White woman who fatally shot Black neighbor through door faces manslaughter sentence in Florida – #BlackLivesMatter #BLM

A white Florida woman who fatally shot a Black neighbor through her front door during an ongoing dispute over the neighbor’s boisterous children faces sentencing for her manslaughter conviction. A white Florida woman who fatally shot a Black neighbor through her front door during an ongoing dispute over the neighbor’s boisterous children faces sentencing Monday for her manslaughter conviction. Susan Lorincz, 60, was convicted in August of killing 35-year-old Ajike “A.J.” Owens by firing a single shot from her .380-caliber handgun in June 2023. Lorincz faces a maximum sentence of 30 years in state prison because a firearm was used. The shooting was the culmination of a long-running argument between the two neighbors over Owens’ children playing in a grassy area at both of their houses in Ocala, about 80 miles (130 kilometers) northwest of Orlando. Prosecutors said Owens had come to Lorincz’s home after her children complained that she had thrown roller skates and an umbrella at them, which Lorincz denied. Trial testimony showed Owens, a mother of four young children, was pounding on Lorincz’s door and yelling, leading Lorincz to claim self-defense in shooting her neighbor. Lorincz told detectives in a videotaped interview that she feared for her life. She also said she had been harassed for most of the three years she lived in the neighborhood. “I thought I was in imminent danger,” she said. But jurors did not agree with her self-defense claim. Owens’ family pushed for the maximum prison sentence after Lorincz was convicted by an all-white jury.

via abcnews: White woman who fatally shot Black neighbor through door faces manslaughter sentence in Florida

Pläne zu Regierungsumsturz und Lauterbach-Entführung – Mitglied der »Vereinten Patrioten« zu zweieinhalb Jahren verurteilt – #terror

Er war bereit, Waffen in seiner Garage zu lagern: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Mann verurteilt, der Teil einer »Reichsbürger«-Gruppe gewesen sein soll, die einen gewalttätigen Umsturz plante. Ein 62-Jähriger, der sich an Plänen für einen gewalttätigen Umsturz und die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beteiligt hatte, ist zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah es als erwiesen an, dass der Mann sich an der Vorbereitung von Hochverrat beteiligte und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war. Der Mann aus dem Odenwald hatte den sogenannten Vereinten Patrioten, auch bekannt als Kaiserreichsgruppe, angehört. Den Behörden zufolge wollte die »Reichsbürger«-Gruppe die Regierung stürzen und in Deutschland Chaos schüren. Zunächst sollte demnach mit Sprengstoffanschlägen die Stromversorgung zerstört werden – die Aktion trug den Namen »Silent Night«. Anschließend sollte in einer Aktion mit dem Namen »Klabautermann« Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aus einer Talkshow entführt werden. Seine Personenschützer sollten »ausgeschaltet« werden. Er hatte sich unter anderem bereit erklärt, die dazu nötigen Waffen in seiner Garage zwischenzulagern.

via spiegel: Pläne zu Regierungsumsturz und Lauterbach-Entführung Mitglied der »Vereinten Patrioten« zu zweieinhalb Jahren verurteilt

