Australien – Social-Media-App für Frauen schloss trans Frau aus: 10.000 Dollar Entschädigung

Eine Frauen-App wollte Roxanne Tickle wegen ihrer Geschlechtsidentität nicht akzeptieren. Die trans Frau klagte – und darf sich nun über eine Entschädigungszahlung freuen. Ein australisches Bundesgericht in Sydney hat am Freitag entschieden, dass eine Social-Media-App für Frauen nicht willkürlich trans Frauen ausschließen darf. Geklagt hatte Roxanne Tickle, die seit 2017 als Frau lebt und 2019 eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt hatte. Sie war im Februar 2021 der Frauen-Plattform “Giggle for Girls” beigetreten. Ihre Mitgliedschaft wurde aber im September des gleichen Jahres wegen ihrer Geschlechtsidentität gekündigt. Richter Robert Bromwich erklärte, die Klägerin sei wegen ihres Geschlechts indirekt diskriminiert worden. Nach australischem Recht sei sie eine Frau – und müsse daher auch so behandelt werden. Daher muss “Giggle for Girls” der trans Frau eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Dollar (6.100 Euro) bezahlen sowie Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Richter Bromwich wies allerdings Tickles Forderung nach einer Entschuldigung durch das Portal zurück. Diese hätte, so der Jurist, keinerlei Wert, da sie nicht aufrichtig wäre.

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#Strafmaß deutlich höher als beantragt – #Hitlergruß und #Drogenbesitz – #MelanieMüller zu #Geldstrafe verurteilt

Hat Sängerin Melanie Müller den Hitlergruß auf einem Konzert gezeigt? Das Amtsgericht Leipzig sagt ja und verhängt eine Geldstrafe, deutlich höher als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen des Hebens des rechten Armes habe sich die Angeklagte des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro. (…) Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

via rp online: Strafmaß deutlich höher als beantragt Hitlergruß und Drogenbesitz – Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Prozess gegen Sängerin Melanie Müller Keine unbedachte Geste, keine unschuldige Tanzbewegung Melanie Müller hat bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt, urteilt das Amtsgericht Leipzig – und verhängt eine Geldstrafe, die weit über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Denn auch ein zweiter Vorwurf sei erwiesen. Ihr Publikum grölt »Sieg Heil«, mehrere Männer heben den rechten Arm zum Hitlergruß. So ist es auf einem Handyvideo zu sehen, das an diesem Freitag im Saal 201 des Amtsgerichts Leipzig gezeigt wird. Das Video ist bei einem Auftritt der Partysängerin Melanie Müller entstanden, um sie geht es vor Gericht. Müller wurde einst als RTL-»Dschungelkönigin« und durch ihre Teilnahme an anderen Reality-TV-Formaten bekannt. In der Nacht auf den 18. September 2022 trat sie auf dem Oktoberfest der »Rowdys Eastside« auf, einer Leipziger Rocker-Gruppe. Als ihr Publikum die Naziparolen grölte und die Hitlergrüße zeigte, setzte sie den Aufritt fort, so zeigt es das Video. Entsetzt wirkte sie nicht. Im Gegenteil: Auf einem zweiten Video ist zu sehen, wie die 36-Jährige selbst den rechten Arm mehrmals in die Höhe streckt. Für das Amtsgericht Leipzig ist die Sache klar: Müller hat den Hitlergruß gezeigt, außerdem Beihilfe zur Verwendung verbotener Nazikennzeichen durch ihr Publikum geleistet. Unter anderem deshalb wird Müller an diesem Freitag zu einer Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt, also zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro. Das ist weit mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: Staatsanwalt Thomas Schmelzer hatte eine Geldstrafe von 5700 Euro beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert (…) Richter Findeisen betont, dass ein Schuldspruch wegen des Verwendens verbotener NS-Kennzeichen nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch nicht bedeute, dass Müller selbst »dem rechten Milieu« zuzuordnen sei: »Das unterstellt Ihnen hier auch niemand.« Doch nach Überzeugung des Gerichts hat Müller als Entertainerin »die vorherrschende rechte Dynamik des Publikums aufgegriffen und sich zu eigen gemacht«. Ihre Armbewegung könne weder als unbedachte Geste noch als unschuldige Tanzbewegung gewertet werden. Die »Sieg Heil«-Rufe im Zelt gepaart mit Hitlergrüßen seien zu massiv gewesen, als dass Müller davon nichts mitbekommen haben könne. Es lägen auch keine Anhaltspunkte vor, dass sie ihren Auftritt tatsächlich wie behauptet abgebrochen habe. Vielmehr habe Müller damals selbst zum Publikum gesagt, sie hoffe, dass es »unter uns« bleibe, weil sie sonst ihren Job verliere. Ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht geworden Zu ihren Gunsten wertet das Gericht, dass die Sängerin zum Tatzeitpunkt »sicherlich angetrunken gewesen sein dürfte« und in der Folge einen Reputationsverlust erlitten habe. Zu ihren Lasten spreche, dass ihr als öffentliche Person eine »Vorbildfunktion« zukomme. Weil in Müllers Wohnung auch noch 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, fließt in das Urteil ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit ein

