In Berlin ist eine Frau wegen Verwendung der Parole “From the River to the Sea – Palestine will be free” verurteilt worden. Unter Juristen herrscht darüber Uneinigkeit. Das Amtsgericht in Berlin hat eine Frau wegen der Verwendung der Parole “From the River to the Sea – Palestine will be free” zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die 22-Jährige verwendete diese bei einer verbotenen Versammlung am 11. Oktober in Neukölln, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Rufen der Parole sei vom Gericht als Billigung von Straftaten gewertet worden, sagte die Sprecherin. “Dem Gericht kam es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole, insbesondere auf den engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, an.” Dieser Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Bundesinnenministerium ordnet Parole der Hamas zu Im vergangenen November hatte das Bundesinnenministerium die Hamas in Deutschland verboten. In der entsprechenden Verbotsverfügung ordnete das Ministerium den Ausspruch “From the River to the Sea – Palestine will be free” grundsätzlich der Hamas zu. Wer ihn nutzt, macht sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Terrororganisation strafbar. Allerdings ist diese pauschale Einstufung juristisch umstritten. Die Gerichte in Deutschland kamen bereits zu unterschiedlichen Einschätzungen
via zeit: Berlin: Gericht verurteilt Frau wegen Parole “From the River to the Sea”