Hat Sängerin Melanie Müller den Hitlergruß auf einem Konzert gezeigt? Das Amtsgericht Leipzig sagt ja und verhängt eine Geldstrafe, deutlich höher als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen des Hebens des rechten Armes habe sich die Angeklagte des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro. (…) Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

via rp online: Strafmaß deutlich höher als beantragt Hitlergruß und Drogenbesitz – Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Prozess gegen Sängerin Melanie Müller Keine unbedachte Geste, keine unschuldige Tanzbewegung Melanie Müller hat bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt, urteilt das Amtsgericht Leipzig – und verhängt eine Geldstrafe, die weit über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Denn auch ein zweiter Vorwurf sei erwiesen. Ihr Publikum grölt »Sieg Heil«, mehrere Männer heben den rechten Arm zum Hitlergruß. So ist es auf einem Handyvideo zu sehen, das an diesem Freitag im Saal 201 des Amtsgerichts Leipzig gezeigt wird. Das Video ist bei einem Auftritt der Partysängerin Melanie Müller entstanden, um sie geht es vor Gericht. Müller wurde einst als RTL-»Dschungelkönigin« und durch ihre Teilnahme an anderen Reality-TV-Formaten bekannt. In der Nacht auf den 18. September 2022 trat sie auf dem Oktoberfest der »Rowdys Eastside« auf, einer Leipziger Rocker-Gruppe. Als ihr Publikum die Naziparolen grölte und die Hitlergrüße zeigte, setzte sie den Aufritt fort, so zeigt es das Video. Entsetzt wirkte sie nicht. Im Gegenteil: Auf einem zweiten Video ist zu sehen, wie die 36-Jährige selbst den rechten Arm mehrmals in die Höhe streckt. Für das Amtsgericht Leipzig ist die Sache klar: Müller hat den Hitlergruß gezeigt, außerdem Beihilfe zur Verwendung verbotener Nazikennzeichen durch ihr Publikum geleistet. Unter anderem deshalb wird Müller an diesem Freitag zu einer Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt, also zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro. Das ist weit mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: Staatsanwalt Thomas Schmelzer hatte eine Geldstrafe von 5700 Euro beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert (…) Richter Findeisen betont, dass ein Schuldspruch wegen des Verwendens verbotener NS-Kennzeichen nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch nicht bedeute, dass Müller selbst »dem rechten Milieu« zuzuordnen sei: »Das unterstellt Ihnen hier auch niemand.« Doch nach Überzeugung des Gerichts hat Müller als Entertainerin »die vorherrschende rechte Dynamik des Publikums aufgegriffen und sich zu eigen gemacht«. Ihre Armbewegung könne weder als unbedachte Geste noch als unschuldige Tanzbewegung gewertet werden. Die »Sieg Heil«-Rufe im Zelt gepaart mit Hitlergrüßen seien zu massiv gewesen, als dass Müller davon nichts mitbekommen haben könne. Es lägen auch keine Anhaltspunkte vor, dass sie ihren Auftritt tatsächlich wie behauptet abgebrochen habe. Vielmehr habe Müller damals selbst zum Publikum gesagt, sie hoffe, dass es »unter uns« bleibe, weil sie sonst ihren Job verliere. Ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht geworden Zu ihren Gunsten wertet das Gericht, dass die Sängerin zum Tatzeitpunkt »sicherlich angetrunken gewesen sein dürfte« und in der Folge einen Reputationsverlust erlitten habe. Zu ihren Lasten spreche, dass ihr als öffentliche Person eine »Vorbildfunktion« zukomme. Weil in Müllers Wohnung auch noch 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, fließt in das Urteil ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit ein

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Von Sven Mandel – Sven Mandel, CC BY-SA 4.0, Link – #LockHerUp