Cardigan neo-Nazi jailed for #terrorism offences after trial

A NEO-NAZI from Cardigan has been jailed for terrorism offences following a trial in London. Gareth Waite, 47, was convicted of six offences under the Terrorism Act following a three-week trial at Woolwich Crown Court on May 15. Following an investigation led by Counter Terrorism Policing Wales, Waite was found guilty of four offences of disseminating a terrorist publication and two offences of possession of material of a kind likely to be useful to a person committing or preparing an act of terrorism. He had also previously pleaded guilty to one offence of supporting a proscribed organisation, relating to his support for National Action.

via western telegraoph: Cardigan neo-Nazi jailed for terrorism offences after trial

Meta beats censorship lawsuit by RFK Jr’s anti-vaccine group

Meta Platforms (META.O), opens new tab defeated an appeal by Children’s Health Defense, an anti-vaccine group founded by Robert F. Kennedy Jr., challenging its censorship of Facebook posts that spread misinformation about vaccines’ efficacy and safety. In a decision on Friday, the 9th U.S. Circuit Court of Appeals in Pasadena, California, said the nonprofit did not show that Meta worked with or was coerced by federal officials to suppress views challenging “government orthodoxy” on vaccines. Children’s Health Defense sued in 2020, saying that Meta had violated its constitutional rights by flagging “vaccine misinformation” as false, and taking away its right to advertise on Facebook. Meta’s actions included prohibiting users from sharing claims that COVID-19 vaccines don’t work, and referring viewers of Children’s Health Defense posts to the World Health Organization for facts about COVID-19. Circuit Judge Eric Miller, appointed to the court by Republican former President Donald Trump, wrote for the appeals court that Meta was a “purely private” company with a First Amendment right not to use its platform to promote views it found distasteful. “Meta evidently believes that vaccines are safe and effective and that their use should be encouraged,” Miller wrote. “It does not lose the right to promote those views simply because they happen to be shared by the government.” The court also rejected Children’s Health Defense’s claims against the Poynter Institute and Science Feedback, which help Meta evaluate the accuracy of Facebook content. Kennedy, an independent U.S. presidential candidate, helped argue Children’s Health Defense’s appeal. Meta removed, opens new tab the group’s accounts from Facebook and Instagram in August 2022.

via reuters: Meta beats censorship lawsuit by RFK Jr’s anti-vaccine group

Man who violently fought cops gets 2nd longest Jan. 6 sentence: 20 years – #LockHimUp #terror

David Dempsey came prepared for battle, prosecutors said. He pleaded guilty earlier this year to two counts of assaulting police with dangerous or deadly weapons. David N. Dempsey came to the Jan. 6, 2021, attack on the U.S. Capitol well prepared and well experienced in committing violence at political rallies. Dempsey wore a bullet-proof tactical vest, a black helmet, a gaiter to obscure most of his face, and he brought a spare gaiter and shirt that he changed into during the riot.Before climbing up over rioters on the steps of the Capitol, he gave an interview in front of the gallows constructed nearby and rattled off the names of prominent Democrats he hated. “They don’t need a jail cell,” Dempsey said. “They need to hang from these.” Dempsey then repeatedly attacked police officers in the lower West Terrace tunnel for more than an hour, throwing poles and deploying bear spray at the line of officers protecting the Capitol. He then sprayed bear spray directly inside the mask of one officer, who testified that he thought he might die, and used a crutch to smash one officer’s head, giving him a concussion. Senior U.S. District Judge Royce C. Lamberth sentenced Dempsey, 37, to 20 years in prison Friday, the second-longest sentence of the approximately 950 defendants sentenced so far (…) “Your conduct on January 6 was especially egregious,” Lamberth told Dempsey. “You didn’t make a split-second decision to use violence. You did not get carried away in the moment. You have a long and well-documented history of inflicting violence on political opponents.” (…) The judge also weighed Dempsey’s lengthy criminal history in California for burglary, drug dealing, evading police and “assault with a caustic chemical,” for spraying bear spray at anti-Trump protesters in 2020, one of multiple attacks he allegedly launched at political rallies.

via washington post: Man who violently fought cops gets 2nd longest Jan. 6 sentence: 20 years

Saftige Geldstrafe für Hass im Netz – „Verblendetes Stückchen Sch..“: AfD- Kandidatin kassiert Strafe – #makeherpay #telegram

