#BERUFUNGSVERFAHREN – “#Reichsbürger” #PeterFitzek in #Dessau zu #Haftstrafe verurteilt – #LockHimUp

Am Landgericht Dessau-Roßlau ist am Montag im Berufungsverfahren gegen den selbsternannten “König von Deutschland” Peter Fitzek das Urteil gefällt worden. Dessen Berufung wurde zurückgewiesen. Der Angeklagte muss nun für acht Monate ins Gefängnis. Das Urteil in dem Verfahren ist aber noch nicht rechtskräftig. Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, muss ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Dessau-Roßlau am Montag, in dem es um Körperverletzung und Beleidigung ging. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT wurde die Berufung des 59-Jährigen zurückgewiesen und Fitzek zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fitzek 2022 im Wittenberger Landratsamt zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat, was eine vorsätzliche Körperverletzung darstellt. Dass Fitzek sie bewusst getreten hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der Richter begründete das Hafturteil nun damit, dass Fitzek mit einer Geldstrafe nicht mehr zu beeindrucken sei. Der Verurteilte muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

via mdr: BERUFUNGSVERFAHREN “Reichsbürger” Peter Fitzek in Dessau zu Haftstrafe verurteilt

siehe auch: Nach Haft-Urteil: “Reichsbürger” Peter Fitzek legt Revision ein. Am Landgericht Dessau-Roßlau ist am Montag im Berufungsverfahren gegen den selbsternannten “König von Deutschland”, Peter Fitzek, das Urteil gefällt worden. Dessen Berufung wurde zurückgewiesen. Gegen das Urteil legte er nun Revision ein.

Schweizer Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung verurteilt

Das Berufungsgericht kippte den Freispruch der Vorinstanz. Das Urteil lautet drei Jahre Gefängnis, davon zwei auf Bewährung. Ramadan hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Schweizer Islamforscher Tariq Ramadan ist in einem Berufungsverfahren in der Schweiz der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Wie am Dienstag öffentlich wurde, kippte das Berufungsgericht den im Mai 2023 ergangenen Freispruch eines vorinstanzlichen Gerichts und verurteilte den 62-jährigen früheren Professor der britischen Eliteuniversität Oxford zu drei Jahren Gefängnis, davon zwei auf Bewährung. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Verurteilung vor dem Obersten Gericht der Schweiz angefochten wird. Das Urteil erging bereits am 28. August, wurde aber erst am Dienstag nach einem Bericht des Schweizer Senders RTS veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufung drei Jahre Haft gefordert, von denen nur eineinhalb auf Berufung ausgesetzt werden sollten. Vor 15 Jahren In dem Verfahren geht es um einen Vorfall in einem Hotelzimmer vor 15 Jahren in Genf. Eine muslimische Konvertitin, die nur als “Brigitte” identifiziert wurde, warf Ramadan vor, sie in einer Nacht Ende Oktober 2008 vergewaltigt und anderen sexuellen Gewaltakten unterzogen zu haben. Ihr Anwalt gab an, sie sei wiederholt vergewaltigt worden und habe “Folter und Barbarei” erleiden müssen. Ramadan hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er gab an, Opfer einer “Falle” geworden zu sein, und sagte, Brigitte habe sich selbst zu ihm eingeladen. Er habe sich von ihr küssen lassen, bevor er die Begegnung schnell beendet habe. Brigitte war zum Zeitpunkt des Vorfalls in ihren 40ern. Sie reichte zehn Jahre später eine Klage ein und erklärte dem Gericht, sie habe sich durch ähnliche Klagen gegen Ramadan in Frankreich ermutigt gefühlt.

via standard: Schweizer Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung verurteilt

Neo-Nazi Pedro Varela sentenced to one and a half years in prison for inciting hatred

