Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab.Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf wie geplant stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand noch mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab.Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

via tagesschau: Tarifkonflikt bei der Bahn – Gericht lehnt Eilantrag gegen GDL-Streik ab

siehe auch: Bahn scheitert mit Klage – Lokführer dürfen am Dienstag streiken. Erneut will die Lokführergewerkschaft GDL am Dienstag den Bahnverkehr lahmlegen, der Bahn-Konzern wollte sie gerichtlich stoppen. Doch ein Gericht wies den Antrag ab. Dagegen kündigte das Unternehmen umgehend Berufung an. Die Deutsche Bahn versuchte, gerichtlich gegen einen erneuten Streik vorzugehen – jedoch ohne Erfolg: Der bundesweite Lokführerstreik im Fern- und Nahverkehr wird wie geplant am Dienstagmorgen um 2 Uhr früh starten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies den Antrag der Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft GDL zurück. Die Bahn wird dagegen in Berufung gehen. “Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen”, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move. Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht soll am Dienstag verhandelt werden.

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