In zwei Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass AfD-Mitgliedern Waffen entzogen werden dürfen – weil die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren hingewiesen, sagte eine Sprecherin. Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. Im Fall eines der Kläger komme noch hinzu, dass er nicht nur bloßes Mitglied der Partei sei, sondern diese auch noch als Funktionsträger unterstütze.
via wdr: OVG-Eilbeschluss: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtens
Von KEN – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link