Tesla-Chef Elon Musk hat im Streit um ein 56 Milliarden Dollar schweres Vergütungspaket eine erneute juristische Niederlage einstecken müssen. Ein Gericht entschied, dass Musk das Geld nicht zusteht. Trotz der Unterstützung durch Tesla-Aktionäre stellt sich ein Gericht weiterhin gegen eine vereinbarte Entlohnung für Konzernchef Elon Musk in Milliardenhöhe. Eine Richterin im US-Bundesstaat Delaware blieb gestern bei ihrer im Januar getroffenen Entscheidung, dass der Firmenchef bei der Vereinbarung des Plans für Aktienzuteilungen im Jahr 2018 zu viel Einfluss im Hintergrund gehabt habe.Ursprünglich hatte der Vergütungsplan einen Gesamtwert von 2,6 Milliarden Dollar vorgesehen, der aber wegen des starken Anstiegs des Tesla-Aktienkurses bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung auf 56 Milliarden Dollar gestiegen war. Aus Basis des Montagsschlusskurses würde sich sogar ein Wert von mehr als 100 Milliarden Dollar ergeben. Die Richterin war Anfang des Jahres zu dem Schluss gekommen, dass Musk enge Beziehungen zu Mitgliedern des Tesla-Verwaltungsrates pflegte, mit denen er die großzügige Vergütung ausgehandelt hatte. Die Aktionäre seien vor der ersten Abstimmung aber über die Verstrickungen im Dunkeln gelassen worden.
Weil er mehrfach gegen das Gesetz verstiess, wurde ein Basler Polizist vom Stellvertreter der Ressortleitung zum Wachtmeister degradiert. Seine Beschwerde blieb erfolglos. Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehrerer Vorfälle hatte die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter zunächst versetzt. Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des Wachtmeisters abgelehnt, wie im Urteil steht, das am Freitag publiziert wurde. Der Rekurrent habe «seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt», heisst es im Urteil. Der vormalige Ressortleiter-Stellvertreter war per 17. April 2023 auf eine Wachtmeisterstelle versetzt worden, mit einer Bewährungsfrist bis am 30. April dieses Jahres. Mit Schreiben vom 4. Mai 2023 auferlegte die Kantonspolizei die Auflagen «sexuelle Belästigungen im Dienst sowie an Betriebsfeiern zu unterlassen und rassistische Äusserungen, insbesondere den Hitlergruss, im Dienst und an Betriebsfeiern zu unterlassen». Daraus kann geschlossen werden, dass das Verhalten des Rekurrenten notorisch war. Der betreffende Mitarbeiter ist inzwischen freigestellt, wie die Basler Kantonspolizei auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilte. Man habe Mitte Oktober Kenntnis erlangt vom Urteil des Appellationsgerichts. Der Kommandant habe dann entschieden, den Mitarbeiter per sofort freizustellen. (…) Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erstellt, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat. Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. (…) Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) kilometerlangen Strasse zu kontrollieren. Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, heisst es im Urteil. Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten als auch ausserhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruss «Sieg Heil» gerufen. Das ist kein Einzelfall: Ein anderer Polizeiangehöriger war wegen eines antisemitischen Vorfalls vor der Synagoge ebenfalls freigestellt worden. Er hatte den Hitlergruss während einer Patrouillenfahrt im Herbst 2022 gezeigt.
siehe auch: Kollegin gegen ihren Willen geküsst Basler Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung freigestellt Skandal bei der Basler Kantonspolizei: Ein Polizist wird wegen sexueller Belästigung, rassistischen Äusserungen und Nazi-Parolen freigestellt. Das Verwaltungsgericht hat seinen Rekurs abgelehnt und bestätigt die vielfachen Pflichtverletzungen des Beamten. Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehreren Vorfällen hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter freigestellt. Dies sagte ein Polizeisprecher am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
2022 musste der völkische AfD-Richter Maier in den vorzeitigen Ruhestand. Das Dienstgericht Leipzig entschied nun: Pensionsansprüche darf er behalten. Der umstrittene sächsische Richter Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richter*innen in Leipzig. Vor zwei Jahren war der extrem rechte AfD-Politiker wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. „Die Disziplinarklage ist unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Die Richter wiesen die Klage von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Seit Jahren ist der aus Bremen stammende Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. In der jetzigen Klage hatte das Ministerium ihm eine „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder“ geworden – angesichts Einwanderung von „Kulturfremden“ und einer „Vermischung“ der Kulturen. Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es in der Klagebegründung. Maier hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen. An seiner Radikalität bestehen allerdings nie so wirklich Zweifel: Maier bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“ und galt als einer der radikalsten Vertreter des völkischen AfD-Flügels. Seine verständnisvolle Aussage über den norwegischen Rechtsterroristen Breivik soll er einer Veranstaltung des extrem rechten Magazins Compact getätigt haben. Ein Video des Auftritts ist allerdings spurlos verschwunden. Bei einem Auftritt im Ballhaus Watzke forderte Maier in einer Rede 2017 zudem eine Abkehr von Mischvölkern und dem angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die NS-Aufarbeitung. Seiner Gesinnung und der autoritär-nationalradikalen AfD ist Maier treu geblieben: Kürzlich tauchte Maier auch auf Fotos zusammen mit dem wegen Rechtsterrorverdacht festgenommenen AfD-Lokalpolitikers Kurt Hättasch auf.