siehe auch: Terror-Prozess Reichsbürger muss wegen geplanter Lauterbach-Entführung in Haft Ein der Reichsbürgerszene zugerechneter Mann ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er wollte sich an einem gewalttätigen Umsturz und der Entführung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach beteiligen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Montag einen mutmaßlichen Reichsbürger aus Gorxheimertal (Bergstraße) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte im Prozessverlauf eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Sie legte dem 62-Jährigen auch die Beteiligung an der Vorbereitung von Hochverrat zur Last. (…) Die Anklage warf dem Mann außerdem vor, dass er im Fall des erfolgten Umsturzes als Teil einer Delegation nach Russland habe fahren wollen, um dort über einen Schulterschluss zwischen den Staaten zu verhandeln.  Der Generalstaatsanwalt bewertete in seinem Plädoyer die Gruppe als “dilettantisch, aber gefährlich”. Gegen fünf weitere mutmaßliche Mitglieder läuft bereits seit dem vergangenen Jahr ein Prozess am Oberlandgericht Koblenz; Urteil in Terror-Prozess: Mann zu Haftstrafe verurteilt Ein Reichsbürger ist vom Frankfurter OLG wegen der Beteiligung an einem geplanten Umsturz verurteilt worden. Seit über einem Jahr sitzt ein Mann aus dem Odenwald in Untersuchungshaft, er soll in Pläne zur Entführung von Gesundheitsminister Lauterbach verwickelt gewesen sein. Nun ist das Urteil gefallen. Ein früheres Mitglied einer mutmaßlichen Terrorgruppe, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen wollte, ist zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Mann sich an der Vorbereitung von Hochverrat beteiligte und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war. Die sogenannte «Kaiserreichsgruppe» habe mit brachialer Gewalt die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geplant (…) Der heute 62-Jährige hatte lange ein bürgerliches Leben in einer kleinen Gemeinde im Odenwald geführt. Doch er geriet in finanzielle Probleme, die sich mit Beginn der Corona-Pandemie verschärften. In dieser Zeit «verlor er sich in den Wirren des Internets», beschrieb es der Richter. Die Verfassung der Bundesrepublik habe der Mann nicht als legitim angesehen, er entwickelte demnach ein Interesse an allerlei absurden Verschwörungstheorien. Schließlich stieß er auf eine Corona-Selbsthilfegruppe in Baden-Württemberg, dort kam es im Dezember 2021 zu einem laut Richter «verhängnisvollen Treffen». Der Angeklagte lernte ein führendes Mitglied der «Kaiserreichsgruppe» kennen, zügig entwickelte sich laut Vorsitzendem ein intensives Verhältnis zwischen den beiden Männern. Der 62-Jährige erfuhr demnach von den Umsturzplänen, er erklärte sich unter anderem bereit, an dem Stromausfall mitzuwirken und für die Zwischenlagerung der für den Putsch benötigten Waffen seine Garage zur Verfügung zu stellen.

“#SCHWACHKOPF”-DEBATTE – Friedrich #Merz stellte #Strafantrag wegen #Beleidigung – #Hausdurchsuchung!

Nicht nur Robert Habeck: CDU-Chef Friedrich Merz hat ebenfalls Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt – in einigen Fällen gab es auch Hausdurchsuchungen. Die gelernte Krankenschwester aus Haßberge in Unterfranken war wütend an diesem Tag im Oktober 2023. (…) Ein Kommentar, den die Frau noch sehr bedauern sollte. Anfang Mai 2024 erhielt sie ein Schreiben der Polizei, in der sie zu einer Anhörung gebeten wurde. Friedrich Merz hatte persönlich einen Strafantrag gegen sie gestellt. In diesem August kam es in der Sache zur Verhandlung. Gegen eine Geldauflage von 1000 Euro wurde das Verfahren eingestellt. Ihren Post hat die Frau gelöscht, sich entschuldigt. Der Anwalt der Frau aus Bayern, Horst Soutschek, kann verstehen, dass Politiker Beleidigungen zur Anzeige bringen. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, sagt er, findet aber in diesem Fall: “Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.” Auch der Umweltaktivist Tadzio Müller wurde von Friedrich Merz für Tweets im Herbst 2023 angezeigt. Er hatte als Reaktion auf einen Kommentar des CDU-Chefs zum Asylrecht diesem “schamfreie Arschlochhaftigkeit” vorgeworfen und ihn in einem weiteren Post als “rassistisches Arschloch” bezeichnet. Beide Verfahren laufen noch. Müller ist sich keiner Schuld bewusst. Er sieht die Anzeigen als Versuch, ihn einzuschüchtern: “Es geht nicht um eine Beleidigung oder Ehrverletzung. Es geht darum, Leute wie mich aus dem öffentlichen Diskurs herauszudrängen.” (…) Seit Tagen tobt in den sozialen Netzwerken eine Debatte über die Frage, ob Politiker sich juristisch gegen Beleidigungen wehren – und welche Konsequenzen diese Anzeigen haben sollten.  Ausgelöst wurde die Diskussion durch eine Hausdurchsuchung bei einem 64-jährigen Rentner aus Bayern, der auf X einen Post retweetet hatte, in dem Vizekanzler Robert Habeck in Abwandlung eines Logos der Firma Schwarzkopf als “Schwachkopf” bezeichnet wurde. Das Vorgehen löste bei vielen Menschen in den sozialen Netzwerken Empörung und eine Debatte über Verhältnismäßigkeit aus. Auch der stern berichtete über den Fall.  Die Staatsanwaltschaft teilte nun in einer Pressemitteilung mit, die Hausdurchsuchung sei bereits vor Habecks Strafantrag beantragt und vom Amtsgericht genehmigt worden. (…) Auch Friedrich Merz ging immer wieder gegen Beleidigungen im Netz vor. Ein von ihm unterschriebener Sammelantrag vom 23. Oktober 2023, der dem stern vorliegt, zeigt dabei die Bandbreite. In den beanstandeten Posts wird Merz von verschiedenen Personen als “Wichser”, “korrupter Faschist” und “widerliches Arschloch” bezeichnet. Alles Beleidigungen, die auch jenseits des Netzes strafbar sind. “Friedrich Merz lässt Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen”, bestätigte ein Sprecher dem stern.

