Die Kreispolizeibehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Gesellschaftes der Compact-Magazin GmbH wegen Unzuverlässigkeit widerrufen. Sein dagegen gerichteter Eilantrag beim VG Köln ist nun erfolglos geblieben. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der Compact-Magazin GmbH ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit am Freitag bekannt gegebenem Beschluss entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaubnisinhabers abgelehnt (Beschl. v. 09.08.2024, Az. 20 L 1131/24). Der Antragsteller schloss im Jahr 2015 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH, wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Einlage von 5.000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Nach seinen Angaben betrug sein Anteil 0,74 Prozent. Die Compact-Magazin GmbH wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief nunmehr mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Mannes. Seinen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das VG am Freitag ab. Die Begründung: Der Antragsteller sei voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz. Er sei im maßgeblichen Zeitraum der vergangenen fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe.

via lto: VG Köln zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit Keine Waffen für Teil­haber der Com­pact-Magazin GmbH