siehe auch: Sieg für den rechten Richter In einer Rede verteidigte der ehemalige Richter und AfD-Politiker Jens Maier den Rechtsterroristen Breivik. Ein Gericht bestätigte nun dennoch seine Pensionsansprüche. Der Richter und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig – und wies damit einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums zurück. Maier war vor zwei Jahren wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. “Die Disziplinarklage ist unbegründet”, sagte nun die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner in Leipzig. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können. Zudem rechtfertigten sie keine zusätzlichen Maßnahmen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Judge rules that the government’s policies favouring heterosexual couples ‘cannot be justified’. Hong Kong’s top court has ruled to affirm housing and inheritance rights for same-sex couples, siding against the government in a victory for the city’s LGBTQ community. Chief Justice Andrew Cheung wrote in two rulings on Tuesday that the Court of Final Appeal had unanimously dismissed appeals brought by the Hong Kong government against earlier decisions affirming LGBTQ rights. Government lawyer Monica Carss-Frisk had argued that Hong Kong’s housing policy was designed to support “procreation” among opposite-sex partners. But in his ruling, Cheung said policies excluding same-sex couples from public rental flats and subsidised flats sold under the city’s Home Ownership Scheme “cannot be justified”. “[For] needy same-sex married couples who cannot afford private rental accommodation, the [government’s] exclusionary policy could well mean depriving them of any realistic opportunity of sharing family life under the same roof at all,” Cheung said. On the issue of inheritance, judges Joseph Fok and Roberto Ribeiro wrote in Tuesday’s ruling that authorities had also “failed to justify the differential treatment” of same-sex couples.
Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021 war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden, nachdem der Anmelder der Demo geklagt hatte. Der Landesparteitag der Berliner AfD im Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von Protesten antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen. Rund 40 Antifaschistinnen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei, die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war. Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers sorgte bei den Antifaschistinnen für Unmut und führte zu einigen despektierlichen Äußerungen. Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismäßigen körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten Versammlungsteilnehmerinnen durch die Polizei. Anlassloses Filmen rechtswidrig Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt. Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern, dass weitere Teilnehmerinnen der friedlichen Kundgebung festgenommen werden. Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig. Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klägeranwält*innen Peer Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus.
Ein umstrittener Anti-AfD-Aufruf des früheren Präsidenten von Eintracht Frankfurt wird trotz zahlreicher Strafanzeigen nicht juristisch verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Köln kam zum Schluss, dass Fischers Appell von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Im Februar dieses Jahres hatte Fischer im Fernsehsender RTL mit Sitz in Köln AfD-Wähler als Nationalsozialisten bezeichnet und wörtlich gesagt: “Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden – das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist, nix anderes.” Die Staatsanwaltschaft Köln sieht darin anders als die 65 Menschen, die gegen Fischers Aussage Anzeige erstatteten, keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat. Fischer habe offenkundig übertrieben und sich bildhaft ausgedrückt, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Hessischen Rundfunks mit. Im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik an der AfD sei das erlaubt. Kein Anfangsverdacht einer Straftat Auch sei “Nationalsozialist” nicht als Beleidigung zu verstehen, sondern als Pauschalbezeichnung für eine rechtsextrem orientierte Gesinnung. Im Falle der AfD basiere das auf Tatsachen, so die Staatsanwaltschaft. Die Behörde leitet deshalb nach eigener Auskunft keine Ermittlungen gegen Fischer ein. Ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat wie Volksverhetzung oder Beleidigung liege nicht vor.
A white Florida woman who fatally shot a Black neighbor through her front door during an ongoing dispute over the neighbor’s boisterous children faces sentencing for her manslaughter conviction. A white Florida woman who fatally shot a Black neighbor through her front door during an ongoing dispute over the neighbor’s boisterous children faces sentencing Monday for her manslaughter conviction. Susan Lorincz, 60, was convicted in August of killing 35-year-old Ajike “A.J.” Owens by firing a single shot from her .380-caliber handgun in June 2023. Lorincz faces a maximum sentence of 30 years in state prison because a firearm was used. The shooting was the culmination of a long-running argument between the two neighbors over Owens’ children playing in a grassy area at both of their houses in Ocala, about 80 miles (130 kilometers) northwest of Orlando. Prosecutors said Owens had come to Lorincz’s home after her children complained that she had thrown roller skates and an umbrella at them, which Lorincz denied. Trial testimony showed Owens, a mother of four young children, was pounding on Lorincz’s door and yelling, leading Lorincz to claim self-defense in shooting her neighbor. Lorincz told detectives in a videotaped interview that she feared for her life. She also said she had been harassed for most of the three years she lived in the neighborhood. “I thought I was in imminent danger,” she said. But jurors did not agree with her self-defense claim. Owens’ family pushed for the maximum prison sentence after Lorincz was convicted by an all-white jury.