via stern: “SCHWACHKOPF”-DEBATTE Friedrich Merz stellte Strafantrag wegen Beleidigung – Hausdurchsuchung!

#Gerichtsentscheid – #Reporter darf von AfD-#Parteitag in #Bayern berichten

Die AfD wollte einen Reporter des Bayerischen Rundfunks nicht von ihrem Parteitag berichten lassen – dagegen zog der Sender vor Gericht. Die AfD hat einem Reporter des Bayerischen Rundfunks den Zugang zu ihrem Landesparteitag am Wochenende in Gredig (Landkreis Roth) verwehren wollen, ist damit aber zunächst gescheitert. Der Sender erwirkte beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung, der zufolge dem Reporter die Berichterstattung ermöglicht werden muss. Anderenfalls drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft, heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. (…) Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit. Der BR habe einen Anspruch darauf, dass dem Reporter der Zugang gewährt wird, heißt es im Beschluss.

via ksta: Gerichtsentscheid Reporter darf von AfD-Parteitag in Bayern berichten

siehe auch: AFD WILL REPORTER VON PARTEITAG AUSSPERREN: JETZT DROHEN IHNEN 250.000 EURO STRAFE ODER SOGAR KNAST. In Deutschland ist nicht nur die Meinungsfreiheit – ob einem die Reaktionen gefallen oder nicht – gesetzlich geschützt. Auch die Pressefreiheit – ob einem die Berichte gefallen oder nicht. Das muss die AfD jetzt auch gezwungenermaßen einsehen. Bei ihrem Parteitag Anfang 2024 hatte die in Teilen gesichert rechtsextreme Partei bereits einem Reporter des Bayerischen Rundfunks den Zugang verwehrt. Und genau das hatten sie nun für den anstehenden Termin am Wochenende wieder versucht. Am 22. und 23. November treffen sich die Mitglieder der AfD in Greding im mittelfränkischen Landkreis Roth. Und erneut wollten sie einen Korrespondenten des Senders ausschließen. Genau das dürfen sie jedoch nicht. Das hat das Landgericht München I entschieden – und unter anderem mit der “grundgesetzlich garantierten Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit” begründet, wie der BR in eigener Sache bekannt gab. Sollte sich die AfD gegen die erwirkte einstweilige Verfügung stellen, drohen laut Deutscher Presseagentur (dpa) ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro – oder sogar Ordnungshaft.

