AfD-Richter Jens Maier – Rechtsextremist behält Staatsknete

2022 musste der völkische AfD-Richter Maier in den vorzeitigen Ruhestand. Das Dienstgericht Leipzig entschied nun: Pensionsansprüche darf er behalten. Der umstrittene sächsische Richter Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Rich­te­r*in­nen in Leipzig. Vor zwei Jahren war der extrem rechte AfD-Politiker wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. „Die Disziplinarklage ist unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Die Richter wiesen die Klage von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Seit Jahren ist der aus Bremen stammende Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. In der jetzigen Klage hatte das Ministerium ihm eine „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder“ geworden – angesichts Einwanderung von „Kulturfremden“ und einer „Vermischung“ der Kulturen. Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es in der Klagebegründung. Maier hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen. An seiner Radikalität bestehen allerdings nie so wirklich Zweifel: Maier bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“ und galt als einer der radikalsten Vertreter des völkischen AfD-Flügels. Seine verständnisvolle Aussage über den norwegischen Rechtsterroristen Breivik soll er einer Veranstaltung des extrem rechten Magazins Compact getätigt haben. Ein Video des Auftritts ist allerdings spurlos verschwunden. Bei einem Auftritt im Ballhaus Watzke forderte Maier in einer Rede 2017 zudem eine Abkehr von Mischvölkern und dem angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die NS-Aufarbeitung. Seiner Gesinnung und der autoritär-nationalradikalen AfD ist Maier treu geblieben: Kürzlich tauchte Maier auch auf Fotos zusammen mit dem wegen Rechtsterrorverdacht festgenommenen AfD-Lokalpolitikers Kurt Hättasch auf.

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siehe auch: Sieg für den rechten Richter In einer Rede verteidigte der ehemalige Richter und AfD-Politiker Jens Maier den Rechtsterroristen Breivik. Ein Gericht bestätigte nun dennoch seine Pensionsansprüche. Der Richter und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig – und wies damit einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums zurück. Maier war vor zwei Jahren wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. “Die Disziplinarklage ist unbegründet”, sagte nun die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner in Leipzig. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können. Zudem rechtfertigten sie keine zusätzlichen Maßnahmen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.