entzug der Auf­ent­halt­s­er­laubnis wegen Hitler-Memes im Whatsapp-Status

Brighton neo-Nazi who planned #synagogue suicide bombing is jailed – #LockHimUp #terror

Mason Reynolds, 19, had detailed diagrams of building and said he wanted ‘to make Jews afraid again’. A teenager with neo-Nazi views who made plans to carry out a suicide bombing at a synagogue because he wanted “to make Jews afraid again” has been jailed for eight years. Mason Reynolds had carried out a “very significant amount of planning” for a terrorist attack at the synagogue in Hove, East Sussex, the sentencing judge said. Reynolds, 19, who lived with his parents in Brighton as he hatched the plan, admitted holding neo-Nazi beliefs but claimed he didn’t really plan to carry out the bombing. Sentencing him on Friday, Mrs Justice May said Reynolds had a “startlingly extensive and very concerning collection” of terrorism documents and she considered him dangerous. She told him he had “entrenched and focused interest in far-right ideology and politics”, adding: “One only has to look at the volume and extremity in views expressed in material shown to the court to understand the risk you pose.” Describing a note found in which he detailed how he would carry out the bombing, she said: “There is a very significant amount of planning a terrorism attack … There is a serious risk of harm.” During a trial at Winchester crown court, the jury was told about detailed diagrams of the synagogue on his phone. He had written down times when the synagogue was busiest and marked an entrance, exit and the position of a security camera. The court heard he also shared extreme rightwing videos and possessed manuals on bomb building and how to 3D-print firearms. He was the administrator of a Telegram channel that shared far-right, antisemitic and racist views. He posted that he wanted to “make Jews afraid again”. Reynolds also possessed recorded live-streamed videos of mass-murder terrorist attacks including those carried out by Brenton Tarrant in Christchurch, New Zealand, and Anders Breivik in Norwa

via guardian: Brighton neo-Nazi who planned synagogue suicide bombing is jailed

siehe auch: Neo-Nazi teenager with synagogue bomb plan jailed Mason Reynolds annotated a map and noted the synagogue’s busiest days, the court heard A teenager with neo-Nazi views who drew up a plan to carry out a suicide bomb attack on a synagogue in Hove has been jailed. Mason Reynolds, 19, from Brighton, was previously convicted of having an article connected with the preparation of an act of terrorism and had admitted 10 offences relating to terrorist publications and material. At Winchester Crown Court, Mrs Justice May told him she considered him “dangerous”, adding documents he kept showed “how entrenched your interest in far-right ideology had become”. Reynolds was jailed for eight years, with five on extended licence. ‘Toxic path’ The judge said: “You intended to encourage terrorism. This was propaganda pure and simple.” Prosecuting, Naomi Parsons said Reynolds had annotated a Google street map and satellite image of the synagogue with “entry points and points to attack”. She said Reynolds had an extensive library of manuals, including explosives manuals and gun-making manuals. “There was the potential to endanger many lives. He included references to the days when the synagogue would be busiest, Rosh Hashanah, Yom Kippur and Passover,” she said. The court heard the teenager, from Moulsecoomb Way, possessed live-streamed videos of terrorist attacks including those by Brenton Tarrant in Christchurch, New Zealand, and Anders Breivik in Norway.

VG Gelsenkirchen entscheidet im Eilverfahren – AfD darf Stadt­halle in Essen für Bun­de­s­par­teitag nutzen

Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Bundesparteitag zur Verfügung stellen. Das hat als erstes Gericht das VG Gelsenkirchen entschieden. Gleich mehrere Juristen hatten der Stadt dieses Ergebnis vorausgesagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat die erste Entscheidung in Sachen AfD gegen die Stadt Essen getroffen: Danach muss die Stadt der Partei die Grugahalle für den Bundesparteitag am 29. und 30. Juni 2024 zur Verfügung stellen und darf dies nicht von einer “strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung” abhängig machen (Beschl. v. 14.06.2024, Az. 15 L 888/24). Die AfD hatte bereits Anfang 2023 mit der Messe Essen einen Mietvertrag über die Stadthalle abgeschlossen. Die Stadt ist Mehrheitsgesellschafter der Messe Essen. Seit Anfang dieses Jahres versuchte die Stadt, Wege aus dem Mietvertrag heraus zu finden. Das gipfelte in einem Ratsbeschluss im Mai. Danach sollte die Messe den Mietvertrag kündigen, wenn die Partei keine strafbewehrte Selbstverpflichtung abgibt. Laut dieser sollte die AfD sicherstellen, dass Teilnehmende oder Besucher:innen des Bundesparteitages keine strafbaren Handlungen unternehmen (etwa verbotene SA-Parolen sagen), ansonsten müsse sie eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Euro zahlen. Die AfD gab diese Erklärung nicht ab, die Messe Essen kündigte daraufhin den Mietvertrag. Die AfD – vertreten von Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker – wandte sich jeweils in Eilverfahren einerseits an das Landgericht (LG) Essen und zudem an das VG Gelsenkirchen. Beim LG beantragte die Bundespartei die Feststellung, dass die Überlassung der Grugahalle aus dem Mietvertrag zu gewähren sei. Vor dem VG beantragten die AfD-Ratsfraktion Essen und auch die Bundespartei, die Stadt Essen zu verpflichten, Zugang zur Halle zu verschaffen. Dieser Anspruch auf Zugang richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, da die Stadthalle eine öffentliche Einrichtung ist und die Stadt mit dem Ratsbeschluss öffentlich-rechtlich gehandelt hat. Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung kann sich dann – wie hier dem Mietvertrag – nach den zivilrechtlichen Regeln richten. Antragsgegnerin beim VG war daher die Stadt Essen selbst, die Messe war beigeladen. Anspruch aus PartG und GG Das VG entschied nun, dass die Bundespartei einen Anspruch auf Zugang zu der Halle aus dem Gleichbehandlungsanspruch aus § 5 Abs. 1 S. 1 Parteiengesetz (PartG) i. V. m. Art. 3 Abs. 1 und 3 S. 1 sowie Art. 21 Grundgesetz (GG) hat. Auf die Gemeindeordnung (GO), die in diesen Fällen oft die einschlägigen Normen bietet, kann die Bundespartei sich hingegen nicht berufen. Diese erfordern, dass die Antragssteller Einwohner sind oder den Sitz im Gemeindegebiet haben – das trifft für die hier agierende Bundespartei nicht zu. Der Anspruch aus dem PartG und GG reicht aber für den Zweck aus, den die AfD verfolgt: Da die Stadt auch anderen Parteien die Halle für Parteitage zur Verfügung stellt, muss diese wegen des Gleichbehandlungsgebots auch für die AfD zur Verfügung stehen, jedenfalls so lange die AfD nicht verboten ist oder selbst zu strafbaren Handlungen aufruft. An eine solche Gefahrenprognose seien aber “strenge Anforderungen zu stellen”, legt das VG in dem Beschluss dar, der LTO vorliegt. Erforderlich sei “eine hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen”, die in diesem Fall nicht vorliege.

via lto: VG Gelsenkirchen entscheidet im Eilverfahren AfD darf Stadt­halle in Essen für Bun­de­s­par­teitag nutzen

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Von An-d – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Österreich: Jeder Shitstorm-Teilnehmer haftet alleine für den gesamten Schaden

Wer sich online an einem Shitstorm beteiligt, haftet womöglich nicht nur für seinen Beitrag, sondern für alle. Das kann kosten.​ Ein Österreicher muss einem Polizisten 3.000 Euro zahlen. Der Beklagte hat, wie Hunderte weitere Facebook-User, ein Posting geteilt, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu prüfen. Mit den Postings wurde der Polizist zu Unrecht rechtswidrigen Verhaltens bezichtigt. Nun muss der Beklagte nicht bloß für sein einzelnes Posting einstehen, sondern für den gesamten immateriellen Schaden, den der Shitstorm dem Polizisten insgesamt verursacht hat. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs rechtskräftig entschieden (Az. 6 Ob 210/23k). Der OGH stuft den Schaden als unteilbar ein; es sei unmöglich, die konkreten Folgen einzelner Postings aufzuklären. Diese Probleme halsen die Richter nicht dem Geschädigten auf, sondern den Schädigern. Sie müssen die Konsequenz tragen, “dass das Opfer den Ersatz für den gesamten Schaden im Wege der Solidarhaftung berechtigt auch nur von einem von ihnen verlangen kann”, führt die Zusammenfassung des OGH-Erkenntnisses aus. “Es genügt der Nachweis des Klägers, Opfer eines Shitstorm gewesen zu sein, und dass sich der konkret belangte Schädiger daran rechtswidrig und schuldhaft beteiligt hat.” Anstatt jeden einzelnen Teilnehmer eines Shitstorms auf kleine, womöglich unterschiedliche Beträge zu verklagen, darf der Geschädigte auch nur einen einzelnen Teilnehmer für den gesamten Schaden vor Gericht bringen. Und das muss keineswegs derjenige sein, der die Lawine ins Rollen gebracht hat. Das Opfer darf sich frei aussuchen, welchen Shitstorm-Poster es in Anspruch nimmt.

