Der RBB hat den Spitzenkandidaten der Brandenburger FDP nicht zur großangelegten Wahlkampfsendung eingeladen. Die Begründung, dass die FDP weder derzeit im Landtag sitzt noch in Umfragen über fünf Prozent kommt, sei ausreichend, so das VG. Die FDP ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht (VG) in Potsdam hat einen entsprechenden Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgewiesen, erklärte ein Sprecher (Beschl. v. 04.09.2024, Az. VG 11 L 733/24). (…) Maßgeblich für die Entscheidung war nach Angaben des Gerichts das Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf. Demnach waren in die Sendung die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, “die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen”. Beide Kriterien treffen auf die FDP derzeit nicht zu. Die vom RBB zugrunde gelegten Auswahlkriterien seien nicht zu beanstanden, erklärte der Sprecher des VG. “Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen.”
via lto: VG zu Brandenburger Wahlkampfsendung FDP zu irrelevant, um eingeladen zu werden