Bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2023 wollte die AfD mit zwei Listen antreten. Deshalb wurde sie von der Wahl ausgeschlossen. Das war rechtmäßig, hat der örtliche Staatsgerichtshof nun entschieden. Die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven ist gültig. Das hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entschieden (Urt. v. 16.08.2024, Az. St 12/23 und St 15/23). Der Ausschluss der AfD von der Wahl war rechtmäßig, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung sagte. Mehrere AfD-Mitglieder waren dagegen vorgegangen. Der Staatsgerichtshof sah allerdings keine Wahlfehler und wies die Beschwerden zurück.  Die AfD war nach dem Landesparteitag im Mai 2022 so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Der Landeswahlausschuss wies damals sämtliche Wahlvorschläge der AfD zurück. Einzelne AfD-Mitglieder und der Bremer AfD-Landesverband hatten dagegen Einsprüche eingelegt. Im Dezember 2023 hatte sich das Wahlprüfungsgericht damit befasst und den Ausschluss der AfD nicht beanstandet. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz vor den Staatsgerichtshof. Auch dort hatten sie jetzt keinen Erfolg. “Unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreicht” Die Zulassungsbedürftigkeit von Wahlvorschlägen stehe im Einklang mit der Parteienfreiheit und der Wahlfreiheit, so der Staatsgerichtshof. Der Vorsitzende Richter erklärte, die Zulassung einer Landesliste solle “die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und eine gewisse Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge” gewährleisten. Auch die Vorschrift, dass Wahlvorschläge von Parteien nur gültig sind, wenn sie von deren Landesvorstand unterschrieben sind, verfolge ein legitimes Ziel. Es sei unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreiche, damit die Parteien ihre Rolle für die politische Willensbildung wahrnehmen könnten.

via lto: Staatsgerichtshof Bremen weist Wahlbeschwerden zurück AfD durfte von Bür­ger­schafts­wahl aus­ge­sch­lossen werden