Am Landgericht Dessau-Roßlau ist am Montag im Berufungsverfahren gegen den selbsternannten “König von Deutschland” Peter Fitzek das Urteil gefällt worden. Dessen Berufung wurde zurückgewiesen. Der Angeklagte muss nun für acht Monate ins Gefängnis. Das Urteil in dem Verfahren ist aber noch nicht rechtskräftig. Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, muss ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Dessau-Roßlau am Montag, in dem es um Körperverletzung und Beleidigung ging. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT wurde die Berufung des 59-Jährigen zurückgewiesen und Fitzek zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fitzek 2022 im Wittenberger Landratsamt zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat, was eine vorsätzliche Körperverletzung darstellt. Dass Fitzek sie bewusst getreten hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der Richter begründete das Hafturteil nun damit, dass Fitzek mit einer Geldstrafe nicht mehr zu beeindrucken sei. Der Verurteilte muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
via mdr: BERUFUNGSVERFAHREN “Reichsbürger” Peter Fitzek in Dessau zu Haftstrafe verurteilt
siehe auch: Nach Haft-Urteil: “Reichsbürger” Peter Fitzek legt Revision ein. Am Landgericht Dessau-Roßlau ist am Montag im Berufungsverfahren gegen den selbsternannten “König von Deutschland”, Peter Fitzek, das Urteil gefällt worden. Dessen Berufung wurde zurückgewiesen. Gegen das Urteil legte er nun Revision ein.