Weil sie eine “Oma gegen rechts” im Netz “anonym” beleidigt hatte, muss eine Aulendorferin nun eine saftige Strafe zahlen. Bei der Kommunalwahl im Juni war sie Kandidatin der AfD. Straftaten im Netz sind keine Seltenheit. In der vermeintlichen Anonymität des Internets wird beleidigt, beschimpft und bedroht, wie es von Angesicht zu Angesicht nur selten vorkommt (…) Eine Mit-Gründerin der zivilgesellschaftlichen Initiative „Omas gegen rechts“, Doris Hog aus Kressbronn, wurde im Internet unflätig beleidigt. Daraufhin erstattete sie Anzeige bei der Polizei. „Es ging mir darum, zu zeigen, wo meine Grenze ist“, sagt Hog. (…) Durch ihr Engagement gegen Rechtsextremismus steht sie im Fokus ihrer politischen Gegner. Doch das, was sie Anfang Mai im sozialen Netzwerk Telegram lesen musste, war selbst für sie zu viel. „Das hat mich in meinem Ehrgefühl verletzt“, sagt sie. „Kennt jemand dieses verblendete Stückchen Sch*?“, hatte eine Frau aus Aulendorf unter einem Video gepostet, in dem Hog über Toleranz für verschiedene Geschlechteridentitäten spricht. Die Aulendorferin ist AfD-Mitglied und war auch (erfolglose) Kandidatin der Partei für den Ravensburger Kreistag. Behörden ermitteln Handynummer der Frau Nachdem Hog Anzeige erstattet hatte, ermittelten die Strafverfolgungsbehörden die IP-Adresse sowie die private Handynummer der Frau, die das Posting abgesetzt hatte. Das Gericht eröffnete das Verfahren. Die Angeklagte legte zunächst Einspruch ein, nahm diesen aber wieder zurück und akzeptierte damit den gegen sie erlassenen Strafbefehl wegen Beleidigung. Die Geldstrafe in Höhe von einem Monatsgehalt wurde dadurch rechtskräftig. Von Reue oder einem Schuldeingeständnis jedoch ist nichts zu spüren. Im Gespräch mit der Redaktion streitet die Frau ab, eine Beleidigung getätigt zu haben. Die Abkürzung „Sch*“ habe für „Schönheit“ gestanden, sagt sie. Wieso sie dann nicht einfach „Schönheit“ geschrieben habe, lässt sie unbeantwortet. Für den Direktor des Amtsgerichts Bad Waldsee ist diese Version unglaubhaft. Mit dem Wort „Schönheit“ mache der ganze Text, der abwertend klang, keinen Sinn. Er erklärt: „Äußerungen im Rechtsverkehr sind immer so auszulegen, wie sie mutmaßlich verstanden werden.“ Bestrafte Frau stellt sich als Opfer dar Die wegen Beleidigung bestrafte Frau äußerte im Gespräch mit der Redaktion die Vermutung, sie hätte vor Gericht „als AfD-nahe-Person“, wie sich das Parteimitglied selbst beschreibt, ohnehin „keine Chance“ gehabt. Für den Direktor des Amtsgerichts Bad Waldsee ist diese Aussage „Blödsinn“ und eine „typische Deligitimierung staatlicher Organe“

via schwäbische: Saftige Geldstrafe für Hass im Netz „Verblendetes Stückchen Sch..“: AfD- Kandidatin kassiert Strafe

VG Köln zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit – Keine Waffen für Teil­haber der Com­pact-Magazin GmbH

Die Kreispolizeibehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Gesellschaftes der Compact-Magazin GmbH wegen Unzuverlässigkeit widerrufen. Sein dagegen gerichteter Eilantrag beim VG Köln ist nun erfolglos geblieben. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der Compact-Magazin GmbH ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit am Freitag bekannt gegebenem Beschluss entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaubnisinhabers abgelehnt (Beschl. v. 09.08.2024, Az. 20 L 1131/24). Der Antragsteller schloss im Jahr 2015 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH, wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Einlage von 5.000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Nach seinen Angaben betrug sein Anteil 0,74 Prozent. Die Compact-Magazin GmbH wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief nunmehr mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Mannes. Seinen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das VG am Freitag ab. Die Begründung: Der Antragsteller sei voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz. Er sei im maßgeblichen Zeitraum der vergangenen fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe.

via lto: VG Köln zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit Keine Waffen für Teil­haber der Com­pact-Magazin GmbH

#STRAFE FÜR #LANDTAGSMITGLIED – 21.000 Euro #Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten wegen #Belarus-Geschäften