KI-generiert: Reporter auf AfD-Parteitag

Bewährungsstrafe für Politiker – Regenbogenflaggen mit #Hakenkreuzfahnen verglichen: Gericht verurteilt Offenburger AfD-Stadtrat – #LockHimUp

AfD-Stadtrat Taras Maygutiak hat verbotene NS-Symbole im Internet veröffentlicht. Dafür hat ihn das Amtsgericht Offenburg zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er Arbeitsstunden beim Arbeitskreis Asyl ableisten. Der AfD-Stadtrat und Vorsitzende der AfD-Fraktion im Offenburger Gemeinderat Taras Maygutiak ist vom Amtsgericht Offenburg (Ortenaukreis) zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In einem Facebook-Post hatte er Regenbogenflaggen mit Hakenkreuzfahnen verglichen. (…) Das Offenburger Amtsgericht entschied, dass der AfD-Politiker neben der Bewährungsstrafe 5.000 Euro an eine Stiftung zahlen muss, die sich mit dem Unrecht des Nationalsozialismus befasst. Zudem soll er 50 Arbeitsstunden beim Offenburger Arbeitskreis Asyl leisten. Anwalt will in Berufung gehen Maygutiaks Rechtsanwalt Dirk Schmitz erklärte unmittelbar nach der Urteilsverkündung, dass er Berufung einlegen werde

via swr: Bewährungsstrafe für Politiker Regenbogenflaggen mit Hakenkreuzfahnen verglichen: Gericht verurteilt Offenburger AfD-Stadtrat

„Reichsbürger“-Prozess : Laut Urteil: Ex-Polizist radikalisierte sich und verlor Job – #terror #polizeiproblem

Das OLG Frankfurt befasst sich mit Unterlagen und Asservaten einzelner Angeklagte. Ein Gerichtsurteil gibt Aufschluss über das Weltbild von Michael F. Im Prozess um die mutmaßlichen „Reichsbürger“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gegen den Angeklagten Michael F. befasst. Dieses bestätigte eine vorläufige Suspendierung des Ex-Polizisten. F. habe sich laut Urteil aus dem Jahr 2023 radikalisiert, weshalb er aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurde. So habe er etwa 2020 einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und in diesem Preußen als Geburtsstaat eingetragen. Im Rahmen öffentlicher Reden kritisierte er in den Folgejahren die Corona-Politik und Maßnahmen der Bundesregierung und erklärte, es ginge nicht um eine Krankheit, diese werde nur als Auslöser für einen „Great Reset“ benutzt – also einen großen Neustart.  „Sie ist nur der Auslöser, der genutzt wird, um die Gesellschaft umzukrempeln und ein völlig andere Gemeinwesen zu schaffen, Menschen aus ihrer Freiheit herauszuholen“, sagte F. laut Urteil. Nach seiner Auffassung gebe es in Deutschland keine Demokratie, Gewaltenteilung und auch keinen Rechtsstaat mehr und verglich die Politik mit der NS-Diktatur.  Angeklagter für Ressort „Inneres“ zuständig Im Messengerdienst Telegram habe er zudem Texte veröffentlicht, denen zufolge die deutsche Polizei eine Firma sei, an der US-Firmen, Bill Gates und die „Jüdische Weltordnung“ beteiligt seien. F. habe niemals abgestritten, diese Äußerungen getätigt oder veröffentlicht zu haben. Seine Anwälte gaben an, sich am kommenden Prozesstag ausführlich zu dem Dokument äußern zu wollen.  Der Generalbundesanwalt wirft F. vor, sich im Oktober 2021 der Vereinigung angeschlossen zu haben. Ihm sei innerhalb des „militärischen Arms“ der Bereich „Sicherheit und Polizei“ übertragen worden. Im sogenannten Rat der Gruppe soll er für das Ressort „Inneres“ zuständig gewesen sein. In diesem habe er unter anderem seine Vorstellung für den Umbau der deutschen Polizei nach einem Umsturz vorgestellt

via sz: „Reichsbürger“-Prozess : Laut Urteil: Ex-Polizist radikalisierte sich und verlor Job