A year and a half of prison for neo-nazis Pedro Varela for incitement to hatred. The Barcelona court sentenced the owner of the European bookstoreAlthough with a sentence much lower than the 12 years requested by the charges, both the prosecution and Movement against intolerance and the Federation of Jewish Communities of SpainIn a 481-page judgment, the Article 6 court emphasizes that Varela, previously convicted of disseminating ideas justifying genocide, “indiscriminately disseminated,” both through the publication and distribution of books through Ediciones Ojeda, as well as through conferences at its premises, “a line of thought based on the culture of supremacist hatred and animosity and racial segregation against what he considers inferior races, especially those of Jewish origin, among other minorities, by praising the purity of the white race and the need to perpetuate this lineage, by defending its homogeneity and the need for its survival as a racial and cultural entity. Among other things, “claiming that racial integration is genocide against the white race through miscegenation“. The magistrates thus consider that the texts and expressions that he disseminated Varela “they used language of a discriminatory nature and in particular humiliating on grounds of skin colour (“race”), national origin, religion, ideology or sexual orientation to support their discriminatory, in particular racist and anti-Semitic, theses.” The judgment also underlines that the owner of the Europa Bookstore, with its books and publications, “exalted, justified and praised the extermination actions carried out by the Third Reichcreated and led by Adolf Hitler in the 1930s and 1940s in Germany, defending not only his figure and his regime of terror but justifying, denying, ridiculing, trivializing and trivializing the atrocious crimes planned and executed by said regime for the collective extermination of ethnic minorities, racial minorities, sexual minorities, people with disabilities or for religious reasons, with particular emphasis on the Jewish people. At the trial last May, Varela accused the prosecution of persecuting him and presented himself as a simple bookseller and publisher. Today, the judgment maintains that “although they sold books that apparently dealt with various topics such as politics, history, philosophy or economics, they were mostly unidirectional in their content, with an absolute lack of plurality and in which, as a whole, sometimes held the Jewish people responsible for the evils of the world, or said that blacks were inferior, that the best way to respect race is segregationthat miscegenation will lead to the disappearance of civilization, or that what they describe as a tide of immigration is an invasion of immigrants, a massive phenomenon that replaces the native population with halogens that are impossible to integrate. Among other things, even that “Women should not have the same civil rights as menor that homosexuality is a form of sexual depravity.

via topbuzztimes: Neo-Nazi Pedro Varela sentenced to one and a half years in prison for inciting hatred

siehe auch: Owner of bookstore selling Nazi books sentenced to 1.5 years in prison Pedro Varela ran Europa in Barcelona from 2006 to 2016 The owner of the Europa bookstore in Barcelona between 2006 and 2016, Pedro Varela, has been sentenced to one-and-a-half years in prison for selling Nazi books. The store was located in the Gracia neighborhood, and he was one of the leaders of the EO cultural association and Ediciones O, which distributed and sold Nazi material. The Barcelona court has sentenced Varela to 18 months in prison for Holocaust denial, trivialization, and promoting crimes against humanity. He has also received a fine of €15 daily during the next seven months. He was facing 12 years in prison and a € 10,800 fine. Along with Varela, five other individuals were accused of using the library, the association, and the editorial to spread “supremacist” views between 2006 and 2016. They were found not guilty. Among other fines, Varela has been banned from holding any educational positions, as well as banned from editing, distributing, or selling books neither on-site nor online.

#Datenklau: #Greifswalder #Polizist muss #Bußgeld zahlen – #polizeiproblem #braunzone

Ein Polizist aus Greifswald muss ein Bußgeld zahlen, weil er offenbar persönliche Daten anderer aus dem Polizei-System abgerufen und weitergegeben hat. Nach Angaben des Landesdatenschutz-Beauftragten Schmidt ist ein entsprechendes Verfahren jetzt vor dem Amtsgericht Schwerin abgeschlossen worden.Telefonnummern, Adressen und andere persönliche Angaben aus polizeilichen Meldesystemen soll der Polizist vor rund fünf Jahren an Rechtsextreme weitergegeben haben. Ein Vorwurf: Der Beamte soll die Betroffenen in Sozialen Medien mit diesen Informationen konfrontiert haben, sie ihnen quasi unter die Nase gerieben haben, auch weil sie offenbar der linken Szene angehörten. Die Staatsanwaltschaft, so Landes-Datenschützer Sebastian Schmidt, habe allerdings keine strafbare Handlung nachweisen können. Deshalb habe seine Behörde ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet. Der Polizist habe zunächst Widerspruch eingelegt. An diesem Mittwoch habe der Beamte diesen Widerspruch dann aber in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwerin zurückgezogen. Das Bußgeld über knapp 800 Euro sei rechtskräftig. Die Summe fällt nach NDR Informationen relativ gering aus, weil die geahndeten Vorfälle auch durch dazwischen liegende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon länger zurückliegen.