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau verhängt. Wie der Landtag mitteilte, hat Dornau innerhalb der gesetzlichen Frist verschwiegen, dass er in Belarus an dem Unternehmen “000 Zybulka-BEL” beteiligt ist. Außerdem habe der Abgeordnete seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht rechtzeitig angezeigt. Das Ordnungsgeld entspreche dem Dreifachen einer monatlichen Grundentschädigung des Abgeordneten, so das Landtagspräsidium. Es werde durch den Präsidenten durch einen Verwaltungsakt geltend gemacht. Gegen den Bescheid könne der Abgeordnete vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Ob er dies tut, ist unklar. Auf eine Anfrage von MDR SACHSEN reagierte der Abgeordnete am Mittwoch zunächst nicht. Dornau ist auch im AfD-Kreisvorstand Landkreis Leipzig, in Rötha ist er Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat. Presseberichten zufolge ist Dornau seit 2020 in Belarus Eigentümer eines Agrarbetriebes, seit 2023 auch Geschäftsführer. In dem Betrieb werden demnach vor allem Zwiebeln und Gemüse, aber beispielsweise auch Melonen angebaut. Die Angaben zu seiner unternehmerischen Tätigkeit in Belarus hat Dornau erst am 18. Juni 2024 gegenüber dem Landtagspräsidenten angezeigt, wie ein Sprecher des Landtags auf Anfrage von MDR SACHSEN mitteilte. Auf der Internetseite des Landtags sei dies kurze Zeit später erfolgt. Bezogen auf die Unternehmensbeteiligung in Belarus sei dies mehr dreieinhalb Jahre zu spät. Seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens hätte spätestens am 20. Februar 2024 erfolgen müssen. Insgesamt gibt der AfD-Abgeordnete neben der Unternehmensbeteiligung in Belarus acht verschiedene Nebentätigkeiten in Unternehmen an, in den Bereichen Energieversorgung, Landwirtschaft und Agrarhandel. Damit käme Dornau laut den Angaben auf der Internetseite des Landtags 2023 auf Umsätze durch die Vertragspartner von mindestens 130.000 Euro, zusätzlich zu seiner Abgeordneten-Diät.

via mdr: STRAFE FÜR LANDTAGSMITGLIED 21.000 Euro Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten wegen Belarus-Geschäften

soehe auch: VERSTOSS GEGEN TRANSPARENZREGELN Rekordstrafe für den Zwiebelkönig Der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist heute ein Hattrick gelungen. Bereits zum dritten Mal hat ein Abgeordneter gegen die Regeln zur Transparenz und Offenlegung verstoßen. Konkret geht es bei Jörg Dornau um zwei Verstöße gegen die Verhaltensregeln des Landtages im Zusammenhang mit seiner Firmenbeteiligung in Belarus. Nun hat der Landtag eine Strafe von knapp 21.000 Euro gegen den AfD-Politiker verhängt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau hat eine besondere Beziehung zu  Knollengewächsen – und dem Diktator Lukaschenko. Mit seiner Firma „Zybulka-Bel“, über die vor allem Zwiebeln und weiteres Gemüse angebaut wird, verdient Dornau in Belarus  jährlich Summen, über die er lieber schweigt. Trotz einer Mahnung des Präsidenten behielt Dornau seine Nebeneinkünfte für sich, auch die Tatsache, dass er als Geschäftsführer agierte. Es handelt sich um den vergleichsweise langen Zeitraum von 2020 bis 2024. Nun beschloss das Präsidium eine empfindliche Geldstrafe von drei Monatsdiäten. Die Grundentschädigung der Abgeordneten des sächsischen Landtags beträgt 6.954 Euro, insgesamt also 20.862 Euro. Frühere Verstöße – von Frauke Petry und André Barth – wurden mit deutlich geringeren Summen geahndet.

Berlin: Gericht verurteilt Frau wegen Parole “From the River to the Sea”

In Berlin ist eine Frau wegen Verwendung der Parole “From the River to the Sea – Palestine will be free” verurteilt worden. Unter Juristen herrscht darüber Uneinigkeit. Das Amtsgericht in Berlin hat eine Frau wegen der Verwendung der Parole “From the River to the Sea – Palestine will be free” zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die 22-Jährige verwendete diese bei einer verbotenen Versammlung am 11. Oktober in Neukölln, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Rufen der Parole sei vom Gericht als Billigung von Straftaten gewertet worden, sagte die Sprecherin. “Dem Gericht kam es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole, insbesondere auf den engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, an.” Dieser Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Bundesinnenministerium ordnet Parole der Hamas zu Im vergangenen November hatte das Bundesinnenministerium die Hamas in Deutschland verboten. In der entsprechenden Verbotsverfügung ordnete das Ministerium den Ausspruch “From the River to the Sea – Palestine will be free” grundsätzlich der Hamas zu. Wer ihn nutzt, macht sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Terrororganisation strafbar. Allerdings ist diese pauschale Einstufung juristisch umstritten. Die Gerichte in Deutschland kamen bereits zu unterschiedlichen Einschätzungen

via zeit: Berlin: Gericht verurteilt Frau wegen Parole “From the River to the Sea”