via heise: Österreich: Jeder Shitstorm-Teilnehmer haftet alleine für den gesamten Schaden

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By Ryse93 – Own work, CC BY-SA 2.0, Link

Ein Youtuber beleidigt Politiker, bezeichnet Innenministerin Nancy Faeser als «aufgedunsene Dampfnudel» und soll nun eine Strafe von 11000 Euro zahlen – #LockHimUp

Der deutsche Blogger Tim Kellner ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, da er mehrere Politikerinnen beleidigt hatte. Auch die SPD-Politikerin Sawsan Chebli hatte einst gegen ihn geklagt. Der ehemalige Polizist und Youtuber Tim Kellner wurde am Mittwoch vom Landgericht Detmold wegen Beleidigung von Politikerinnen in drei Fällen verurteilt. Er soll eine Geldstrafe von 11 000 Euro zahlen, die sich aus 110 Tagessätzen in einer Höhe von je 100 Euro ergibt. Unter anderem hat er die sozialdemokratische Bundesinnenministerin Nancy Faeser als «aufgedunsene Dampfnudel» bezeichnet. Dagegen hat die SPD-Ministerin einen Strafantrag gestellt. Auch die Aussenministerin Annalena Baerbock von den Grünen hatte ihn wegen Beleidigung angezeigt. Kellner war bereits im Oktober vergangenen Jahres zu der Summe verurteilt worden, ging aber in Berufung. Diese wurde am Mittwoch zurückgewiesen. Der 52-Jährige sprach von einem «politischen Prozess», der das Ziel habe: «Bestrafe einen, erziehe hundert.» Kellners Anwalt soll Revision eingelegt haben. (…) Zum Prozess erscheint Kellner in einem T-Shirt, auf dem die Karte der Insel Sylt abgebildet ist. Daneben liest man «Döp dö dö döp». Es ist ein Verweis auf das Handyvideo der Sylt-Krakeeler, das vor zwei Wochen eine Debatte über Fremdenfeindlichkeit auslöste. Einige Besucher des Sylter Klubs «Pony» hatten sich dabei gefilmt, wie sie zu Gigi D’Agostinos «L’amour toujours» die Parole «Ausländer raus» grölen.

via nzz: Ein Youtuber beleidigt Politiker, bezeichnet Innenministerin Nancy Faeser als «aufgedunsene Dampfnudel» und soll nun eine Strafe von 11 000 Euro zahlen

Link auf linksunten.indymedia: Freispruch für Redakteur von Radio Dreyeckland

Vor anderthalb Jahren sorgte eine Razzia bei einem Radiosender in Freiburg bundesweit für Aufregung. Nun folgte die nächste Schlappe für die Behörden. Der Strafprozess gegen den Verfasser eines Onlineartikels wegen der Verlinkung auf das Archiv der verbotenen Vereinigung “linksunten.indymedia” ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das berichtet der SWR nach der Urteilsverkündung durch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe. Die hat demnach entschieden, dass die angeblich über die Verlinkung beworbene Vereinigung zum Tatzeitpunkt nicht mehr existiert habe. Außerdem sei das verlinkte Archiv nicht direkt mit der verbotenen Internetseite gleichzusetzen, weswegen die Verlinkung anders zu behandeln sei. Damit könnte der Freispruch aus formalen Gründen erfolgt sein, möglich wäre gewesen wäre eine grundsätzliche Abwägung von Strafrecht und Pressefreiheit. Die vollständige Urteilsbegründung steht noch aus. (…) Mit dem Freispruch – gegen den die Staatsanwaltschaft Revision einlegen kann – endet die juristische Aufarbeitung der Angelegenheit aber noch nicht. Zwar sind die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland bereits für rechtswidrig erklärt worden, eine abschließende Entscheidung zur Razzia bei dem Verfasser steht noch aus. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat dazu im Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auf diesem Weg soll endgültig geklärt werden, “dass das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts keine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiter*innenwohnungen sowie die Beschlagnahmung redaktioneller Daten die Pressefreiheit verletzt”.