via ndr: Datenklau: Greifswalder Polizist muss Bußgeld zahlen

Mehr als 200 Menschen in Großbritannien nach Krawallen verurteilt

Nach einem Messerangriff auf Kinder in Southport kam es in Großbritannien zu gewaltvollen Ausschreitungen. Seitdem wurden 1.280 Menschen festgenommen und 200 verurteilt. Mehr als 200 Menschen sind bisher im Zusammenhang mit den rechtsradikalen Ausschreitungen in mehreren britischen Städten verurteilt worden. In den meisten Fällen sprachen die Gerichte Haftstrafen aus, wie eine Analyse der britischen Nachrichtenagentur PA ergab. Von den insgesamt 202 Verurteilten müssen 193 ins Gefängnis. Die höchste Strafe erhielt ein 48-jähriger Mann aus Kingston upon Hull im Nordosten Englands. Er gestand vor Gericht seine Teilnahme an gewalttätigen Ausschreitungen, versuchte Brandstiftung sowie rassistisch motivierte Sachbeschädigung und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der jüngste Verurteilte war ein 13-jähriger Junge aus Manvers, der zusammen mit einer Gruppe Wurfgeschosse auf ein Hotel warf, in dem Migranten untergebracht waren. Er muss nun für ein Jahr richterlich erlassene Auflagen erfüllen. Nächste Woche wird das Strafmaß für einen zwölfjährigen Jungen verkündet. In Großbritannien liegt die Strafmündigkeit bei zehn Jahren

via zeit: Mehr als 200 Menschen in Großbritannien nach Krawallen verurteilt

siehe auch: 200 Menschen in Großbritannien nach Krawallen verurteilt London · Tagelang griffen rechtsextreme Randalierer in mehreren Städten die Polizei und Unterkünfte für Migranten an. Die britische Justiz reagiert mit Härte. Mehr als 200 Menschen sind bisher wegen ihrer Rolle bei den rechtsradikalen Ausschreitungen in mehreren britischen Städten verurteilt worden. Dabei sprachen Gerichte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Haftstrafe aus, wie eine Auswertung der britischen Nachrichtenagentur PA ergab. Demnach müssen 193 der insgesamt 202 Verurteilten ins Gefängnis.

VG zu Brandenburger Wahlkampfsendung – FDP zu irre­le­vant, um ein­ge­laden zu werden

Der RBB hat den Spitzenkandidaten der Brandenburger FDP nicht zur großangelegten Wahlkampfsendung eingeladen. Die Begründung, dass die FDP weder derzeit im Landtag sitzt noch in Umfragen über fünf Prozent kommt, sei ausreichend, so das VG. Die FDP ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht (VG) in Potsdam hat einen entsprechenden Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgewiesen, erklärte ein Sprecher (Beschl. v. 04.09.2024, Az. VG 11 L 733/24).  (…) Maßgeblich für die Entscheidung war nach Angaben des Gerichts das Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf. Demnach waren in die Sendung die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, “die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen”. Beide Kriterien treffen auf die FDP derzeit nicht zu.  Die vom RBB zugrunde gelegten Auswahlkriterien seien nicht zu beanstanden, erklärte der Sprecher des VG. “Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen.”

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Streit um Onlinedienst – Sperrung von X in Brasilien bestätigt

Der Oberste Gerichtshof in Brasilien bestätigt die Sperrung der Social-Media-Plattform X. Die Richter werfen dem Dienst vor, nicht entschlossen genug gegen die Verbreitung von Hassrede und Fake News vorzugehen. Die Mehrheit eines fünfköpfigen Gremiums des brasilianischen Obersten Gerichtshofs hat die Entscheidung des Richters Alexandre de Moraes bestätigt, die Social-Media-Plattform X in Brasilien zu sperren. Am Freitag hatte de Moraes, Richter am Obersten Gericht, angeordnet, die Plattform des Tech-Milliardärs Elon Musk solle seine Geschäftstätigkeit im nach Einwohnern siebtgrößten Land der Welt sofort und vollständig einstellen.Musk habe “völlige Missachtung der brasilianischen Souveränität und insbesondere der Justiz” gezeigt, begründete de Moraes die Entscheidung. Elon Musk schrieb auf seiner Plattform, die Quelle Nummer 1 für die Wahrheit werde damit geschlossen. De Moraes nannte er einen bösen Diktator, der sich als Richter verkleidet habe. (…) De Moraes hatte im April Ermittlungen gegen Musk eingeleitet und ihm vorgeworfen, illegale Accounts wieder aktiviert zu haben. Musk warf dem Richter daraufhin Zensur vor.In der Folge kündigte Musk an, die X-Vertretung in Brasilien zu schließen, weil er um die Sicherheit der Mitarbeiter fürchte. Am Donnerstag dann setzte de Moraes Musk eine 24-Stunden Frist, erneut einen Rechtsvertreter für X einzusetzen und ordnete dann die Sperrung von X an, als Musk die Frist verstreichen ließ.

via tagesschau: Streit um Onlinedienst Sperrung von X in Brasilien bestätigt