Bezeichnung von Ann-Katrin Müller als “Faschistin” – Wei­tere 15.000 Euro Ord­nungs­geld gegen Ste­phan Brandner

Stephan Brandner muss wegen Nichtbeachtung einer einstweiligen Verfügung nun weitere 15.000 Euro, und damit insgesamt 20.000 Euro, Ordnungsgeld zahlen. Brandner bezeichnete Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller trotz einstweiliger Verfügung weiterhin als “Faschistin”. Dafür kassierte er bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro. Er hört nicht auf, deshalb wird es jetzt noch teurer. Schon im Januar hatte das Landgericht (LG) Berlin AfD-Politiker Stephan Brandner untersagt, “zu behaupten oder zu verbreiten, die Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller sei eine “Faschistin”, “Oberfaschistin” oder “Spiegel-Faschistin” (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Dennoch weigerte er sich, einen entsprechenden Post auf X zu löschen. Nach dem ersten Ordnungsgeldbeschluss aus Mitte März hat das LG Berlin am Mittwoch einen zweiten Ordnungsgeldbeschluss gegen Brandner erlassen: Statt 5.000 Euro beträgt das Ordnungsgeld nun 15.000 Euro (Beschl. v. 03.04.2024, Az. 27 O 546/23). Brandner wirft der Spiegel-Redakteurin eine ausufernde Verwendung des Begriffs “Faschismus” vor. Er behauptet eine “Verharmlosung” und glaubt, er dürfe sie als Retourkutsche selbst als “Faschistin” bezeichnen. Wenn jeder, jeden “Faschist” nennen dürfte, würde der Begriff diffus und substanzlos werden und würde daher als Kritik völlig an Bedeutung verlieren, wie LTO-Chefredakteur Dr. Felix W. Zimmermann in seinem Kommentar schreibt.* Brandner hatte zwar die im Eilverfahren angegriffenen Posts gelöscht, doch einen anderen ließ er stehen. Als Reaktion auf das rechtliche Vorgehen Müllers hatte Brandner bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung ein Posting auf X verfasst, in dem er schrieb: “Spiegel-Müller fühlt sich als Faschistin beleidigt. Es ist meine feste Auffassung, dass sie eine solche ist.” Durch die unterlassene Löschung dieses Posts habe Brandner gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung verstoßen, entschied das LG (Beschl. v. 05.03.2024, Az. 27 O 546/23). Deshalb verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro. Das streitgegenständliche Posting war jedoch auch am 18. März 2024 – und damit eine ganze Woche nach Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses – weiterhin online abrufbar. Daher folgte der neue Ordnungsgeldbeschluss.

via lto: Bezeichnung von Ann-Katrin Müller als “Faschistin” Wei­tere 15.000 Euro Ord­nungs­geld gegen Ste­phan Brandner

Gewalt als Alternative

Schläge, Drohungen, Waffenbesitz: Eine CORRECTIV-Recherche zeigt, dass die AfD auf allen Ebenen Mandatsträgerinnen und -träger duldet, die mit körperlicher, verbaler oder indirekter Gewalt aufgefallen sind – viele trotz Verurteilung. Darunter sind mehrere Landtags- und Bundestagsabgeordnete. (…) CORRECTIV recherchierte in den vergangenen Wochen zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen, -trägern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind, darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. 28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt – und 14 davon sind trotz dieser Verurteilung noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Unter diesen 14 Politikerinnen und Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um „Vergehen“. (…) Spätestens seit den CORRECTIV-Enthüllungen zum Geheimtreffen von Potsdam ist offensichtlich, welche Absichten zentrale Akteure der Partei verfolgen, sollten sie über die nötige Macht verfügen. Der rechtsextreme und als Gewalttäter rechtskräftig verurteilte Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten, Mario Müller, brüstete sich dort auch unverhohlen mit weiteren Gewalttaten.  Das ist allerdings nur ein Beispiel für eine bemerkenswerte Gewaltaffinität. Die meisten Urteile ergingen in den vergangenen zwei Jahren – die AfD scheint die verurteilten Täterinnen und Täter in ihren Reihen zu dulden. Der AfD-Bundesverband hat sich gegenüber CORRECTIV nicht dazu geäußert, auch die 14 verurteilten AfD-Mandatsträgerinnen und -träger äußerten sich bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht oder nicht konkret.