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Von Sven Mandel – Sven Mandel, CC BY-SA 4.0, Link – #LockHerUp

#LGFrankfurt sieht Angriff auf die #Menschenwürde – #NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen – #reichelt #inyourface

LG Frankfurt sieht Angriff auf die Menschenwürde NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen. Eine trans Frau darf nicht im Frauenfitnessstudio trainieren, berichtete im Mai das Nachrichtenportal NiUS – und bezeichnete sie dabei als Mann. Dagegen wehrt sie sich nun erfolgreich vor Gericht. Für NiUS-Chef Julian Reichelt ein Déjà-vu. Im März wollte eine transidente Frau Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio werden. Die Frau hat ihren Geschlechtseintrag vor Jahren auf “weiblich” ändern lassen, sie nimmt Hormone, aber eine operative Geschlechtsangleichung hat nicht stattgefunden. Nachdem die Frau ihrerseits auf ihre Transgeschlechtlichkeit hingewiesen hatte, verwehrte ihr die Betreiberin eine Mitgliedschaft. Nur cis Frauen dürften hier trainieren, also solche, bei denen zugeschriebenes Geschlecht und geschlechtliche Identität übereinstimmen. Daneben auch trans Frauen zum Trainingsbetrieb zuzulassen, widerspreche dem Studiokonzept als Schutzraum für Frauen. Auch ein Kompromiss fand sich nicht. Der Fall erlangte bundesweite Aufmerksamkeit, nachdem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sich mit einem Schreiben an das Fitnessstudio eingeschaltet und zum Versuch einer gütlichen Streitbeilegung eine Entschädigung von 1.000 Euro vorgeschlagen hatte. Neben LTO berichteten auch andere Medien, zuerst allerdings das von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt geführte Nachrichtenportal “NiUS” in einem Artikel vom 30. Mai mit der Überschrift: “Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will.” Dem Bericht folgten weitere NiUS-Artikel, auch hier war stets von einem Mann die Rede, der sich Zugang zu dem Fitnessstudio habe verschaffen wollen. Die falsche Anrede einer (trans) Frau als Mann oder umgekehrt nennt man Misgendern. Das ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde, entschied nun das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Mit dem Eilbeschluss (v. 18.07.2024, Az. 2-03 O 275/24), der LTO vorliegt, untersagte das LG NiUS einstweilen nicht nur die falsche Anrede, sondern auch die Verbreitung eines Fotos und des Klarnamens der Betroffenen. Die Begründung fällt knapp aus. Hinsichtlich des Misgenderns begnügte sich das Gericht mit der Feststellung: “Die Bezeichnung einer Frau als Mann und die Verwendung des männlichen Geschlechts bzw. Pronomens in Bezug auf eine Frau stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und einen Angriff auf ihre Menschenwürde dar.” Längere Ausführungen sind wohl auch deshalb nicht nötig, weil das LG Frankfurt selbst sowie das dortige Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Jahr bereits einen ähnlichen Fall entschieden hatten.

