Weil sie eine “Oma gegen rechts” im Netz “anonym” beleidigt hatte, muss eine Aulendorferin nun eine saftige Strafe zahlen. Bei der Kommunalwahl im Juni war sie Kandidatin der AfD. Straftaten im Netz sind keine Seltenheit. In der vermeintlichen Anonymität des Internets wird beleidigt, beschimpft und bedroht, wie es von Angesicht zu Angesicht nur selten vorkommt (…) Eine Mit-Gründerin der zivilgesellschaftlichen Initiative „Omas gegen rechts“, Doris Hog aus Kressbronn, wurde im Internet unflätig beleidigt. Daraufhin erstattete sie Anzeige bei der Polizei. „Es ging mir darum, zu zeigen, wo meine Grenze ist“, sagt Hog. (…) Durch ihr Engagement gegen Rechtsextremismus steht sie im Fokus ihrer politischen Gegner. Doch das, was sie Anfang Mai im sozialen Netzwerk Telegram lesen musste, war selbst für sie zu viel. „Das hat mich in meinem Ehrgefühl verletzt“, sagt sie. „Kennt jemand dieses verblendete Stückchen Sch*?“, hatte eine Frau aus Aulendorf unter einem Video gepostet, in dem Hog über Toleranz für verschiedene Geschlechteridentitäten spricht. Die Aulendorferin ist AfD-Mitglied und war auch (erfolglose) Kandidatin der Partei für den Ravensburger Kreistag. Behörden ermitteln Handynummer der Frau Nachdem Hog Anzeige erstattet hatte, ermittelten die Strafverfolgungsbehörden die IP-Adresse sowie die private Handynummer der Frau, die das Posting abgesetzt hatte. Das Gericht eröffnete das Verfahren. Die Angeklagte legte zunächst Einspruch ein, nahm diesen aber wieder zurück und akzeptierte damit den gegen sie erlassenen Strafbefehl wegen Beleidigung. Die Geldstrafe in Höhe von einem Monatsgehalt wurde dadurch rechtskräftig. Von Reue oder einem Schuldeingeständnis jedoch ist nichts zu spüren. Im Gespräch mit der Redaktion streitet die Frau ab, eine Beleidigung getätigt zu haben. Die Abkürzung „Sch*“ habe für „Schönheit“ gestanden, sagt sie. Wieso sie dann nicht einfach „Schönheit“ geschrieben habe, lässt sie unbeantwortet. Für den Direktor des Amtsgerichts Bad Waldsee ist diese Version unglaubhaft. Mit dem Wort „Schönheit“ mache der ganze Text, der abwertend klang, keinen Sinn. Er erklärt: „Äußerungen im Rechtsverkehr sind immer so auszulegen, wie sie mutmaßlich verstanden werden.“ Bestrafte Frau stellt sich als Opfer dar Die wegen Beleidigung bestrafte Frau äußerte im Gespräch mit der Redaktion die Vermutung, sie hätte vor Gericht „als AfD-nahe-Person“, wie sich das Parteimitglied selbst beschreibt, ohnehin „keine Chance“ gehabt. Für den Direktor des Amtsgerichts Bad Waldsee ist diese Aussage „Blödsinn“ und eine „typische Deligitimierung staatlicher Organe“

via schwäbische: Saftige Geldstrafe für Hass im Netz „Verblendetes Stückchen Sch..“: AfD- Kandidatin kassiert Strafe