via correctiv: Gewalt als Alternative

Neo-Nazi who protested drag queens & “grooming” arrested for hitting his partner & infant son

Neo-Nazi leader Sean Kauffmann, who has protested against LGBTQ+ “groomers” at drag shows, was recently jailed for allegedly assaulting his infant son and the mother of his child. Kauffmann, who leads the neo-Nazi Tennessee Active Club, allegedly assaulted his female partner “by punching her numerous times in the face and head, while she was holding their infant son,” the Perry County Sheriff’s Office wrote in its March 22 arrest report. The alleged attack left the unnamed partner with “bruising above both her eyes and swelling on her left jaw, and around both her eyes,” “bleeding from the mouth and ears,” and “a broken tooth, which was about to fall out.” The woman claimed that Kauffmann threatened to kill her even though she was several weeks pregnant. During the alleged assault, Kauffmann reportedly grabbed his infant son’s clothing to rip the child from his mother’s arms. However, his actions allegedly bruised his son’s head and left a red mark on his arm, Raw Story reported. Kauffman was booked in the Perry County Jail until March 26 and released on a $25,000 bond. He has been charged with child abuse and domestic violence and could be sentenced to up to eight years in prison if found guilty. He was convicted of two counts of domestic assault against a woman in 2021. Kauffmann is a man of Jewish descent on his mother’s side and is also a Holocaust denier who idolizes Adolf Hitler, according to the Southern Poverty Law Center. His group, the Tennessee Active Club, chants racist and antisemitic slogans at its protests; considers Jewish and Black people, LGBTQ+ communities, and migrants as its enemies; and had a social media chat group that praised racially motivated mass murderers and posted photos of Black men being lynched.

via lgbtqnation: Neo-Nazi who protested drag queens & “grooming” arrested for hitting his partner & infant son

#Freudenstadt – “#Reichsbürger” schlägt trans Frau mit Holzlatte – Haft auf Bewährung

Wegen gefährlicher und versuchter Körperverletzung wurde ein selbsterklärter “Reichsbürger” vom Amtsgericht Freudenstadt zu einer Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Der Angeklagte erkannte die Autorität des Gerichts nicht an. Das Amtsgericht Freudenstadt hat einen queer­feindlichen “Reichsbürger” am Donnerstag wegen gefährlicher und versuchter Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Das berichtete der “Schwarzwälder Bote” (Bezahlartikel). Der in Osteuropa geborene Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts im Dezember 2022 eine trans Nachbarin mit einer Holzlatte geschlagen und dabei queer­feindlich beschimpft. Das Opfer zog sich bei dem Angriff eine Schürfwunde und eine Prellung am Kopf zu, die von der Polizei bezeugt und im Krankenhaus dokumentiert wurden. Darüber hinaus soll er die trans Frau im September 2023 mit einer Schneeschaufel attackiert haben. Angeklagter drohte auch Schornsteinrfeger mit dem Tod In einem weiteren Anklagepunkt wurde dem selbsterklärten “Reichsbürger” vorgeworfen, einem Schornsteinfeger damit gedroht zu haben, “ihm eine Kugel in den Kopf zu schießen”. Anlass war der jährliche Kontrollbesuch, den der Verurteilte als illegitimen staatlichen Übergriff empfand.

via queer: Freudenstadt “Reichsbürger” schlägt trans Frau mit Holzlatte – Haft auf Bewährung

Auch AfD-Anzeige verpufft: #Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen #Correctiv-Leute

Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht keine Anhaltspunkte für illegale Tonaufnahmen durch Correctiv. Ein anderer Teilnehmer des Geheimtreffens scheitert in Hamburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Investigativ-Portals Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag (28. März) mit. Gegen das Correctiv und dessen Mitarbeiter waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingegangen. Das Magazin hatte unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ am 10. Januar 2024 über ein Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa berichtet. Eine der Anzeigen hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen gestellt. Sie wolle Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen erhalten, um im positiven Fall auf Herausgabe dieser zu klagen und insbesondere Tonbandaufnahmen anschließend öffentlich zu machen, hatte Huy damals der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte nun, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass unautorisierte Tonaufnahmen des Treffens gefertigt wurden. „Soweit vereinzelt der Presseberichterstattung zu entnehmen war, dass Tonaufnahmen heimlich gefertigt worden sein könnten, hat sich dies nach Prüfung nicht bestätigt.“ Auch die Bildaufnahmen verletzten nicht die Grenzen des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“, führte ein Sprecher der Behörde aus. Es seien keine Bilder festgestellt worden, die in geschützten Räumen im Sinne eines „letzten persönlichen Rückzugbereichs“ erstellt worden wären. Veröffentlichung zulässig: Bilder vom Potsdamer Geheimtreffen sind „Zeitgeschichte“ Auch die Verbreitung dieser Bilder fällt nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft unter den Begriff der Zeitgeschichte und ist daher zulässig. Correctiv hatte unter anderem von außen angefertigte Fotos des Treffens in einem Hotel veröffentlicht sowie Bilder, die laut Correctiv innen mit einer Smartwatch gefilmt wurden. Tonaufnahmen des Treffens sind nicht bekannt.

via fr: Auch AfD-Anzeige verpufft: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Correctiv-Leute

Potsdam-Neu Fahrland AmLehnitzsee1.JPG
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Norhei” title=”User:Norhei”>Norhei</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

Rechtsradikales #Vernetzungstreffen – Beschwerden zu »#Correctiv«-Recherche scheitern vor #Gericht – #remigration

»Correctiv« berichtete von einem Treffen in Potsdam, bei dem ein »Masterplan zur Remigration« diskutiert wurde. Manche Beteiligte wehren sich bis heute gegen die Recherchen – und mussten nun in zweiter Instanz eine Niederlage hinnehmen. Am 10. Januar dieses Jahres erschütterte eine Enthüllung des Recherchenetzwerks »Correctiv« die Republik. Reporter hatten aufgedeckt, dass bei einem Treffen von Rechtsextremen, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären im November in einer Villa am Lehnitzsee in Potsdam Pläne für eine groß angelegte »Remigration« diskutiert wurden. So wird die millionenfache Abschiebung von Einwanderern und Deutschen mit Migrationshintergrund beschönigend bezeichnet. Seit dem Bericht tobt eine Schlacht um die Deutung dieses Treffens und die dort besprochenen Inhalte, die auch vor Gericht ausgetragen wird. In gleich zwei Fällen verhandelte nun das Oberlandesgericht Hamburg mehrere Punkte, die zuvor vom Landgericht nicht beanstandet wurden. Und entschied in zweiter Instanz vollumfänglich zugunsten von »Correctiv«. So scheiterte etwa der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der sich in erster Instanz in einem von drei Punkten durchgesetzt hatte, mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts. Er hatte unter anderem erfolglos Passagen angekreidet, in denen es um seine Person ging. Und um die Frage, ob Äußerungen von ihm richtig wiedergegeben wurden. Das Oberlandesgericht wies seine Beschwerde nun zurück. Demnach sei im Artikel weder »ein unzutreffender Eindruck« von der Rechercheanfrage an Vosgerau erweckt worden, was dessen Anwalt von der Kanzlei Höcker behauptet hatte – noch seien seine Antworten in unzulässiger Weise »verkürzt wiedergegeben« worden. Das »verzerrte Bild« seiner Antworten, das Vosgerau beklagt habe, sehen die Richter nicht. Auch der Teilnehmer Klaus Nordmann scheiterte mit seiner Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht vollumfänglich. Er hatte sich unter anderem ohne Erfolg dagegen gewehrt, namentlich und als »AfD-Großspender« in dem »Correctiv«-Bericht aufzutauchen. Im Beschluss des Gerichts heißt es nun, die Bezeichnung sei »auch und gerade im Kontext der Berichterstattung zulässig«.

via spiegel: Rechtsradikales Vernetzungstreffen Beschwerden zu »Correctiv«-Recherche scheitern vor Gericht

Kommunen – Gießen : Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten

Einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann darf nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, begründete das Verwaltungsgericht in Gießen seinen am Mittwoch mitgeteilten Beschluss vom 21. März (Az. 9 L 280/24.GI). “Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich.” Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.

via sz: Kommunen – Gießen : Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten

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Von Bundesministerium des Innern, hochgeladen von <a href=”//de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Opihuck” title=”Benutzer:Opihuck”>Opihuck</a> – BAnz AT 05.06.2012 B2, PD-Amtliches Werk, Link