siehe auch: Suspendierung von Polizisten: «Reichsbürger-Prozess» geht weiter Im Prozess gegen mutmassliche «Reichsbürger» um Heinrich XIII. Prinz Reuss hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg untersucht. Dieses bestätigte die vorläufige Suspendierung des angeklagten Ex-Polizisten Michael F. Laut «Stern.de» radikalisierte sich der damalige Beamte und verlor dadurch seinen Job. Das Urteil aus dem Jahr 2023 führte zur Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis. Polizist beklagte «jüdische Weltverschwörung» Der Polizist hatte laut «Zeit» bereits 2020 einen Staatsangehörigkeitsausweis mit Preussen als Geburtsstaat beantragt. In öffentlichen Reden übte er später massive Kritik an der deutschen Corona-Politik. Der damalige Beamte äusserte laut Urteil, die Pandemie sei nur Auslöser für einen sogenannten «Great Reset». Er verglich die Politik mit der NS-Diktatur. Online veröffentlichte er Texte, die die deutsche Polizei als Firma mit Beteiligung von US-Firmen und der «Jüdischen Weltordnung» darstellten. Seine Anwälte gaben an, sich noch zu diesen Sachverhalten äussern zu wollen.

Extremistische Inhalte bei WhatsApp geteilt – Rechte Hetze in Chats: Polizist aus Breisach zu mehreren Tausend Euro Strafe verurteilt – #polizeiproblem

Ein Polizist aus Breisach hat in mehreren Chatgruppen fremdenfeindliche und diskriminierende Inhalte verbreitet. Dafür wurde er am Mittwoch verurteilt. Er muss zwar nicht ins Gefängnis, aber Tausende Euro zahlen. Ein 45-jähriger Polizist ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Breisach (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) in sechs Fällen wegen Volksverhetzung und in drei Fällen wegen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen schuldig gesprochen worden. In einem weiteren Fall der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Der Mann muss eine fünfstellige Geldstrafe zahlen. Ihm wurde vorgeworfen, in mehreren Chatgruppen fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte geteilt zu haben. Im Gerichtssaal forderte der zuständige Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Verteidigung bezeichnete die Forderungen der Staatsanwaltschaft als absurd und forderte eine Einstellung des Verfahrens. Die Verteidigerin argumentierte, dass an ihrem Mandanten ein Exempel statuiert werden solle, da er der einzige Teilnehmer der Chatgruppe sei, gegen den ermittelt werde. Anstoß der Ermittlungen gab die sogenannte Chatgruppe “Feierabend”, der 49 Polizeibedienstete angehörten, darunter 38 vom Polizeipräsidium Freiburg. In dieser Gruppe teilten mehrere Mitglieder fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte. Der Angeklagte war Mitglied dieser WhatsApp-Gruppe. Bekannt wurde sie durch einen Polizeipraktikanten, der einen Vorgesetzten informierte. Gegen drei Beamte des Polizeipräsidiums Freiburg wurde nach Bekanntwerden der Chatgruppe im Jahr 2021 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der 45-jährige Angeklagte stand vor Gericht, weil er in zwei weiteren Chatgruppen Inhalte verbreitete und sie so der Öffentlichkeit zugänglich machte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war damit der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Bei den Chatnachrichten handelte es sich um böswillige Angriffe auf Personen schwarzer Hautfarbe, Muslime und Asylbewerber. Bilder, die im Prozess als Beweismittel verwendet wurden, zeigten unter anderem den Hitlergruß und rassistische Sprüche wie “Das Beste an der schwarzen Mutter ist ihr rosa Innenfutter”. Laut Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) hatte der angeklagte Polizist aus Breisach die Chatgruppe mit dem Namen “Feierabend” gegründet und war dort nach Aussage der Staatsanwaltschaft sehr umtriebig. Er hatte demnach strafbare Inhalte gepostet und diese auch in anderen Gruppen weitergeleitet. Laut Staatsanwaltschaft hat er damit in Kauf genommen, dass das beanstandete Material verbreitet wird. Die anderen Mitglieder der Chatgruppe gehen straffrei aus. (…) Laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Freiburg wurde das Verhalten der 38 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Chatgruppe überprüft. Einem Großteil der Teilnehmenden der Chatgruppe war “vor allem der Empfang und nicht das aktive Teilen oder Kommentieren von verwerflichen Inhalten vorzuwerfen”, heißt es im Statement der Polizei

via swr: Extremistische Inhalte bei WhatsApp geteilt Rechte Hetze in Chats: Polizist aus Breisach zu mehreren Tausend Euro Strafe verurteilt