Erst soll er drei syrische Glasfaserarbeiter rassistisch beschimpft und sie dann mit Gülle bespritzt haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham. Es war ein zumindest ungewöhnlicher Vorfall, der am 29. August letzten Jahres im Pressebericht der Polizei vermeldet wurde. An der Staatsstraße 2154, in Neukirchen beim Heiligenblut (Landkreis Cham), sei „auf Höhe des Tennisplatzes ein Landwirt mit seinem landwirtschaftlichen Gespann mit den dort arbeitenden Glasfaserarbeitern aneinandergeraten“, heißt es darin. „Nach einem darauffolgenden Wortgefecht mit Beleidigungen kam es dann zu gegenseitigen Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, wobei der Landwirt die Arbeiter noch mit dem Güllefass bespritzte.“ Was bei dieser Meldung und der darauffolgenden Berichterstattung jedoch fehlte, ist der rassistische Hintergrund der Tat. Mit dem befassten sich zuletzt die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Amtsgericht Cham, demnächst wohl auch der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags. (…) Obwohl er die Baustelle ungehindert habe passieren können, habe der Landwirt die drei Männer vom Traktor herunter unter anderem als „Scheiß Ausländer“ und „Dreckskanaken“ bezeichnet und sie aufgefordert, den Arbeitsbereich zu verlassen. „Unbeabsichtigt aktiviert“: Staatsanwaltschaft glaubt Landwirt nicht „Nachdem auch die ‘Androhung’ des Fahrzeugführers, die Polizei zu holen, aus seiner Sicht nicht den gewünschten Erfolg brachte, öffnete dieser nunmehr das Verschlussventil des Gülleanhängers und übergoss absichtlich unsere Mitarbeitenden und Betriebsfahrzeuge mit Gülle“, heißt es weiter. Neben der tätlichen Beleidigung und Körperverletzung sei auch erheblicher Sachschaden an den Arbeitsfahrzeugen entstanden, heißt es. Der anderslautenden Behauptung des Landwirts, dass er den Regler „unbeabsichtigt aktiviert“ habe, schenkte die Staatsanwaltschaft Regensburg offensichtlich keinen Glauben. Wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung beantragte sie einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den das zuständige Amtsgericht Cham zwischenzeitlich auch erlassen hat. Ob der Mann diesen Strafbefehl, mit dem er gerade noch ohne Vorstrafe davonkommt, akzeptiert, ist derzeit noch offen.

via regensburg digital: Neukirchen beim Heiligenblut – Rassistisch motiviert: Landwirt attackiert syrische Glasfaserarbeiter mit Gülle – #bauernterror