via lto: LG Frankfurt sieht Angriff auf die Menschenwürde NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen

LG Erfurt erlässt einstweilige Verfügung – AfD muss Jour­na­listen zur Wahl­party zulassen

Die AfD Thüringen wollte nur einen kleinen Kreis ausgewählter Journalisten bei ihrer Wahlparty dabeihaben. Dagegen zogen mehrere Medienhäuser mit Erfolg vor das LG Erfurt, das schon einen Tag später über den Eilantrag entschied. Am 1. September wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Grund genug, um nach der Wahl eine Wahlparty zu veranstalten, wie es bei den Parteien so üblich ist. Zu ihrer Wahlparty wollte die AfD Thüringen allerdings nur einen ausgewählten Kreis an Journalistinnen und Journalisten zulassen. Gegenüber der dpa begründete die AfD dies damit, man habe nicht genügend Platz für alle. Es seien bereits 50 Plätze für Journalisten vorgesehen, die seien belegt.  Journalisten des Magazins Der Spiegel, der Springer-Marken Bild und Welt sowie der taz wollten sich auch für die Wahlparty akkreditieren, ihre Anträge wurden aber abgelehnt. Deshalb hatten sie am Mittwoch beim Landgericht (LG) Erfurt einen Eilantrag gegen die AfD Thüringen gestellt. Vertreten wurden sie dabei von Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch. Generell ist umstritten, ob und aus welcher Rechtsgrundlage Journalisten einen Anspruch auf Teilnahme an Parteiveranstaltungen herleiten können. Der Eilantrag stützte sich schlicht auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG i.V.m. dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG, wie Partsch gegenüber LTO berichtet. Bereits am Donnerstag hat das LG – wegen Dringlichkeit nach § 937 Zivilprozessordnung ohne mündliche Verhandlung – die beantragte einstweilige Verfügung erlassen: Die AfD Thüringen muss den Antragstellern demnach in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zur Wahlparty gewähren. Insbesondere muss sie wie beantragt jeweils einen Journalisten der Redaktionen Bild und Welt zulassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird gegenüber dem AfD-Vorstand, bestehend aus Björn Höcke und Stefan Möller, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft angedroht (Beschl. v. 22.08.2024, Az. 9 O 941/24).

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Rechtsextreme Tat in #Oberhausen : #Haftstrafen nach #Anschlag auf Linke – #terror

Ein rechtsextremes Pärchen verwüstete mit einem Sprengsatz das Linkenbüro in Oberhausen. Ein Gericht verurteilte es nun zu einer Haftstrafe. Ein rechtsextremes Pärchen aus Oberhausen ist am Dienstag zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und vier Monaten vor dem Landgericht Duisburg verurteilt worden. Das polizeibekannte Duo hatte im Juli 2022 einen Sprengstoffanschlag auf das damalige Zentrum der Partei „Die Linke“ in der Innenstadt von Oberhausen verübt und dieses komplett zerstört. Glücklicherweise kam bei der nächtlichen Sprengung niemand zu Schaden. Nach der Tat wurde schnell ein politisches Motiv vermutet. Denn bereits 2020 hatte es zwei kleinere Anschläge auf das Linken-Zentrum gegeben. Bei dem Anschlag im Juli 2022 entstand bei der Linken schließlich ein Sachschaden von 6.000 Euro. Auch angrenzende Geschäfte wurden damals in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt soll sich laut Gerichtsurteil der Schaden auf 19.000 Euro summiert haben. Während die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Duisburg zwischenzeitlich bereits mangels Hinweisen auf konkrete Täter eingestellt waren, steht jetzt ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Und das nur, weil die Polizei durch einen Zufall bei einer anderen Ermittlung dem Pärchen auf die Schliche gekommen war. (…) Der Hauptangeklagte Thomas L. wurde nun zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Sachschaden verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und elf Monate gefordert. Das Gericht minderte die Strafe um sieben Monate und setzt obendrein den Haftbefehl außer Vollzug. (…) Die Freundin von Thomas L., Nina S., wurde, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah bei Nina S. eindeutig eine Mittäterschaft als erwiesen, die auch nicht durch ihr Geständnis gemindert werde – und auch nicht dadurch, dass sie sich angeblich in Haft gut führe und an einem Aussteigerprogramm teilnimmt. Nina S. war bereits vor vier Jahren auf Videoaufzeichnungen nahe des Linken-Zentrums gesehen worden. Damals ereigneten sich zwei Brandanschläge auf den Treffpunkt.

