LG Frankfurt sieht Angriff auf die Menschenwürde NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen. Eine trans Frau darf nicht im Frauenfitnessstudio trainieren, berichtete im Mai das Nachrichtenportal NiUS – und bezeichnete sie dabei als Mann. Dagegen wehrt sie sich nun erfolgreich vor Gericht. Für NiUS-Chef Julian Reichelt ein Déjà-vu. Im März wollte eine transidente Frau Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio werden. Die Frau hat ihren Geschlechtseintrag vor Jahren auf “weiblich” ändern lassen, sie nimmt Hormone, aber eine operative Geschlechtsangleichung hat nicht stattgefunden. Nachdem die Frau ihrerseits auf ihre Transgeschlechtlichkeit hingewiesen hatte, verwehrte ihr die Betreiberin eine Mitgliedschaft. Nur cis Frauen dürften hier trainieren, also solche, bei denen zugeschriebenes Geschlecht und geschlechtliche Identität übereinstimmen. Daneben auch trans Frauen zum Trainingsbetrieb zuzulassen, widerspreche dem Studiokonzept als Schutzraum für Frauen. Auch ein Kompromiss fand sich nicht. Der Fall erlangte bundesweite Aufmerksamkeit, nachdem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sich mit einem Schreiben an das Fitnessstudio eingeschaltet und zum Versuch einer gütlichen Streitbeilegung eine Entschädigung von 1.000 Euro vorgeschlagen hatte. Neben LTO berichteten auch andere Medien, zuerst allerdings das von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt geführte Nachrichtenportal “NiUS” in einem Artikel vom 30. Mai mit der Überschrift: “Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will.” Dem Bericht folgten weitere NiUS-Artikel, auch hier war stets von einem Mann die Rede, der sich Zugang zu dem Fitnessstudio habe verschaffen wollen. Die falsche Anrede einer (trans) Frau als Mann oder umgekehrt nennt man Misgendern. Das ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde, entschied nun das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Mit dem Eilbeschluss (v. 18.07.2024, Az. 2-03 O 275/24), der LTO vorliegt, untersagte das LG NiUS einstweilen nicht nur die falsche Anrede, sondern auch die Verbreitung eines Fotos und des Klarnamens der Betroffenen. Die Begründung fällt knapp aus. Hinsichtlich des Misgenderns begnügte sich das Gericht mit der Feststellung: “Die Bezeichnung einer Frau als Mann und die Verwendung des männlichen Geschlechts bzw. Pronomens in Bezug auf eine Frau stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und einen Angriff auf ihre Menschenwürde dar.” Längere Ausführungen sind wohl auch deshalb nicht nötig, weil das LG Frankfurt selbst sowie das dortige Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Jahr bereits einen ähnlichen Fall entschieden hatten.

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