via heise: Link auf linksunten.indymedia: Freispruch für Redakteur von Radio Dreyeckland

siehe auch: LG Karlsruhe zum Fall Radio Dreyeckland Frei­spruch für den Jour­na­listen Fabian Kie­nert. Das LG hat den Journalisten Fabian Kienert freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, mit einem Link auf das Archiv einer verbotenen Vereinigung ebendiese unterstützt zu haben. Das hat das Gericht aber nicht so gesehen. Nach einem siebenwöchigen Strafprozess ist ein Journalist des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL), Fabian Kienert, vom Landgericht (LG) Karlsruhe freigesprochen worden. Der 38-Jährige habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht das Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt, wie die Staatsschutzkammer des Gerichts am Donnerstag entschied. Das Verfahren, das nach Ansicht der Verteidigung grundsätzliche Bedeutung für die Pressefreiheit in Deutschland hat, lief seit Mitte April. (…) Angeklagt war der Redakteur wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Nachdem die Anklage vom LG Karlsruhe zunächst nicht zugelassen worden war, legte die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erfolgreich Beschwerde ein, sodass das LG doch zu entscheiden hatte – und das mit dem Freispruch nun tat. Wie der Pressesprecher des Gerichts gegenüber LTO erklärte, wurde der Freispruch (wie seinerzeit die Nichtzulassung) auch damit begründet, dass keine Hinweise auf den Fortbestand der extremistischen Vereinigung vorlägen. Das Gericht habe darüber hinaus aber ausdrücklich betont, dass das Vorgehen des Journalisten selbst dann nicht strafbar gewesen wäre. In der bloßen Verlinkung auf ein Archiv einer verbotenen Vereinigung sei keine strafbare Unterstützungshandlung zu erkennen

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Rechte Agrarorganisationen : #Wutbauern unterliegen Kritikerin

Die Agrarsoziologin Janna Luisa Pieper darf die Organisationen Freie Bauern sowie Land schafft Verbindung (LSV) Schleswig-Holstein und Hamburg als „rechtspopulistisch“ bezeichnen. Zulässig ist Gerichtsentscheidungen zufolge auch ihre Aussage, dass Anthony Lee – Sprecher von LSV Deutschland und Europawahlkandidat der Freien Wähler – durch „rechts­extreme bis hin zu rechtspopulistischen Aussagen aufgefallen“ sei. Damit hat die Wissenschaftlerin der Universität Göttingen alle Verfahren gewonnen, die der oft für die Freien Bauern gegen Kritiker vorgehende Rechtsanwalt Stephan Stiletto für die Organisationen und Lee begonnen hatte. (…) Pieper hatte im Februar in einem NDR-Interview von „rechtspopulistischen Vereinigungen innerhalb der Landwirtschaft“ gesprochen und gesagt: „dazu zählen natürlich auch LSV und die Freien Bauern“. Sie verwies auch auf „Personen bei LSV wie Anthony Lee, der in der Vergangenheit durch rechts­extreme bis hin zu rechtspopulistischen Aussagen aufgefallen ist“. (…) Im Fall LSV war es das Landgericht Hamburg. Und die zweite Instanz, das Hanseatische Oberlandesgericht, bestätigte: „Ob jemand als rechtspopulistisch eingeordnet wird, ist zweifelsohne eine Frage des Wertens und Meinens.“ Für diese Meinung über LSV gebe es genügend Anhaltspunkte. Allen voran Lees Behauptung in einem Interview der niederländischen Influencerin Eva Vlaardingerbroek von Mitte Januar, Politiker wollten Landwirten ihr Land zugunsten von Flüchtlingen wegnehmen. „Diese Antwort, die einen schweren Vorwurf gegenüber der Bundesregierung beinhaltet, darf zulässig als rechtspopulistisch bezeichnet werden“, entschieden die Richter. Zudem dürfe sie „als ausländerfeindlich“ gelten. Anders als Stiletto argumentiert hatte, müsse sich LSV Lees Äußerung zurechnen lassen, selbst wenn sich der Landwirt als Kandidat der Freien Wähler geäußert hätte. Schließlich sei Lee Pressesprecher des LSV Bundesverbands, und weder dieser noch der Landesverband in Schleswig-Holstein und Hamburg hätten sich von Lees Behauptung distanziert

via taz: Rechte Agrarorganisationen :Wutbauern unterliegen Kritikerin