via taz: Rechtsextreme Tat in Oberhausen :Haftstrafen nach Anschlag auf Linke

siehe auch: Rechtsextreme nach Bombenanschlag auf Linke-Zentrum verurteilt Landgericht verhängt Freiheitsstrafen für Attentat auf Parteizentrale in Oberhausen. Das Landgericht Duisburg hat ein rechtsextremes Pärchen aus Oberhausen zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und vier Monaten bzw. zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die beiden hatten im Juli 2022 einen nächtlichen Sprengstoffanschlag auf das damalige Zentrum der Partei Die Linke in der Innenstadt von Oberhausen verübt. Die Einrichtung wurde dabei komplett zerstört, es entstand rund 6000 Euro Sachschaden. Die angrenzenden Geschäfte wurden ebenso in Mitleidenschaft gezogen, insgesamt soll sich der Schaden auf 19 000 Euro beziffern.

OVG-Eilbeschluss: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtens

In zwei Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass AfD-Mitgliedern Waffen entzogen werden dürfen – weil die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird.  Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren hingewiesen, sagte eine Sprecherin. Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. Im Fall eines der Kläger komme noch hinzu, dass er nicht nur bloßes Mitglied der Partei sei, sondern diese auch noch als Funktionsträger unterstütze.

via wdr: OVG-Eilbeschluss: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtens

Glock 26 with Night Sights
Von KENEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Staatsgerichtshof Bremen weist Wahlbeschwerden zurück – AfD durfte von Bür­ger­schafts­wahl aus­ge­sch­lossen werden

Bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2023 wollte die AfD mit zwei Listen antreten. Deshalb wurde sie von der Wahl ausgeschlossen. Das war rechtmäßig, hat der örtliche Staatsgerichtshof nun entschieden. Die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven ist gültig. Das hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entschieden (Urt. v. 16.08.2024, Az. St 12/23 und St 15/23). Der Ausschluss der AfD von der Wahl war rechtmäßig, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung sagte. Mehrere AfD-Mitglieder waren dagegen vorgegangen. Der Staatsgerichtshof sah allerdings keine Wahlfehler und wies die Beschwerden zurück.  Die AfD war nach dem Landesparteitag im Mai 2022 so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Der Landeswahlausschuss wies damals sämtliche Wahlvorschläge der AfD zurück. Einzelne AfD-Mitglieder und der Bremer AfD-Landesverband hatten dagegen Einsprüche eingelegt. Im Dezember 2023 hatte sich das Wahlprüfungsgericht damit befasst und den Ausschluss der AfD nicht beanstandet. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz vor den Staatsgerichtshof. Auch dort hatten sie jetzt keinen Erfolg. “Unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreicht” Die Zulassungsbedürftigkeit von Wahlvorschlägen stehe im Einklang mit der Parteienfreiheit und der Wahlfreiheit, so der Staatsgerichtshof. Der Vorsitzende Richter erklärte, die Zulassung einer Landesliste solle “die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und eine gewisse Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge” gewährleisten. Auch die Vorschrift, dass Wahlvorschläge von Parteien nur gültig sind, wenn sie von deren Landesvorstand unterschrieben sind, verfolge ein legitimes Ziel. Es sei unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreiche, damit die Parteien ihre Rolle für die politische Willensbildung wahrnehmen könnten.

via lto: Staatsgerichtshof Bremen weist Wahlbeschwerden zurück AfD durfte von Bür­ger­schafts­wahl aus­ge­sch­lossen werden